Steuer-Aufklärer

Welche Renten müssen versteuert werden?

Viele Menschen glauben, dass ihre Rente automatisch steuerfrei ist – das ist aber meistens nicht der Fall. In Deutschland gibt es verschiedene Rentenarten, die unterschiedlich besteuert werden. Der Steuerring erläutert, welche Renten es gibt, wie diese steuerlich behandelt werden und auf welche wichtigen Details Sie achten sollten.

Ein glückliches Rentnerpaar sitzt lachend auf dem Sofa, die Frau hält einen kleinen Hund im Arm. Sorgenfrei genießen sie den Ruhestand – mit der Unterstützung des Steuerrings.

Steuerfreie Renten

Steuerfreie Renten müssen in der Steuererklärung nicht angegeben werden, da darauf keine Steuern anfallen. Welche Renten steuerfrei sind und worauf Sie achten sollten, erfahren Sie in unserem Artikel „Steuerfreie Renten“.

Tipp:

Seit dem 1. Januar 2026 ist in diesem Kontext auch die Aktivrente interessant. Altersvollrentner können nun bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei hinzuverdienen. Bei der Aktivrente handelt es sich also nicht um eine klassische Rente, sondern um die Möglichkeit, neben der Altersrente steuerfrei zu arbeiten. Genaueres erfahren Sie in unserem Artikel Aktivrente ab 2026: Steuerfrei dazuverdienen im Ruhestand.

Steuerpflichtige Renten: Besteuerung nach dem Besteuerungsanteil oder dem Ertragsanteil?

Muss die Rente versteuert werden, kann das voll oder anteilig nach dem Besteuerungsanteil oder dem Ertragsanteil geschehen. Im Folgenden erklären wir Ihnen beide Modelle.

Renten mit Rentenfreibetrag

Bei dieser Rente wird nur ein bestimmter Prozentsatz der Rente versteuert. Das betrifft vor allem gesetzliche Rentenversicherungen und Renten aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Der Anteil richtet sich nach dem Jahr des Renteneintritts (Kohortenprinzip): Wer früher in Rente gegangen ist, profitiert von einem höheren steuerfreien Anteil, während Neurentner zunehmend einen größeren Teil ihrer Rente versteuern müssen. Der steuerfreie Anteil, auch Rentenfreibetrag genannt, gilt lebenslang. Zukünftige Rentenerhöhungen unterliegen jedoch der vollen Besteuerung. Die genauen Prozentsätze und ein verdeutlichendes Beispiel finden Sie im Artikel Rente und Steuern: Wie viel bleibt Ihnen im Ruhestand. 

 

Kurz erklärt: Kohorte

Als Kohorte bezeichnet man die Gruppe aller Personen, die im selben Jahr in die Rente eintreten, beispielsweise in 2025, und erstmals Renteneinkünfte beziehen. Dabei wird ihnen der Prozentsatz des Jahres 2025 zugeordnet. Mit diesem wird dann der steuerfreie Anteil der Rentenbezüge berechnet, der immer gleich bleibt. Der andere, steuerpflichtige Anteil wird dann über die Steuererklärung besteuert. 

Renten mit Ertragsanteil

Bei dieser Art der Rentenbesteuerung, zu der vor allem private Rentenversicherungen und Lebensversicherungen gehören, wird lediglich ein Ertragsanteil versteuert. Dieser ist abhängig vom Alter des Steuerpflichtigen bei Beginn der Rente. Je älter jemand bei Rentenbeginn ist, desto geringer ist der Anteil, der versteuert werden muss. Wer sich zum Beispiel die Rente bereits mit 60 Jahren auszahlen lässt, muss davon 22 Prozent versteuern, während es ab 65 Jahren nur noch 18 Prozent wären.  

Arten von steuerpflichtigen Renten

Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten steuerpflichtigen Renten sowie deren steuerliche Behandlung.

Gesetzliche Rente (Altersrente)

Die gesetzliche Rente, auch Altersrente genannt, wird aus den Beiträgen zur Rentenversicherung aller Arbeitnehmer finanziert und an selbige im Alter ausgeschüttet. Sie unterliegt in Deutschland der Einkommensteuer, sobald sie den Grundfreibetrag überschreitet – die Besteuerung erfolgt dann nach dem Kohortenprinzip. 

Erwerbsminderungsrente

Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, in seinem bisherigen Beruf zu arbeiten, kann die Erwerbsminderungsrente erhalten. Diese wird ebenfalls mit dem Besteuerungsanteil versteuert, wie die Altersrente. Weitere Informationen zur Erwerbsminderungsrente finden Sie im Artikel Erwerbsminderungsrente: Höhere Hinzuverdienstgrenzen 2025 und Besteuerung.

Witwen- und Witwerrente

Die Witwen- oder Witwerrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung und dient der finanziellen Absicherung des hinterbliebenen Ehepartners nach dem Tod des Versicherten. Steuerlich wird sie ebenfalls ähnlich behandelt wie die gesetzliche Altersrente.

Waisenrente

Die Waisenrente wird biologischen und adoptierten Kindern und gegebenenfalls Enkelkindern gewährt, wenn diese als Waisen auf die Rente angewiesen sind. Sie wird bis zum 18. Lebensjahr (Volljährigkeit) oder verlängert bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, falls eine Berufsausbildung, Studium oder Freiwilligendienst absolviert wird, ausbezahlt. Die Waisenrente ist mit dem Besteuerungsanteil steuerpflichtig. Da sie allerdings als Einkommen des Kindes behandelt wird, fällt durch den Grundfreibetrag und den Rentenfreibetrag meist keine Steuer an. 

Mutterrente / Mütterrente 

Die Mutterrente steht Eltern – Müttern und Vätern – zu, die aufgrund der Kindererziehung keine oder nur eingeschränkte Rentenansprüche haben. Als Voraussetzung gilt allerdings, dass die Kinder vor 1992 erzogen worden sind. Auch die Mutterrente wird mit dem Besteuerungsanteil versteuert. Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Mutterrente finden Sie im Artikel 7 Fragen zur Mütterrente.

Erziehungsrente

Die Erziehungsrente wird einem geschiedenen oder getrenntlebenden Elternteil gewährt, wenn der Ex-Ehepartner oder Ex-Lebenspartner verstirbt. Voraussetzung dafür ist, dass das verstorbene Elternteil unterhaltspflichtig war. Die Erziehungsrente dient dazu, nach dem Tod den wegfallenden Unterhalt auszugleichen. 

Flexirente

Die Flexirente wurde eingeführt, um den Übergang in den Ruhestand zu erleichtern und dabei finanzielle Einbußen zu vermeiden. Sie ermöglicht es, die Rente schrittweise zu beziehen und gleichzeitig weiterzuarbeiten, was für viele Menschen eine attraktive Lösung darstellt, um den Übergang von der Vollzeitbeschäftigung in die Rente sanfter zu gestalten. Bei der Flexirente werden sowohl der Teilrentenbetrag als auch der Hinzuverdienst aus der Teilzeitbeschäftigung anteilig versteuert. 

Berufsunfähigkeitsrente

Die Berufsunfähigkeitsrente wird gezahlt, wenn jemand aufgrund von Krankheit oder Unfall dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seinen bisherigen Beruf auszuüben. Dabei unterscheidet man zwischen der gesetzlichen, der privaten und der betrieblichen Berufsunfähigkeitsrente. Diese wird meist anteilig besteuert, allein bei der privaten Berufsunfähigkeitsrente kommt eine Steuerfreiheit in Frage. 

Betriebliche Altersvorsorge (Betriebsrente)

Die betriebliche Rente ist in ihrer klassischen Form eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, bei der dieser Beiträge zur späteren Rente für seine Arbeitnehmer einzahlt. Arbeitnehmer können die Betriebsrente allerdings auch ohne Zuzahlungen des Arbeitgebers nutzen, indem sie freiwillig einen Teil ihres Gehalts umwandeln und so für eine spätere Betriebsrente ansparen (Entgeltumwandlung). Wird die Betriebsrente am Ende der beruflichen Tätigkeit ausbezahlt, kann diese – je nach Einzahlungsmodell – steuerfrei oder steuerpflichtig sein. Die Steuerlast fällt dann aber oft niedriger aus als erwartet, da die meisten Steuerpflichtigen nach dem Ende ihrer beruflichen Tätigkeit aufgrund von niedrigeren Einkünften auch einen niedrigeren Steuersatz zahlen müssen. Welche Steuerfallen Sie trotzdem umgehen sollten, erfahren Sie im Artikel Betriebliche Altersversorgung und die steuerlichen Unterschiede.

Private Rentenversicherung 

Da die gesetzliche Rente oft nicht ausreicht, um den persönlichen Lebensstandard auch im Alter zu erhalten, sparen einige Arbeitnehmer auch privat, um fürs Alter vorzusorgen. Wird die private Rentenversicherung nicht staatlich gefördert, unterliegt nur der Ertragsanteil – also der Gewinnanteil, der über die ursprüngliche Einzahlung hinausgeht – der Besteuerung. Die genaue Steuerlast hängt vom Eintrittsalter bei Rentenbeginn ab. 

Riester-Rente und Rürup-Rente 

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge, bei der Sparer durch Zulagen und Steuervorteile profitieren, sofern sie regelmäßig einzahlen. Die Rürup-Rente (Basisrente) ist eine steuerlich begünstigte Altersvorsorge, die sich besonders für Selbstständige und Besserverdiener eignet, da die Beiträge in hohem Maße von der Steuer absetzbar sind. Während der Einzahlungsphase können die Beiträge der Riester- oder Rürup-Rente steuerlich als Sonderausgaben abgesetzt werden. In der Rentenphase sind die Auszahlungen dann aber voll steuerpflichtig. Seit 2018 gibt es jedoch eine Ausnahme – lesen Sie mehr dazu im Artikel Riester-Rente: volle Steuerpflicht bei Auszahlungen?. Damit sich eine staatlich geförderte Altersvorsorge auch lohnt, ist es wichtig, die komplette Förderung zu erhalten. Was es dabei zu beachten gilt, erfahren Sie im Artikel Riester-Rente, Rürup-Rente: Zulagen und Steuervorteile zum Jahresende sichern.

Tipp:

Im Laufe des Jahres 2026 soll das sogenannte Altersvorsorgedepot eingeführt werden, im Rahmen einer staatlichen Reform der privaten Altersvorsorge. Dieses soll einen ETF-Sparplan mit staatlichen Zulagen beinhalten und die Riester-Rente vereinfachen. Wir behalten die Entwicklung für Sie im Auge und berichten, sobald ein Gesetz verabschiedet wurde. 

Steuerpflicht bei Renten im Kurz-Überblick

RentenartSteuerpflicht?Rentenfreibetrag oder Ertragsanteil?weiterführender Artikel
Gesetzliche Rente (Altersrente)Ja Rentenfreibetrag 
Betriebliche Altersvorsorge (Betriebsrente)Ja diverse Möglichkeiten der VersteuerungBetriebliche Altersversorgung und die steuerlichen Unterschiede
Private RentenversicherungTeilweiseErtragsanteilBetriebliche Altersversorgung: Steuerfalle beachten
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Riester-RenteJaweder nochRiester-Rente: volle Steuerpflicht bei Auszahlungen?
Riester-Rente, Rürup-Rente: Zulagen und Steuervorteile zum Jahresende sichern 
ErwerbsminderungsrenteJa RentenfreibetragErwerbsminderungsrente: Höhere Hinzuverdienstgrenzen 2025 und Besteuerung
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Tipp: 

Ihnen ist das alles zu kompliziert und Sie möchten am liebsten Ihre Steuerangelegenheiten abgeben? Dann ist vielleicht eine Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein Steuerring für Sie interessant. Mehr zum Steuerring und seinen Leistungen erfahren Sie hier auf der Webseite – und einen persönlichen Berater in Ihrer Nähe finden Sie in unserer Beratungsstellensuche. Verpassen Sie außerdem keine Updates mehr mit unserem monatlichen Newsletter: Jetzt anmelden!