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7 Fragen zur Mütterrente

Am 1. Juli 2014 ist die sogenannte Mütterrente in Kraft getreten, aber wer bekommt sie? Welche Voraussetzungen gelten und wie wirkt sie sich steuerlich aus? Diese und weitere Fragen beantwortet der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. (Steuerring).

Was ist die Mütterrente?

Durch die Mütterrente werden Erziehungszeiten, für Kinder, die vor 1992 geborenen wurden, besser anerkannt. Bisher wurden für sie nur ein Jahr Kindererziehungszeit auf den Rentenanspruch angerechnet. Seit dem 1. Juli 2014 sind es zwei Jahre. Dadurch können sich Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente verändern.

Gibt es die Mütterrente auch für Väter?

Ja. Mit dem Begriff "Mütterrente" ist einfach nur die bessere Anerkennung von Erziehungszeiten gemeint. Das kann Mütter und Väter betreffen - je nachdem, wer die Kindererziehungszeiten in seinem Rentenversicherungskonto eingetragen hat.

Wie wirkt sich die Mütterrente auf die Rentenhöhe aus?

Bei einem Rentenbeginn vor dem 1. Juli 2014 erhöht sich die Rente für jedes vor 1992 geborene Kind pauschal um einen Entgeltpunkt. Das zusätzliche Jahr ist für die Rente genauso viel wert, wie ein Beschäftigungsjahr eines Durchschnittsverdieners. Das entspricht vom 1. Juli 2014 an einer Erhöhung der monatlichen Bruttotrente von 28,61 Euro im Westen und 26,39 Euro im Osten. Ab 1. Juli 2015 steigen die Beträge auf 29,21 bzw. 27,05 Euro und ab 1. Juli 2016 auf 30,45 und 28,66 Euro.

Warum wird bei der Mütterrente von einer außerordentlichen Rentenanpassung gesprochen?

Mütter sollten spürbar mehr Rente erhalten - das war die erklärte Absicht der Bundesregierung und deshalb wurde die Mütterrente auch zur "außerordentlichen" Rentenanpassung erklärt.

Normale Rentenerhöhungen werden immer voll versteuert. Durch die Deklaration der Mütterrente als "außerordentliche Rentenerhöhung", greift man auf den ursprünglichen Prozentsatz zurück, zum Vorteil der Rentenbezieher.

Wie wird die Mütterrente versteuert?

Auch für die Mütterrente gilt: Die Höhe des Rentenfreibetrags - also des Teils der Rente, der nicht besteuert wird - hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Seit 2005 sinkt der steuerfreie Anteil stufenweise von 50 Prozent bis auf null im Jahr 2040; im Jahr 2017 werden bei Neurentnern 74 Prozent ihrer Renteneinkünfte versteuert. Tatsächlich Steuern zahlen muss aber nur derjenige, dessen steuerpflichtiger Rentenanteil abzüglich Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen über dem Grundfreibetrag von 8.820 Euro liegt.

Eigentlich ist der einmal errechnete Wert des Freibetrages für die gesamte Laufzeit des Rentenbezugs festgeschrieben, denn "normale" Rentenerhöhungen ändern nichts an dessen Höhe. Anders bei den 9,5 Millionen Beziehern der Mütterrente: Wer schon 2012 oder früher in Rente war, dessen Freibetrag wurde nachträglich heraufgesetzt. Die genaue Berechnung ist sehr kompliziert und für den Rentenbezieher kaum nachvollziehbar.

Wie weiß ich dann, ob alles korrekt berechnet wurde?

Im Ergebnis ist wichtig, dass aufgrund der Mütterrente der Rentenfreibetrag, also der steuerfreie Teil der Rente, erhöht wird. Und zumindest diese Anhebung muss der Bürger in seinem Steuerbescheid 2014 und 2015 erkennen. Wenn der Freibetrag seit 2014 nicht gestiegen ist, ist das ein deutliches Zeichen, dass etwas nicht stimmt.

Ist die Mütterrente immer weniger wert, je weiter in der Zukunft der Renteneintritt liegt, weil sich der steuerpflichtige Anteil der Rente jährlich erhöht?

Das ist das System der Altersbesteuerung ab dem Jahr 2005. Der steuerpflichtige Anteil an der Rente erhöht sich für jeden Neurentner. Bis zum Jahr 2020 sind dies jährlich zwei Prozent, ab dem Jahr 2021 jeweils ein Prozent. Neurentner ab dem Jahr 2040 müssen 100 Prozent ihrer Rente versteuern. Die Erhöhung des steuerpflichtigen Anteils betrifft auch die Mütterrente.

Es wird aufgrund des Systems in Zukunft immer mehr (Neu-)Rentner geben, die sich in der Steuerpflicht befinden. Für Bestandsrentner macht das keinen wirklichen Unterschied, da der ursprüngliche Prozentsatz erhalten bleibt. Lediglich die normalen Rentenerhöhungen werden zu 100 Prozent versteuert. Das kann zumindest teilweise durch die Erhöhung des Grundfreibetrags kompensiert werden. Generell gilt: Rentner haben oft viele Abzugsmöglichkeiten um dem tatsächlichen Steuerzahlen zu entgehen, zumindest zurzeit noch.