Rente & Vorsorge

Grundrente: Antworten auf die 7 wichtigsten Fragen

Wer jahrzehntelang in die Rentenversicherung eingezahlt hat, soll im Alter auch von seiner Vorsorge profitieren. Deshalb gibt es seit 2021 die Grundrente, einen Zuschlag zur regulären Rente. Dieser soll langjährige Beitragszahler mit niedriger Rentenauszahlung finanziell unterstützen. Der Steuerring bietet Rentnern Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.

Was ist die Grundrente?

Mit der Grundrente sollen Rentner mit niedrigem Renteneinkommen im Alter finanziell besser auskommen. Es handelt sich dabei um einen Zuschlag – dieser wird zusätzlich zu allen Rentenarten gezahlt, also zur Altersrente, Hinterbliebenenrente und Erwerbsminderungsrente. Ziel ist es, die sogenannte Lebensleistung anzuerkennen. Eine Bedürftigkeitsprüfung ist bei der Grundrente nicht vorgesehen, das heißt: Sie müssen Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht wie bei der Grundsicherung offenlegen.

Wer bekommt die Grundrente?

Sie waren mindestens 33 Jahre rentenversichert, zum Beispiel durch Berufstätigkeit, Erziehungs- oder Pflegezeiten? Wenn Sie dabei unterdurchschnittlich verdient haben, profitieren Sie seit 2021 von der Grundrente. Schätzungsweise erhielten im Einführungsjahr 2021 rund 1,3 Millionen Rentner den Zuschlag. Den vollen Zuschlag gibt es ab 35 Jahren angesammelter Rentenzeit.

Muss ich die Grundrente beantragen?

Nein, Sie müssen keinen gesonderten Antrag auf Grundrente stellen. Die Deutsche Rentenversicherung und die Finanzbehörden prüfen automatisch für alle Rentenbezieher, ob ein Anspruch auf Grundrente besteht – und in welcher Höhe der Zuschlag ausfällt. Dessen Auszahlung erfolgt ebenfalls automatisch.

Wie hoch fällt die Grundrente aus?

Die Höhe der Grundrente wird individuell ermittelt. Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales liegt der durchschnittliche Grundrentenzuschlag bei rund 75 Euro (brutto).

Wird mein bisheriges Einkommen auf die Grundrente angerechnet?

Ja, bei der Grundrente werden Ihre eigene Nettorente, das sonstige zu versteuernde Einkommen und Kapitalerträge angerechnet – genau wie ausländische Einkünfte. Das Finanzamt ermittelt das anrechenbare Einkommen und gibt dieses an die Deutsche Rentenversicherung weiter. Kapitalerträge, die über dem Sparer-Pauschbetrag liegen, müssen Sie als Rentner der Rentenversicherung selbst mitteilen. Steuerfreie Einnahmen, beispielsweise aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder einem pauschal besteuerten Minijob, bleiben unberücksichtigt.

Alleinstehende erhalten bis zu einem monatlichen Einkommen von 1.375 Euro die volle Grundrente. Bei Eheleuten sind bis zu 2.145 Euro anrechnungsfrei. Einkommen über 1.375 Euro (2.145 Euro bei Paaren) wird zu 60 Prozent, Einkommen über 1.759 Euro (2.530 Euro bei Paaren) wird voll angerechnet. Diese Freibeträge sollen jährlich angepasst werden.

Der ab 2018 eingeführte Freibetrag für eine betriebliche oder staatlich geförderte private Altersvorsorge (zum Beispiel Riester-Rente) bleibt übrigens bestehen und wird zusätzlich gewährt. So lohnt sich eine freiwillige zusätzliche Altersvorsorge auf jeden Fall weiterhin.

Muss ich auf die Grundrente Steuern zahlen?

Aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung wurde der Grundrentenzuschlag rückwirkend steuerfrei gestellt. Dadurch kann der Grundrentenzuschlag steuerlich unbelastet in voller Höhe zur Verfügung stehen und so ungeschmälert zur Sicherung des Lebensunterhaltes beitragen.

Nach den gesetzlichen Regelungen musste die Rentenversicherung bis zum 29. Februar 2024 unaufgefordert korrigierte Informationen über die Höhe des Grundrentenzuschlags an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Auf dieser Grundlage werden – auch bestandskräftige – Einkommensteuerbescheide durch das Finanzamt geändert.

Tipp:

Prüfen Sie, ob Ihre Steuerbescheide rückwirkend ordnungsgemäß korrigiert wurden. Als Mitglied im Steuerring berät Sie einer unserer 1.100 Beratungsstellenleiter, erstellt Ihnen die Steuererklärung und beantwortet Ihnen auch aufkommende, steuerliche Fragen zur Grundrente.

Wird der Grundrentenzuschlag auch ins Ausland gezahlt?

Ja. Der Anspruch auf den Grundrentenzuschlag ist nicht an einen Wohnsitz in Deutschland gebunden. Somit ist auch eine Zahlung ins Ausland möglich.