Rente & Vorsorge

Riester-Rente, Rürup-Rente: Zulagen und Steuervorteile zum Jahresende sichern

Die Riester-Rente ist eine private Altersvorsorge, die vom Staat steuerlich gefördert und mit Zulagen unterstützt wird. Gleiches gilt für die Rürup-Rente, die auch Freiberufler und Selbstständige einschließt. Damit Sie die komplette Förderung erhalten, sollten Sie vor dem Jahreswechsel nochmal genau auf Ihre Verträge und die bisherigen Einzahlungen schauen.

 

Vorteile der Riester-Rente zum Jahresende ausschöpfen

Wer einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, kann durch den Staat gleich mehrere Zulagen bekommen.

Die Grundzulage

Seit dem Steuerjahr 2018 beträgt die Grundzulage 175 Euro pro Jahr. Die Auszahlung in voller Höhe durch den Deutschen Rentenversicherung Bund erfolgt nur dann, wenn Sie den Mindest-Eigenbeitrag auf Ihr Riester-Konto eingezahlt haben. Wird der Mindest-Eigenbeitrag nicht erreicht, werden die Zulagen prozentual gekürzt.

Die Kinderzulage

Sparer mit kindergeldberechtigten Kindern erhalten zudem eine Kinderzulage. Dabei werden Kinder, die bis Ende 2007 geboren sind, mit 185 Euro und ab 2008 geborene Kinder mit 300 Euro bezuschusst.

Der Berufseinsteigerbonus

Außerdem gibt es einen Berufseinsteigerbonus von einmalig 200 Euro, wenn Sie zu Beginn des Jahres 2023 das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet und in diesem Jahr den Riester-Vertrag abgeschlossen haben.

Was müssen Sie tun, um alle Vorteile auszuschöpfen?

Achtung, um alle Vorteile auszunutzen, müssen Sie selbst tätig werden! Die staatlichen Zulagen stehen Ihnen nämlich nur dann in voller Höhe zu, wenn Sie einen Mindest-Eigenbeitrag selbst einzahlen. Der Mindest-Eigenbeitrag beläuft sich auf vier Prozent Ihres sozialversicherungspflichtigen Einkommens nach Abzug der zustehenden Zulagen. Bei dessen Ermittlung werden immer die Daten des Vorjahres relevant. Wenn Sie also den Mindest-Eigenbeitrag für das Einzahlungsjahr 2023 wissen möchten, müssen Sie das Einkommen aus dem Jahr 2022 als Grundlage für die Berechnung nutzen.

Was passiert, wenn Sie den Mindest-Eigenbeitrag nicht erreichen?

Wird der Mindest-Eigenbeitrag nicht vollständig eingezahlt, verringern sich auch die Zulagen. Wenn Sie beispielsweise nur die Hälfte des Beitrages leisten, vermindern sich auch die Zulagen auf die Hälfte. Nach Möglichkeit sollte deshalb der volle Mindest-Eigenbeitrag ausgeschöpft werden, damit Sie alle Vorteile des Riester-Vertrages erhalten.

Tipp:

Prüfen Sie als Riester-Sparer vor dem baldigen Jahresende, ob Ihre Einzahlungen ausreichen. Falls nicht, füllen Sie mit einer Sonderzahlung noch in diesem Jahr den Mindesteigenbeitrag auf – und kassieren Sie so den vollen Zuschuss vom Staat.

Wie erhalten Sie die Zulagen?

Die Zulagen werden von der Deutschen Rentenversicherung Bund direkt an den Anbieter überwiesen und von diesem auf den Altersvorsorgevertrag verbucht. Sie gelten als Altersvorsorgebeiträge, für die – sofern dies günstiger ist – der Sonderausgabenabzug in Betracht kommt.

Was müssen Sie außerdem beachten?

Wichtig ist außerdem, dass der Riester-Vertrag zertifiziert ist und die Einzahlungen vom Vertragspartner elektronisch an das Finanzamt gemeldet werden. Dazu müssen Sie unter Angabe Ihrer Steuer-ID schriftlich zustimmen. Als Riester-Sparer können Sie dann von zusätzlichen Steuervorteilen profitieren, indem Sie die eingezahlten Beiträge in der Steuererklärung ansetzen.

Dürfen auch Personen aus dem öffentlichen Dienst „riestern“?

Beamte, Richter, Berufssoldaten und vergleichbare Berufsgruppen dürfen auch „riestern“. Der Mindest-Eigenbeitrag beläuft sich hier ebenfalls auf vier Prozent der Besoldungsbezüge des Vorjahres. Zusätzlich müssen die Besoldungsstellen die Höhe der Besoldung elektronisch melden. Dafür ist Ihre schriftliche Einwilligung zwingend notwendig.

 

Vorteile der Rürup-Rente zum Jahresende ausschöpfen

Die Rürup-Rente, oftmals auch Basis-Rentenversicherung genannt, wird staatlich gefördert.

Welche Steuervorteile haben Sie durch die Rürup-Rente?

Die Zahlungen in eine Versicherung wie die Rürup-Rente können Sie in Ihrer Steuererklärung als Altersvorsorgeaufwendungen berücksichtigen. Diese können als Sonderausgaben gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung oder den Zahlungen in ein berufsständisches Versorgungswerk bis zu einem Höchstbetrag von 26.528 Euro (Stand 2023) abgezogen werden. Meistens wird dieser Höchstbetrag durch die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in ein Versorgungswerk aber nicht ausgenutzt, sodass Ihnen Raum für zusätzliche Einzahlungen bleibt. Schöpfen Sie am besten den steuerlich geförderten Betrag komplett aus. Das kann auch über eine einmalige Zahlung zum Jahresende erfolgen.

Bleiben die Steuervorteile immer gleich?

Nein, Ihre Steuerersparnis steigt jedes Jahr an, denn der Anteil, den Sie geltend machen können, erhöht sich jährlich. Im Jahr 2022 sind somit 94 Prozent Ihrer Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich abzugsfähig und durch die Änderung im Jahressteuergesetz 2022 berücksichtigt das Finanzamt ab dem Jahr 2023 Ihre Altersvorsorgeaufwendungen in voller Höhe, also zu 100 Prozent. Der Gesetzgeber hat dabei sichergestellt, dass die Zahlungen aufgrund verschiedener Vergleichsrechnungen zu einem steuerlichen Vorteil führen.

Wie können Sie alle Vorteile nutzen?

Die begünstigten Verträge müssen ebenfalls zertifiziert und die Beiträge vom Versicherungsunternehmen elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Dafür werden – wie bei der Riester-Rente – Ihre Zustimmung und die Steuer-ID benötigt.

Tipp:

Die Berechnung der optimalen und maximal geförderten Beträge gestaltet sich meist sehr kompliziert. Hilfe dafür erhalten Sie als Mitglied im Steuerring von einem Berater ganz in Ihrer Nähe.