Gesetzliche Rente und Steuern: Wie viel bleibt Ihnen im Ruhestand?
Viele Rentner sind überrascht, dass sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Durch das Alterseinkünftegesetz werden seit 2005 Renten schrittweise in die Besteuerung überführt. Ab wann müssen Sie Steuern zahlen? Und gibt es Freibeträge, um die Steuerlast zu senken? Diese Fragen und das System der nachgelagerten Besteuerung erklärt der Steuerring.
Prinzip der gesetzlichen Rentenbesteuerung
Viele Rentner glauben, ihre Rente sei steuerfrei, da sie bereits während ihres Berufslebens Abgaben geleistet haben. Doch das stimmt nicht: Ein wachsender Teil der Rente unterliegt der Steuerpflicht.
Ursächlich dafür ist der mit dem Alterseinkünftegesetz verbundene Systemwechsel hin zur nachgelagerten Besteuerung. Das Prinzip dahinter ist einfach: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden in der Einzahlungsphase steuerentlastend als Sonderausgaben berücksichtigt. Im Gegenzug unterliegen die später erzielten Altersbezüge der Besteuerung.
In einem Übergangszeitraum bis zum Jahr 2058 werden die gesetzlichen Renten schrittweise in das neue System überführt. Für jeden neuen Rentnerjahrgang (sogenannte Kohorte) wird die gesetzliche Rente schrittweise höher besteuert. Im aktuellen Jahr 2025 liegt der Besteuerungsanteil schon bei 83,5 Prozent.
Der Besteuerungsanteil der Rente wird also maßgeblich vom Jahr des Rentenbeginns beeinflusst. Für die jeweilige Kohorte (Jahrgang des Rentenbeginns) wird einmalig ein fester Besteuerungsanteil festgelegt. Dieser bleibt für alle Rentner dieser Kohorte lebenslang konstant, unabhängig davon wie sich die Rente später entwickelt.
Wie viel von der Rente ist steuerfrei?
Für alle Rentner, die entweder schon in Rente sind oder bis 2057 in Rente gehen, wird vom Finanzamt ein Rentenfreibetrag errechnet. Der Rentenfreibetrag stellt den Teil der Rente dar, welcher nicht der Besteuerung unterliegt.
Der steuerfreie Anteil wird einmalig im ersten vollen Rentenjahr festgelegt und bleibt dann über die gesamte Laufzeit gleich. Gehen Sie unterjährig in Rente, kann das Finanzamt erst im darauffolgenden Jahr den steuerfreien Anteil rückwirkend festlegen. Ab diesem Zeitpunkt wird dann nur noch der steuerpflichtige Teil bei Rentenerhöhungen angepasst. Das System verdeutlicht also: Wer früher in Rente geht, profitiert langfristig von einem höheren steuerfreien Anteil.
Folgende Tabelle bietet einen guten Überblick über die anteilige prozentuale Besteuerung der Renten für die aktuellen Jahre:
Wann tritt die Steuerpflicht ein und eine Steuererklärung muss abgegeben werden?
Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben, sobald ihr Gesamtbetrag der Einkünfte den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Bei Ehegatten ist der doppelte Grundfreibetrag maßgebend. Der Gesamtbetrag der Einkünfte setzt sich zusammen aus der Summe aller Einkünfte, abzüglich diverser Freibeträge, unter anderem dem Altersentlastungsbetrag. Zu den Einkünften zählen nicht nur die Einkünfte aus der gesetzlichen Rente, sondern beispielsweise auch Einkünfte aus privaten Renten, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und Einkünfte aus anderen Einkunftsarten.
Für Ledige lag der Grundfreibetrag 2024 bei 11.784 Euro, für Verheiratete verdoppelte sich dieser auf 23.568 Euro. Im Jahr 2025 erhöht sich der Grundfreibetrag auf 12.096 Euro, Ehegatten liegen bei 24.192 Euro.
Die steuerliche Situation sollte deshalb jedes Jahr geprüft werden, um ein unbemerktes Abrutschen in die Abgabepflicht zu vermeiden. Häufig werden Rentner zusammengefasst unbemerkt steuerpflichtig, wenn…
- die eigene Rente erhöht wird,
- der Lebenspartner verstirbt oder
- zusätzliche Renten oder weitere Einkünfte bezogen werden.
Welche Freibeträge und weitere Steuerermäßigungen können Rentner nutzen?
Rentner können neben dem Grundfreibetrag weitere Freibeträge und Abzugsmöglichkeiten nutzen, um die eigene Steuerlast zu senken:
- Werbungskostenpauschbetrag von 102 Euro – wer höhere Werbungskosten hat, sollte diese zusätzlich in Anlage R eintragen.
- Sonderausgaben wie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
- Außergewöhnliche Belastungen – besitzen Sie einen Grad der Behinderung von mindestens 20 Prozent oder haben Krankheitskosten, die zwangsläufig entstanden sind, wie beispielsweise Kosten für medizinische Hilfsgeräte, Arztkosten oder der Eigenanteil an Medikamenten, können Sie dies steuerlich geltend machen, sofern die zumutbare Eigenbelastung überschritten wird.
- Haushaltsnahe Dienstleistungen – sind Handwerkerkosten und andere Dienstleistungen angefallen, die bei Ihnen im Haushalt ausgeführt werden, können die Lohnkosten ebenfalls steuerlich berücksichtigt werden.
Liegt Ihr Gesamtbetrag der Einkünfte über dem Grundfreibetrag, lohnt sich das Absetzen von abzugsfähigen Kosten in der Steuererklärung, um die drohende Zahllast zu senken. Durch die Abzüge und Freibeträge kann die persönliche Steuerlast oftmals sogar auf null reduziert werden.
Wann lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung für Rentner?
Auch wenn keine Steuererklärungspflicht besteht, kann es sich auch für Rentner lohnen freiwillig eine Steuererklärung abzugeben. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn Einkünfte aus Kapitalvermögen vorliegen, wie etwa Zinsen, Dividenden und Aktiengewinne. Dann führt die Bank nämlich automatisch Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag der Kapitalertragsteuer ab, sofern der Bank kein Freistellungsauftrag vorliegt.
Haben Sie also unterjährig keinen Freistellungsauftrag an die Bank übermittelt oder profitieren von der Günstigerprüfung wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter den 25 Prozent Kapitalertragsteuer liegt, lohnt sich die freiwillige Abgabe.