Aktivrente ab 2026: Steuerfrei dazuverdienen im Ruhestand?
Viele kennen das Sprichwort „Wer rastet, der rostet“. Auch heute passt der Satz gut: Immer mehr Menschen arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus. Genau hier könnte die neue Aktivrente ansetzen und einen steuerlichen Anreiz bieten, länger aktiv zu bleiben.
Was ist die Aktivrente?
Die Aktivrente ist keine Rente, sondern ein geplanter Freibetrag für Arbeitnehmer, die nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze – derzeit 67 Jahre inklusive Übergangsregelungen – weiterhin in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis tätig bleiben. Angedacht ist, dass Arbeitnehmer im Rentenalter ab dem 1. Januar 2026 bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei verdienen können. Damit soll das Weiterarbeiten über die Regelaltersgrenze attraktiver gestaltet werden.
Wer kann die Aktivrente nutzen?
Die Aktivrente richtet sich an Personen, die die Regelaltersgrenze (67 Jahre inklusive Übergangsregelungen) erreicht haben und weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Sie gilt unabhängig davon, ob Sie bereits eine Rente beziehen oder den Rentenbezug aufschieben.
Allerdings ist die Aktivrente nicht für alle Berufsgruppen vorgesehen. Ausgeschlossen sind:
- Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende
- Land- und Forstwirte
- Minijobber
- Beamte
Auch Rentner, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gegangen sind (z.B. Frührentner oder Schwerbehinderte), sind ausgeschlossen.
Wie funktioniert die steuerliche Entlastung?
Ab 2026 können Beschäftigte mit der Aktivrente bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei dazuverdienen. Das heißt, dieser Teil des Einkommens wird bei der Steuerberechnung nicht berücksichtigt und fällt nicht unter den Progressionsvorbehalt. So bleiben zusätzliche Einnahmen tatsächlich steuerfrei, ohne dass sich der Steuersatz auf anderes Einkommen erhöht. Wichtig: Sozialversicherungsbeiträge, insbesondere für Kranken- und Pflegeversicherung, werden weiterhin anfallen.
Aktueller Gesetzesstand der Aktivrente
Zurzeit befindet sich das Aktivrentengesetz in der Entwurfsphase. Nach der ersten Beratung im Bundestag hatte am 21.11.2025 der Bundesrat zu dem Gesetzesentwurf Stellung genommen. Dieser sieht weiterhin punktuellen Klärungsbedarf.
Die Bundesländer befürchten hohe Steuerausfälle. Die Ausschüsse empfehlen den Progressionsvorbehalt bei der Aktivrente anzuwenden. Im Gesetzesentwurf ist dies nicht vorgesehen. Auch wurde angeführt, dass dieser Gesetzesentwurf eine Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern und Selbstständigen vorsehe. Dies solle erneut geprüft werden.
Die Stellungnahme des Bundesrats wird nun der Bundesregierung übermittelt. Anschließend wird sich der Bundestag erneut mit dem Gesetz befassen. Sobald der Bundestag das Gesetz beschlossen hat, entscheidet der Bundesrat über seine Zustimmung.
Aktivrente: Das können Betroffene jetzt schon tun, um zu profitieren
1. Regelaltersgrenze prüfen: Wer die Aktivrente nutzen möchte, sollte zunächst seine persönlichen Rentenunterlagen überprüfen, um Klarheit über die eigene Regelaltersgrenze zu erhalten.
2. Beschäftigungsmodell planen: Es ist sinnvoll, mit dem Arbeitgeber mögliche Arbeitszeitmodelle zu besprechen, um den Übergang in den Ruhestand flexibel zu gestalten.
3. Finanzielle Auswirkungen klären: Eine Beratung durch einen Lohnsteuerhilfeverein wie dem Steuerring kann Klarheit darüber verschaffen, welche finanziellen Vorteile die Aktivrente für Sie hätte.
4. Sozialabgaben einberechnen: Auch, wenn der Zuverdienst steuerfrei ist, fallen weiterhin Sozialversicherungsbeiträge an, insbesondere für Kranken- und Pflegeversicherung, und sollten in der Finanzplanung berücksichtigt werden.