Aktivrente ab 2026: Steuerfrei dazuverdienen im Ruhestand
Viele kennen das Sprichwort „Wer rastet, der rostet“. Auch heute passt der Satz gut: Immer mehr Menschen arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus. Genau hier könnte die neue Aktivrente ansetzen und einen steuerlichen Anreiz bieten, länger aktiv zu bleiben.
Was ist die Aktivrente?
Die Aktivrente ist keine Rente, sondern ein geplanter Freibetrag für Arbeitnehmer, die nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze – derzeit 67 Jahre inklusive Übergangsregelungen – weiterhin in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis tätig bleiben. Angedacht ist, dass Arbeitnehmer im Rentenalter ab dem 1. Januar 2026 bis zu 2.000 Euro monatlich (24.000 Euro im Jahr) steuerfrei verdienen können. Damit soll das Weiterarbeiten über die Regelaltersgrenze attraktiver gestaltet werden.
Wer kann die Aktivrente nutzen?
Die Aktivrente richtet sich an Personen, die die Regelaltersgrenze (67 Jahre inklusive Übergangsregelungen) erreicht haben und weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Sie gilt unabhängig davon, ob Sie bereits eine Rente beziehen oder den Rentenbezug aufschieben.
Allerdings ist die Aktivrente nicht für alle Berufsgruppen vorgesehen. Ausgeschlossen sind:
- Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende
- Land- und Forstwirte
- Minijobber (geringfügig Beschäftigte)
- aktive Beamte
Relevant ist allerdings nicht der frühere Beruf, sondern die tatsächliche Tätigkeit im Alter. Arbeitet ein ehemaliger Selbstständiger nach Erreichen der Regelaltersgrenze als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, kann er bei dieser Tätigkeit auch von der Aktivrente profitieren.
Rentner, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gegangen sind (z.B. Frührentner oder Schwerbehinderte), sind ausgeschlossen.
Wie funktioniert die steuerliche Entlastung?
Ab 2026 können Beschäftigte mit der Aktivrente bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei dazuverdienen. Das heißt, dieser Teil des Einkommens wird bei der Steuerberechnung nicht berücksichtigt und fällt nicht unter den Progressionsvorbehalt. So bleiben zusätzliche Einnahmen tatsächlich steuerfrei, ohne dass sich der Steuersatz auf anderes Einkommen erhöht. Wichtig: Sozialversicherungsbeiträge, insbesondere für Kranken- und Pflegeversicherung, werden weiterhin anfallen.
Die Steuerfreiheit wird direkt im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt. Bei mehreren Arbeitsverhältnissen ist eine Bestätigung erforderlich, dass der Freibetrag nicht doppelt genutzt wird.
Wird die Regelaltersgrenze im Laufe eines Kalenderjahres erreicht, steht Ihnen ab dem Folgemonat der Freibetrag für die verbleibenden Monate anteilig zu (2.000 Euro pro Monat ab Erreichen der Altersgrenze). Erreichen Sie die Grenze beispielsweise Mitte August, können Sie in diesem Jahr in den vier verbleibenden Monaten (September bis Dezember) insgesamt 8.000 Euro steuerfrei dazuverdienen.
Aktueller Gesetzesstand der Aktivrente
Am 19.12.2025 hat der Bundesrat dem neuen Gesetz zugestimmt, nachdem der Bundestag dieses am 05.12.2025 verabschiedet hatten. Nun muss nur noch der Bundespräsident das Aktivrentengesetzt unterschreiben, damit dieses im Bundesgesetzblatt veröffentlich werden kann.
Aktivrente: Das können Betroffene jetzt schon tun, um zu profitieren
1. Regelaltersgrenze prüfen: Wer die Aktivrente nutzen möchte, sollte zunächst seine persönlichen Rentenunterlagen überprüfen, um Klarheit über die eigene Regelaltersgrenze zu erhalten. Eine einfache Alternative bietet auch der Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner der deutschen Rentenversicherung.
2. Beschäftigungsmodell planen: Es ist sinnvoll, mit dem Arbeitgeber mögliche Arbeitszeitmodelle zu besprechen, um den Übergang in den Ruhestand flexibel zu gestalten.
3. Finanzielle Auswirkungen klären: Eine Beratung durch einen Lohnsteuerhilfeverein wie dem Steuerring kann Klarheit darüber verschaffen, welche finanziellen Vorteile die Aktivrente für Sie hätte.
4. Sozialabgaben einberechnen: Auch, wenn der Zuverdienst steuerfrei ist, fallen weiterhin Sozialversicherungsbeiträge an, insbesondere für Kranken- und Pflegeversicherung, und sollten in der Finanzplanung berücksichtigt werden.