Beiträge im Lohnsteuerhilfeverein:
Das kostet Ihre Steuerring-Mitgliedschaft.
Als Mitglied im Steuerring zahlen Sie eine einmalige Aufnahmegebühr (14 Euro) und den jährlichen Mitgliedsbeitrag. Ihr Jahresbeitrag richtet sich nach der Höhe Ihrer Einnahmen: Wer wenig verdient, der zahlt auch einen niedrigen Beitrag. Dafür stehen Ihnen unsere Berater das ganze Jahr zur Verfügung.
Beitragsordnung zum Download in folgenden Sprachen:
Warum kann ich hier nur meinen „voraussichtlichen“ Jahresbeitrag berechnen?
Der Mitgliedsbeitrag orientiert sich an Ihren Brutto-Jahreseinnahmen. Neben Ihren Arbeitseinkünften fließen also z. B. auch Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünfte in die Beitragsberechnung mit ein. Und da diese Angaben sehr individuell sind, nimmt sich Ihr Steuerring-Beratungsstellenleiter die Beitragsordnung zur Hand und berechnet Ihren Beitrag mit Ihnen im persönlichen Gespräch.
Deckt der Mitgliedsbeitrag alle Leistungen ab?
Ja, wir sprechen hier gerne von einem Festpreis ohne Zusatzkosten. Für den Jahresbeitrag kümmert sich Ihr Beratungsstellenleiter das ganze Jahr um Ihre Steuerangelegenheiten. Im Vordergrund stehen zwar häufig das Erstellen der Steuererklärung und die Abwicklung mit dem Finanzamt, aber Sie können jederzeit mit steuerlichen Anliegen in Ihre Beratungsstelle kommen.
Wann wird der Beitrag erhoben?
Der Mitgliedsbeitrag wird alljährlich zum 31. Januar fällig. Sie erhalten die Beitragsrechnung per Post oder digital – und überweisen den Betrag dann auf unser Konto oder lassen ihn per Lastschrifteinzugsverfahren von Ihrem Konto abbuchen.
Neu-Mitglieder, die im Laufe des Jahres dem Verein beitreten, müssen den Beitrag unmittelbar nach der Aufnahme zahlen – entweder direkt in der Beratungsstelle oder bequem per Lastschrift.
Wichtig: Der Beitrag wird – wie in einem Verein üblich – immer erhoben, unabhängig davon, ob Sie die Dienste des Steuerrings in Anspruch nehmen, oder nicht.
Verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch oder muss ich kündigen?
Die Vereinsmitgliedschaft wird nicht für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen, sondern gilt solange, bis man sie wieder kündigt. Die Kündigung ist jährlich bis zum 30. September für das Jahresende möglich.
Was ist, wenn man verheiratet ist?
Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben (Zusammenveranlagung), werden beide Partner Mitglied im Steuerring. Sie zahlen nur einen gemeinsamen Mitgliedsbeitrag – dieser wird berechnet, indem die Bruttojahreseinnahmen beider Partner zusammengerechnet werden.