Rente & Vorsorge

Riester-Rente: volle Steuerpflicht bei Auszahlungen?

Beim Sparen mit einer Riester-Rente hilft der Staat – er zahlt Zulagen und gewährt Steuerersparnisse. Die Kehrseite der Medaille: Wer später an das Gesparte will, muss dafür dann Steuern zahlen. Seit dem Jahr 2018 gibt es jedoch eine Ausnahme.

Die Möglichkeit, einen Riester-Vertrag abzuschließen, besteht seit 2002. Dabei gilt die sogenannte nachgelagerte Besteuerung. Das heißt: Einzahlungen werden durch eine kombinierte Zulagen- und Sonderausgaben-Abzugsregelung steuerlich gefördert. Im Gegenzug besteuert das Finanzamt den späteren Auszahlungsbetrag mit Ihrem individuellen Steuersatz.

In vielen Fällen ist die steuerliche Entlastung einschließlich der Zulagen in der Einzahlungsphase größer als die Summe der Steuermehrbelastung in der Auszahlungsphase.

Volle Besteuerung der Riester-Rente – mit einer Ausnahme

Grundsätzlich müssen Sie die Auszahlungen der Riester-Rente voll versteuern. Dabei gibt es drei verschiedene „Auszahlungsszenarien“:

Monatliche Auszahlung und Teilkapitalauszahlung

In den meisten Fällen beziehen die Sparer ihre Einzahlungen in den Riester-Vertrag als tatsächliche Rente im Seniorenalter – also Monat für Monat. Diese monatliche Rente muss in vollem Umfang versteuert werden.

Zudem können sich Riester-Sparer bis zu 30 Prozent des zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals auszahlen lassen. Auch diese Teilkapitalauszahlung ist voll steuerpflichtig. Zu beachten ist, dass die monatlichen Auszahlungsbeträge dadurch gemindert werden, da nur noch 70 Prozent des Kapitals zur Verfügung steht.

Einmalige Auszahlung als Kleinbetragsrente

Liegt der monatliche Rentenbetrag im Jahr 2024 nicht über 35,35 Euro (2023: West 33,95 Euro, Ost 31,50 Euro), handelt es sich um eine sogenannte Kleinbetragsrente. Anstatt eines monatlichen Betrags bekommen Sie Ihre Rente dann im Regelfall von der Vertragsgesellschaft in einer Gesamtsumme ausgezahlt. Dieser Betrag ist voll steuerpflichtig.

Achtung Ausnahme: Seit 2018 gewährt Ihnen das Finanzamt auf kapitalisierte Kleinbetragsrenten eine ermäßigte Besteuerung für das Jahr, in dem Sie die Kleinbetragsrente erhalten.

Auszahlung bei vorzeitiger Kündigung des Riester-Vertrags

Kündigen Sie Ihren Riester-Vertrag vorzeitig, ermittelt die Vertragsgesellschaft den Ihnen bis dahin zustehenden und voll steuerpflichtigen Betrag. Erfolgt die Auszahlung in einem Jahr, in dem Sie weitere steuerpflichtige Einkünfte beziehen – zum Beispiel, weil Sie berufstätig sind – kann die Steuerbelastung ziemlich hoch ausfallen.

In jedem Fall erhalten Sie von der Vertragsgesellschaft eine Leistungsmitteilung über die steuerpflichtigen Beträge. Auch dem Finanzamt liegen diese in elektronischer Form vor. Trotzdem sollte Ihre Steuererklärung vollständig sein – die jeweiligen Eintragungen nehmen Sie in der Anlage R-AV vor.

Tipp:

Beziehen Sie in Ihre Entscheidung über die Kapitalauszahlungen unbedingt die steuerliche Belastung mit ein. Diese kann jedoch schwer selbst berechnet werden. Lassen Sie sich daher steuerlich beraten – zum Beispiel vom Steuerring. Finden Sie jetzt einen unserer 1.100 Berater in Ihrer Nähe mit unserer Beratungsstellensuche.