Zählen Sie zu den oben genannten Personengruppen?
Dann dürfen wir Sie auch beraten bei:
- Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- Einkünften aus Kapitalvermögen, wie z. B. Zins- und Dividendeneinnahmen
- sonstigen Einkünften, wie z. B. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften von vermietetem Wohneigentum
Allerdings dürfen die Einnahmen aus den drei genannten Einkunftsarten nicht mehr als 18.000 Euro bei Singles und 36.000 Euro bei Ehegatten betragen.
Folgende Personengruppen dürfen wir nicht beraten:
- Selbstständige und Freiberufler
- Gewerbetreibende im Haupt-/Nebenberuf (Kleingewerbe)
- Landwirte und Forstwirte