Betriebliche Altersversorgung und die steuerlichen Unterschiede
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine zusätzliche Altersvorsorge, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern im Rahmen des Arbeitsverhältnisses anbietet. Sie ergänzt die gesetzliche Rente und dient dazu, Versorgungslücken im Alter sowie bei Invalidität oder im Todesfall abzusichern.
Die 5 Arten der betrieblichen Altersversorgung
In Deutschland gibt es fünf verschiedene Arten der betrieblichen Altersversorgung. Für jede gelten besondere steuerliche Regelungen.
1. Altersvorsorge durch Direktzusage oder Pensionszusage
Die Altersvorsorge durch Direktzusage beziehungsweise Pensionszusage ist eine der am weitesten verbreiteten Formen und kommt besonders bei Großunternehmen vor. Der Arbeitnehmer erhält ohne die Einschaltung einer externen Versorgungseinrichtung unmittelbar vom Unternehmen eine Versorgungszusage.
Da die Beiträge in der Einzahlungsphase unversteuert geblieben sind, müssen die späteren Versorgungsleistungen als Arbeitslohn versteuert werden. Der Arbeitgeber erstellt – wie bei einem aktiven Beschäftigungsverhältnis – eine Lohnsteuerbescheinigung aus.
2. Altersvorsorge durch Direktversicherung
Bei der Altersvorsorge durch Direktversicherung handelt es sich ebenfalls um eine häufige vorkommende betriebliche Altersversorgung. Wie der Name schon erahnen lässt, schließt der Arbeitgeber einen Versicherungsvertrag mit einem Versicherungsunternehmen ab. Begünstigter und Bezugsberechtigter ist der Arbeitnehmer. Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen eine entsprechende Leistung.
Bei der Direktversicherung greifen verschiedene steuerliche Regelungen – von der steuerfreien Kapitalauszahlung bis zur vollständigen Versteuerung des gesamten Kapitals. Entscheidend sind das Datum des Vertragsabschlusses sowie die steuerliche Behandlung während der Einzahlungsphase. Bevor Sie sich für eine Rente oder Kapitalauszahlung entscheiden, empfehlen wir eine steuerliche Beratung.
3. Altersvorsorge durch Pensionsfonds
Bei einem Pensionsfonds leisten selbstständige Einrichtungen die betriebliche Altersvorsorge für Unternehmen. Der Arbeitgeber zahlt Beiträge in den Pensionsfonds ein und der Arbeitnehmer erwirbt einen Rechtsanspruch gegenüber dem Pensionsfonds.
Auch bei dieser betrieblichen Altersvorsorge ist die steuerliche Behandlung in der Einzahlungsphase sowie eine mögliche Förderung entscheidend. Entweder wird diese Rente voll nachgelagert besteuert oder begünstigt mit dem sogenannten Ertragswertverfahren.
4. Altersvorsorge durch Pensionskasse
Auch bei der Pensionskasse zahlt der Arbeitgeber Beiträge, aus denen sich die Betriebsrente finanziert. Der Arbeitnehmer erhält wiederum einen Rechtsanspruch auf Versorgungsleistung gegenüber der Pensionskasse.
Bei der Einzahlungsphase gab es früher die Möglichkeit einer pauschalen Besteuerung. Grundsätzlich wird diese Rente aber voll nachgelagert besteuert.
5. Altersvorsorge durch Unterstützungskasse
Bei der Unterstützungskasse handelt es sich um eine eigenständige Versorgungseinrichtung, die meist als eingetragener Verein betrieben wird, an dem der Arbeitgeber beteiligt ist. Der Arbeitnehmer hat bei dieser Form der Altersvorsorge einen Rechtsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber jedoch nicht gegenüber der Unterstützungskasse.
Da die Beiträge in der Ansparphase unversteuert bleiben, müssen die späteren Leistungen der Unterstützungskasse wie Arbeitslohn versteuert werden. Es wird eine Lohnsteuerbescheinigung erstellt.