Arbeit & Ausbildung

Neues Reisekostenrecht – Firmenfahrzeug

Mit dem Jahr 2015 (Steuerjahr 2014) ändern sich viele Regelungen bei auswärtigen Tätigkeiten. Mit unserer Steuertipp-Serie rund um das Reisekostenrecht informieren wir Sie nach und nach über die Änderungen.

Teil 12: Firmenfahrzeug

Auch im neuen Reisekostenrecht fährt das Firmenfahrzeug steuerlich mit.

Für Privatfahrten gelten die bisherigen Regeln weiter – ein Prozent des Bruttolistenpreises (BLP) führen monatlich zu einem geldwerten steuerpflichtigen Vorteil. Bei einem BLP von 30.000 Euro sind das 300 Euro pro Monat und 3.600 Euro im Jahr.

Für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte (Tipp vom 09.02.2015) und zu einem vom Arbeitgeber festgelegten Sammelpunkt (Tipp vom 10.03.2015) gilt die 0,03%-Methode.
Beispiel:
Sie fahren mit Ihrem Firmenfahrzeug (BLP 30.000 €) zu Ihrer 45 Kilometer entfernten ersten Tätigkeitsstätte. Der Arbeitgeber muss dann 0,03% von 30.000 Euro x 45 km = 405 Euro Ihrem steuerpflichtigen Bruttolohn monatlich hinzurechnen.  Zusammen mit der privaten Nutzung zahlen Sie für 705 Euro (300 Euro + 405 Euro) zusätzlich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bis zu den Höchstgrenzen.

Als Ausgleich für die versteuerten Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte können Sie in Ihrer Steuererklärung für jede tatsächlich durchgeführte Fahrt die Entfernungspauschale ansetzen.

Für berufliche Fahrten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit und für Familienheimfahrten bei einer doppelten Haushaltsführung, muss der Arbeitgeber nichts versteuern. Allerdings ist dann auch kein pauschaler Werbungskostenabzug möglich.

Tipp 1: Fahren Sie weniger als 180 mal im Jahr zur ersten Tätigkeitsstätte, kann die Einzelfahrt mit 0,002% des BLP berechnet werden. Hierzu benötigen Sie eine vom Arbeitgeber unterzeichnete Aufstellung der jeweiligen Fahrten.

Tipp 2: Sie können mit der Einkommensteuererklärung zur Fahrtenbuchmethode wechseln und den geldwerten Vorteil für die private Nutzung und die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte bzw. zum festgelegte Sammelpunkt individuell berechnen. Hierzu benötigen Sie ein detailliertes Fahrtenbuch und die Gesamtkosten des Firmenfahrzeugs vom Arbeitgeber.