Neues Reisekostenrecht – Doppelte Haushaltsführung
Teil 9: Doppelte Haushaltsführung – Fahrtkosten
Sowohl für die Fahrten von der Zweitwohnung zur ersten Tätigkeitsstätte als auch für die wöchentlichen Heimfahrten zum Lebensmittelpunkt können Sie die verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale ansetzen – also 0,30 Euro pro Entfernungskilometer. Lediglich für die erste Hinfahrt zu Beginn und die letzte Rückfahrt am Ende einer doppelten Haushaltsführung zählen die tatsächlichen Fahrtkosten.
Generell müssen Sie keine Aufwendungen nachweisen, die Fahrten allerdings tatsächlich durchgeführt haben. Bei weiten Entfernungen sollten Sie dennoch Kilometernachweise aufbewahren, wie beispielsweise den Kaufvertrag des PKW, Inspektionsrechnungen oder TÜV-Unterlagen. Bei Fahrgemeinschaften kann das Finanzamt Angaben zur Zusammensetzung verlangen, bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel die Fahrscheine.