Wohnen & Vermieten

Steuervorteile für energiesparende Sanierungsmaßnahmen

Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 hat sich der Gesetzgeber ein klares Ziel gesetzt: Bis zum Jahr 2030 sollen die Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent reduziert werden – unter anderem mithilfe von steuerlichen Anreizen. So können Sie beispielsweise die Kosten einer energetischen Sanierung für Ihr selbst genutztes Haus oder Ihre Wohnung in der Steuererklärung absetzen.

Durch das Klimaschutzprogramm möchte die Bundesregierung zum Beispiel Wohneigentümer dazu anregen, energetische Sanierungen an ihren Häusern und Wohnungen durchzuführen. Bestimmte Baumaßnahmen, die nach dem 31. Dezember 2019 beginnen und vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen werden, sollen deshalb durch eine Steuerermäßigung gefördert werden.

Welche Voraussetzungen gelten für die steuerliche Förderung energiesparender Sanierungsmaßnahmen?

Damit Sie die Steuervorteile für Ihre energiesparenden Sanierungsmaßnahmen vom Finanzamt erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie sind Eigentümer einer bestehenden Immobilie.
  • Sie nutzen das Haus oder die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken.
  • Die Immobilie ist älter als zehn Jahre.
  • Ein Fachunternehmen führt die energetischen Maßnahmen aus und bescheinigt die Durchführung auf dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck.
  • Es liegt eine schriftliche Rechnung vor, die das Material und die Arbeitsleistung getrennt voneinander aufweist – auch wenn beide Positionen ohnehin steuerlich berücksichtigt werden.
  • Sie überweisen den Rechnungsbetrag auf das Konto des Handwerksbetriebes.

Tipp:

Sanierungsmaßnahmen an Ihrem Ferienhaus oder an Ihrer Ferienwohnung werden ebenfalls gefördert. Diese dürfen dann aber ausschließlich von Ihnen genutzt und nicht vermietet werden – auch nicht kurzfristig.

Welche energiesparenden Sanierungsmaßnahmen werden steuerlich gefördert?

Folgende Maßnahmen berücksichtigt das Finanzamt in der Steuererklärung:

  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster, Außentüren und der Heizungsanlage
  • Optimierung von mindestens zwei Jahre alten, bestehenden Heizungsanlagen
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
  • Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung

Ebenso können Sie die Kosten für einen zugelassenen Energieberater absetzen, wenn dieser vom Bauherren mit der Beaufsichtigung der o. g. Bauarbeiten beauftragt wurde.

Wie hoch fällt die Steuerermäßigung bei energiesparenden Sanierungsmaßnahmen aus?

Die Steuerermäßigung fällt unterschiedlich hoch aus:

  • In jenem Kalenderjahr, in dem die Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen werden, und im darauffolgenden Kalenderjahr sinkt Ihre jährliche Einkommensteuer jeweils um sieben Prozent der Aufwendungen. Im Erstjahr werden außerdem 50 Prozent der Kosten des Energieberaters berücksichtigt – und im Gegensatz zu den übrigen Aufwendungen nicht auf drei Jahre verteilt. Die maximale Förderung für das erste und zweite Kalenderjahr beträgt jedoch 14.000 Euro pro Jahr.
  • Im übernächsten Kalenderjahr wird Ihre Einkommensteuer um sechs Prozent der Kosten, aber maximal um 12.000 Euro, ermäßigt.

Insgesamt können Sie für Ihre energiesparenden Sanierungsmaßnahmen eine Steuerermäßigung von bis zu 40.000 Euro erhalten – und somit Aufwendungen bis zu 200.000 Euro ansetzen.

Achtung: Die Steuerermäßigung ist eine personen- und objektbezogene Förderung. Sind mehrere Personen Eigentümer des begünstigten Sanierungsobjektes, berücksichtigt das Finanzamt die Steuerermäßigung insgesamt nur ein Mal. Die Aufwendungen und der Höchstbetrag werden im Verhältnis der Miteigentumsanteile aufgeteilt.

Wann ist eine steuerliche Förderung energiesparender Sanierungsmaßnahmen nicht möglich?

Eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei selbst genutzten Wohnungen oder Häusern ist ausgeschlossen, wenn Sie:

Tipp:

Sie sind sich unsicher, ob Ihnen die steuerliche oder öffentliche Förderung mehr Vorteile bringt? Erkundigen Sie sich, welchen öffentlichen Zuschuss Sie erhalten würden und kommen Sie – bevor Sie den entsprechenden Antrag stellen – mit dieser Information zu uns. Als Mitglied im Steuerring vergleicht einer unserer 1.100 Berater die voraussichtliche Steuerermäßigung dann mit dem von Ihnen vorab ermittelten öffentlichen Angebot (zum Beispiel von der KfW) und findet die bessere Lösung für Sie.