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Home-Office: Wie setze ich mein Arbeitszimmer von der Steuer ab?

Immer mehr Arbeitnehmer nutzen die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten. Sie richten sich dafür einen Heimarbeitsplatz ein, auch Home-Office genannt. In welchem Umfang können die Kosten für ein solches häusliches Arbeitszimmer in der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden?

Um die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in voller Höhe abzusetzen, muss der Mittelpunkt der Arbeit an diesem Ort stattfinden. Dieser „Mittelpunkt“ liegt (gem. BMF-Schreiben vom 6. Oktober 2017) vor, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Arbeitnehmer arbeitet mehr als die Hälfte seiner Arbeitszeit im häuslichen Arbeitszimmer, also etwa an drei von fünf Arbeitstagen.
  • Die Arbeiten zu Hause entsprechen denen im Betrieb.

Der Arbeitgeber sollte dem Arbeitnehmer für die Steuererklärung eine zutreffende Bescheinigung ausstellen. Diese kann beispielsweise so lauten:

Dass im Unternehmen ein eigener Arbeitsplatz vorhanden ist, spielt für die Steuererklärung und den Abzug in voller Höhe keine Rolle – wenn Sie mehr als die Hälfte im Home-Office arbeiten. Achtung: Auch Arbeitnehmer, die weniger als die Hälfte von zu Hause aus arbeiten, können die Aufwendungen absetzen. Dann allerdings nur bis zu 1.250 Euro und nur, wenn der Betrieb keinen individuell zugewiesenen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Das ist häufig bei Außendienstmitarbeitern oder Lehrern der Fall.

Die Arbeitstage am Heimarbeitsplatz sollten Sie in einer Übersichtsliste festhalten. Denn unabhängig von der Bescheinigung des Arbeitgebers, fragt das Finanzamt oftmals die genaue Anzahl der Arbeitstage ab. Der Fiskus ermittelt dann, ob das tatsächliche Verhältnis der Arbeitstage der Arbeitgeberbescheinigung entspricht – oder ob es sich dabei gegebenenfalls. um eine Gefälligkeitsbescheinigung handelt.

Tipp:

Achten Sie unbedingt darauf, dass die Aufzeichnungen der Arbeitstage in Ihrem häuslichen Arbeitszimmer mit dem Zeiterfassungssystem beim Arbeitgeber übereinstimmen. Auch das kann das Finanzamt prüfen.