Abgabefristen für die Steuererklärung: Alle Termine auf einen Blick
Die Steuererklärung gehört für viele zur alljährlichen Routine – doch welche Abgabefristen gelten in den nächsten Jahren? Das rechtzeitige Einreichen ist entscheidend, um unnötige Verspätungszuschläge und Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden. Der Steuerring hat die wichtigsten Abgabetermine für die kommenden Jahre übersichtlich zusammengefasst.

Antragsveranlagung vs. Pflichtveranlagung
Das Finanzamt unterscheidet bei der Steuererklärung zwischen der Antragsveranlagung und der Pflichtveranlagung – je nach Fall gelten dabei unterschiedliche Abgabefristen.
Bei der Antragsveranlagung sind Steuerzahler nicht dazu verpflichtet eine Steuererklärung einzureichen. Bei einer verpassten Frist entstehen weder Verspätungszuschläge noch Strafzahlungen – der Steuerzahler verpasst lediglich die Chance auf eine Steuererstattung. Für wen sich eine freiwillige Steuererklärung lohnen kann, erfahren Sie im Artikel Für wen lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung?.
Die Pflichtveranlagung betrifft alle Steuerzahler, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben. Wird diese Frist nicht eingehalten, drohen Verspätungszuschläge und mögliche Strafzahlungen. Wer unter die Pflichtveranlagung fällt, erklären wir ausführlich im Artikel Wer muss eine Steuererklärung abgeben?.
Für pflichtveranlagte Steuerzahler, die sich bei der Erstellung der Steuererklärung helfen lassen, zum Beispiel durch einen Lohnsteuerhilfeverein, gelten außerdem verlängerte Fristen.
Abgabefrist bei Antragsveranlagung (freiwillig)
Für die freiwillige Abgabe der Steuererklärung haben Steuerzahler vier Jahre Zeit. Solange die Frist des entsprechenden Jahres noch nicht verstrichen ist, kann die Abgabe der Steuererklärung also auch rückwirkend erfolgen.

Tipp: Haben Sie eine freiwillige Steuererklärung eingereicht und das Finanzamt hat im Steuerbescheid wider Erwarten eine Nachzahlung festgesetzt, lässt sich diese noch verhindern. Dafür müssen Sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen und Ihren Antrag auf Steuerveranlagung zurücknehmen sowie die Aussetzung der Vollziehung beantragen.
Abgabefrist bei Pflichtveranlagung ohne Beratung (verpflichtend)
In der Regel gilt bei der Pflichtveranlagung der 31. Juli des Folgejahres als Abgabefrist. Fällt das Datum auf einen Sonntag, verlängert sich die Frist bis zum darauffolgenden Werktag. In Ausnahmefällen, wie beispielsweise während der Corona-Pandemie, können Abgabefristen auch verlängert werden.

Abgabefrist bei Pflichtveranlagung mit Beratung (verpflichtend)
Wer verpflichtet ist, seine Steuererklärung abzugeben und sich dafür Unterstützung holt, profitiert von verlängerten Abgabefristen.

Kann die Abgabefrist verlängert werden?
Bei der Pflichtveranlagung kann die Abgabefrist verlängert werden:
- Indem sich man sich bei der Erstellung Unterstützung bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder einer anderen zur Beratung befugten Person sucht.
- Indem man eine Verlängerung beantragt. Eine längere Krankheit oder Abwesenheit sind Gründe, die beim Finanzamt häufig auf Verständnis stoßen.
Bei der Antragsveranlagung ist keine Verlängerung möglich.
Was passiert, wenn ich die Steuerfrist verpasse?
Im hektischen Alltag gerät der Abgabetermin für die Steuererklärung schnell in Vergessenheit. Ist die Frist jedoch bereits abgelaufen, heißt es: schnell handeln. Die Nachteile einer verpassten Steuererklärungsfrist können oft noch rechtzeitig abgewendet werden. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel Frist für die Abgabe der Steuererklärung verpasst – Was jetzt?.