Steuererklärung für Verstorbene: Was Erben wissen müssen
Der Tod eines Angehörigen bringt nicht nur Trauer, sondern oft auch bürokratische Herausforderungen mit sich. Für viele Erben gehört dazu die Steuererklärung des Verstorbenen – ein Thema, das viele Unsicherheiten mit sich bringt. Wer ist zur Abgabe verpflichtet? Und welche Fristen müssen eingehalten werden?

Wer muss die Steuererklärung für einen Verstorbenen abgeben?
Ob die Erben oder andere am Erbfall Beteiligte zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, hängt von der Steuererklärungspflicht des Verstorbenen ab. War der Verstorbene zu Lebzeiten zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, geht die Pflicht auf die Erben über.
Ob zu Lebzeiten eine sogenannte Pflichtveranlagung bestand, hängt von einigen Faktoren ab. Es ist zum Beispiel relevant, ob das Einkommen bestimmte Grenzen überschritten hat, das Faktorverfahren bei Ehe- oder Lebenspartnern genutzt wurde oder ein Freibetrag beim Lohnsteuerabzug eingetragen war. Die wichtigsten Fälle, die zur Pflichtveranlagung führen, haben wir im Artikel Wer muss eine Steuererklärung abgeben? zusammengefasst.
Damit das Finanzamt überhaupt vom Tod des Steuerpflichtigen erfährt, sind die Erben in der Anzeigepflicht. Die Finanzverwaltung wird dann zur Ermittlung aller Erben einen Erbschein anfordern.
Für welchen Zeitraum muss die Steuererklärung erstellt werden?
Die Steuererklärung für Verstorbene erstreckt sich auf den Zeitraum vom 1. Januar des Sterbejahres bis zum Todestag. Bei der Veranlagung für das Todesjahr werden nur die Einkünfte berücksichtigt, die bis zum Tod erzielt wurden. Einkünfte, die danach entstehen, werden hingegen separat beim Erben als Rechtsnachfolger erfasst. Zwar bleibt der Veranlagungszeitraum das gesamte Kalenderjahr, doch die persönliche Steuerpflicht endet mit dem Tod.
Für vorherige Jahre, in denen eine Abgabepflicht bestand und noch keine Erklärung abgegeben wurde, besteht ebenfalls eine Abgabepflicht. Diese muss durch die Erben als Gesamtrechtsnachfolger entsprechend nachgereicht werden. Steuerschulden des Verstorbenen gehen auf die Erben über.
Welche Unterlagen werden für die Steuererklärung eines Verstorbenen benötigt?
Für die Steuererklärung eines verstorbenen Ehegatten oder Angehörigen werden einige Unterlagen benötigt. Die wichtigsten sind:
Persönliche und familiäre Angaben
Diese Daten hat man in der Regel schnell zur Hand. Dazu gehören insbesondere Name, Geburtsdatum, Steuer-ID und gegebenenfalls die Anschrift des überlebenden Ehepartners. Außerdem wird die Sterbeurkunde (inklusive des Todeszeitpunktes) sowie Angaben zum Familienstand benötigt.
Nachweise zu Einkünften
Wichtig sind auch die Nachweise der Einkünfte des Verstorbenen – bei einer Zusammenveranlagung auch die des Ehegatten. Dazu gehören:
- Lohnsteuerbescheinigungen,
- Rentenbezugsmitteilungen
- Kapitalerträge,
- Mieteinnahmen,
- sonstige Einkünfte,
- Abfindungen,
- Versorgungsbezüge oder
- sonstige einmalige Leistungen.
Alle Einkünfte sollten auf Nachfrage durch Bescheinigungen oder andere geeignete Dokumente gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden können. Verluste sind im Todesjahr mit positiven Einkünften des Verstorbenen zu verrechnen. Ein Verlustrücktrag in Vorjahre ist möglich. Ein Verlustausgleich mit Einkünften der Erben ist grundsätzlich ausgeschlossen, außer es handelt sich um eine Zusammenveranlagung mit dem überlebenden Ehegatten.
Nachweise zu Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Werbungskosten
Wichtige Belege für getätigte Ausgaben sollten ebenfalls eingereicht werden. Dazu zählen beispielsweise Versicherungsbeiträge, Spenden oder Unterhaltszahlungen. Aber auch Krankheits-, Pflege oder Bestattungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar sein.
Wie erfolgt die Veranlagung bei Ehegatten?
Im Todesjahr kann der überlebende Ehegatte gemeinsam mit den Erben des Verstorbenen die Zusammenveranlagung wählen und vom Splittingtarif profitieren. Dies ist theoretisch nur möglich, wenn sowohl der überlebende Ehegatte als auch alle Erben zustimmen. In der Praxis stellt die Zusammenveranlagung keine Herausforderung dar.
Lehnen die Erben die Erbschaft allerdings ab, müssen die übrigen Erben der Zusammenveranlagung zustimmen. Als letzte Instanz erbt der Staat, dann obliegt die Zustimmung zur Zusammenveranlagung dem Finanzamt.
Zudem profitieren Verwitwete auch durch das sogenannte Gnadensplitting (oft auch Verwitwetensplitting). Durch diese Sonderregelung kann die verwitwete Person im Jahr nach dem Tod des Ehegatten weiterhin den Splittingtarif nutzen. Damit soll der Übergang in die Einzelbesteuerung abgemildert werden.
Welche Fristen und Formvorschriften gelten?
Grundsätzlich gelten zunächst die Fristen, die auch im Falle eines Fortlebens der betreffenden Person gegolten hätten. Diese haben wir übersichtlich im Steuertipp Abgabefristen für die Steuererklärung: Alle Termine auf einen Blick für Sie zusammengefasst.
Liegt eine Pflichtveranlagung vor, fordert das Finanzamt die Erben in der Regel nach Ablauf der ursprünglichen Frist schriftlich zur Abgabe auf und setzt dann eine neue Frist fest. Diese beträgt mindestens einen Monat.
Wann lohnt sich professionelle Unterstützung?
Bei Unsicherheiten oder komplexen steuerlichen Verhältnissen kann es hilfreich sein, sich professionelle Unterstützung zu holen. Als Mitglied im Steuerring übernehmen wir Ihre Steuerangelegenheiten rund um die Lohn- und Einkommensteuer gerne für Sie!
Im Falle einer Erbengemeinschaft müssen alle Beteiligten Mitglied sein und keiner von Ihnen darf schädliche Einkünfte (§ 4 Nr. 11 b) StBerG) beziehen oder die Einnahmengrenzen (§ 4 Nr. 11 c) StBerG) überschreiten.
Unsere Berater klären gerne mit Ihnen, ob wir Sie als Mitglied aufnehmen dürfen. Mehr zum Steuerring und seinen Leistungen erfahren Sie hier auf der Webseite – und einen persönlichen Berater in Ihrer Nähe finden Sie in unserer Beratungsstellensuche.