Rente & Vorsorge

Riester-Rente: Vorsicht bei den staatlichen Zulagen

Die Riester-Rente ist eine freiwillige, privat finanzierte Rente, die es seit 2002 gibt. Der Staat fördert die Riester-Rente mit Steuervorteilen und Zulagen. Achtung: Über das Verfahren rund um die Zulagen sollten Sie genau Bescheid wissen, um ungewollte Überraschungen beim Steuerbescheid zu vermeiden.

Mit der Riester-Rente sollen Menschen dabei unterstützt werden, eine private Altersvorsorge aufzubauen. Der entscheidende Vorteil dieser privaten Rente: Sie ist staatlich gefördert. Zuständig für die Gewährung der sogenannten staatlichen Altersvorsorgezulage rund um die Riester-Rente ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Diese fungiert als Finanzbehörde, ist aber organisatorisch der Rentenversicherung zugeordnet.

Die Altersvorsorgezulage setzt sich aus der Grund- und der Kinderzulage zusammen. Wie hoch die Zulage insgesamt für Sie ausfällt, ist von den Beiträgen abhängig, die Sie selbst im jeweiligen Beitragsjahr einzahlen.Um die volle Riester-Förderung zu erhalten, müssen Sie jährlich mindestens vier Prozent Ihrer rentenversicherungspflichtigen Einnahmen aufbringen – höchstens werden 2.100 Euro gefördert.

Rentenversicherungspflichtige Einnahmen

Ihre rentenversicherungspflichtigen Einnahmen – und damit die Grundlage für die Berechnung der Zulage – setzt nicht die ZfA selbst fest. Sie orientiert sich ausschließlich an den Daten, die Ihr Arbeitgeber beim sozialversicherungsrechtlichen Meldeverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung mitteilt. Sie sind Beamter, Richter oder Soldat? Dann bilden Ihre Besoldung und die von den Bezüge- bzw. Besoldungsstellen übermittelten Werte Ihre beitragspflichtigen Einnahmen.

Wenn Sie zu den genannten Berufsgruppen gehören und „riestern“, müssen Sie bei Ihrer Besoldungsstelle unbedingt aktiv der Übertragung der notwendigen Daten – beispielsweise Vorjahresbezüge und Kindergeldbescheinigungen – zustimmen. Sonst erhalten Sie keine Förderung. Bei Angestellten hingegen wird die Datenübermittlung meist automatisch veranlasst.

Wie funktioniert das Riester-Zulagenverfahren?

Um die Zulagen zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der ZfA stellen. Das übernimmt in der Regel Ihr Riester-Anbieter in Ihrem Namen. Der Antrag muss mit dem amtlichen Vordruck innerhalb einer Frist von zwei Jahren bei der ZfA eingehen. Die Zulagen für das Beitragsjahr 2018 können Sie also bis spätestens 31. Dezember 2020 beantragen und für das Beitragsjahr 2019 bis zum 31. Dezember 2021.

Tipp:

Damit Sie nicht jedes Jahr einen neuen Antrag ausfüllen müssen, können Sie Ihren Riester-Versicherer dazu bevollmächtigen, einen Dauerzulagenantrag zu stellen. Sollte sich Ihre Lebenssituation verändern, wenn Sie beispielsweise heiraten oder Nachwuchs bekommen, müssen Sie dies Ihrem Riester-Anbieter mitteilen – dieser gibt die Information wiederum an die ZfA weiter.

Zur Berechnung der Zulage fragt die ZfA das Vorjahreseinkommen bei der Rentenversicherung ab. Diese bestätigt dann auch die unmittelbare Zulagenberechtigung.

Achtung: Falls von der Rentenversicherung die Rentenversicherungspflicht nicht bestätigt wird, mit fehlerhaften Beträgen gerechnet wurde oder Sie der Datenübermittlung noch nicht zugestimmt haben, verlangt die ZfA eine schon gewährte Riester-Zulage zurück. Dafür wird ein bereits erteilter Steuerbescheid, der die gewährten Zulagen enthält, noch mal geändert – und erstattete Steuern werden mittels Hinweis auf die ZfA-Mitteilung für das betreffende Jahr wieder zurückgefordert.

In solchen Fällen der Rückforderung oder Kürzung von Zulagen sollten Sie die Daten zur Zulagenbeantragung unbedingt noch einmal überprüfen und gegebenenfalls korrigieren.
 

Tipp:

Falls Sie vergessen hatten, der Datenübertragung zuzustimmen, können Sie mit einem sogenannten Festsetzungsantrag die ZfA dazu veranlassen, die Zulage neu zu berechnen. Dieser Antrag muss innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Zulagenbescheinigung (§ 92 EStG) beim Anbieter Ihres Riester-Vertrages eingegangen sein.