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Mit zwei Haushalten Steuern sparen

Aufwendungen für Miete und Nebenkosten wie Heizung, Wasser und Strom gehören üblicherweise zu den Kosten der privaten Lebensführung und sind in der Steuererklärung nicht ansetzbar. Etwas anderes gilt, wenn ein Arbeitnehmer eine zweite Wohnung am Beschäftigungsort benötigt um seiner täglichen Arbeit nachzugehen. Dann greifen die Regeln der doppelten Haushaltsführung.

Voraussetzung: Es sind zwei Haushalte vorhanden, am Haupthaushalt  liegt der Lebensmittelpunkt und eine selbstständige Haushaltsführung ist möglich. Ein Zimmer im Haus der Eltern genügt nicht, es muss sich aber nicht zwingend um eine abgeschlossene Wohnung handeln. Ab dem Jahr 2014 ist zudem eine finanzielle Beteiligung erforderlich. Generell befindet sich der Lebensmittelpunkt an dem Ort, zu dem die engeren persönlichen Beziehungen bestehen. Bei verheirateten Arbeitnehmern ist das regelmäßig der Ort, an dem die Familie (Ehepartner und ggf. Kinder) wohnen. Aber auch ledige Arbeitnehmer können die Voraussetzungen erfüllen.

Zu diesem Zuhause muss aus beruflichen Gründen eine weitere Wohnung am Beschäftigungsort hinzukommen. Berufliche Gründe sind z. B. ein Wechsel des Arbeitgebers oder eine Versetzung innerhalb eines Konzerns. Auch der erstmalige Beginn einer Tätigkeit kann eine doppelte Haushaltsführung erforderlich machen. Sind alle Bedingungen erfüllt, gehören die Aufwendungen dieser Erwerbswohnung zu den steuerlich abzugsfähigen Werbungskosten.

Neben dem klassischen Fall der doppelten Haushaltsführung kann der Steuerzahler auch am Lebensmittelpunkt in einem Mehrgenerationshaushalt leben. Dies ist oft dann der Fall, wenn die Eltern älter oder krank werden und ein Sohn oder eine Tochter die Haushaltsführung übernimmt – der ehemalige Hausstand der Eltern wird damit zum Haushalt des Kindes.

Abzugsfähig sind neben den Kosten der zweiten Wohnung (Erwerbswohnung) zusätzlich eine wöchentliche Familienheimfahrt mit der Entfernungspauschale (30 Cent pro einfach gefahrenen Kilometer) und in den ersten drei Monaten der doppelten Haushaltsführung Mehraufwendungen für Verpflegung mit den gesetzlichen Pauschbeträgen.

Tipp: Halten Sie Unterlagen zum Nachweis des Lebensmittelpunktes an der weiter entfernt liegenden Wohnung bereit. Neben den persönlichen Beziehungen zu Verwandten und Freunden sind aktive Vereinsmitgliedschaften sehr vorteilhaft.