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Minijob oder Midijob: Unterschiede, Vorteile und steuerliche Besonderheiten

Wer lediglich in Teilzeit oder ein paar Stunden am Tag arbeiten möchte, steht oft vor der Frage: Minijob oder Midijob – was ist der Unterschied? Beide Beschäftigungsformen bieten finanzielle Vorteile, unterscheiden sich jedoch deutlich bei Verdienstgrenzen, Sozialabgaben, Steuern und Rentenansprüchen.

Barista hinter dem Tresen eines Cafés reicht einer Kundin ein Tablett mit Kaffee und Croissant.

Welche Arten von Minijob gibt es? 

Bei einem Minijob unterscheidet man grundsätzlich zwei Arten:  

  • Minijob als geringfügige Beschäftigung
  • Minijob als kurzfristige Beschäftigung  

Die wichtigsten Unterschiede erklären wir im Folgenden.

Was ist ein klassischer Minijob? 

Bei einem klassischen Minijob handelt es sich um eine sogenannte geringfügige Beschäftigung bis zur gesetzlich festgelegten Grenze. Diese liegt aktuell bei 603 Euro im Monat (Stand 2026) und steigt regelmäßig. Die Erhöhung ist abhängig vom Mindestlohn, der auch bei einer geringfügigen Beschäftigung gilt. Dadurch ergibt sich im Jahr 2026 eine maximale regelmäßige Arbeitszeit von 10 Stunden pro Woche. 

Als Minijobber kann man entweder bei einer Firma oder in einem Privathaushalt angestellt sein, beispielsweise als Reinigungskraft. Für Beschäftigungen in Privathaushalten gelten teilweise besondere Regelungen.   

Sozialversicherung und Steuern im Minijob 

Ein Minijob ist grundsätzlich nicht versicherungspflichtig, das heißt, Arbeitnehmer zahlen weder Steuern noch Beiträge zur Sozialversicherung. Ausschließlich der Arbeitgeber muss pauschale Abgaben in Höhe von insgesamt 30 Prozent leisten. Diese setzen sich aus 13 Prozent gesetzliche Krankenversicherung, 15 Prozent Rentenversicherung sowie 2 Prozent pauschale Steuer zusammen.   

Das hat zur Folge, dass Minijobber nur geringfügig aus den Sozialleistungen profitieren.  

Lohnfortzahlung und Krankenversicherung 

Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall besteht bis zu sechs Wochen. Allerdings wird darüber hinaus kein Krankengeld von der Krankenkasse bezahlt. 

Achtung:

Minijobber ohne weiteres Arbeitsverhältnis müssen zur eigenen Absicherung anderweitig krankenversichert sein. Nach Verlust des Arbeitsplatzes besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.  

Rentenversicherungspflicht für Minijobber 

Grundsätzlich unterliegen Minijobber der Rentenversicherungspflicht, wofür ein Eigenbeitrag von 3,6 Prozent fällig wird. Hiervon kann sich ein Minijobber befreien lassen – erwirbt dann aber auch keine Rentenansprüche.

Arbeitsrechte wie Vollzeitbeschäftigte 

Im Arbeitsrecht haben Minijobber als Teilzeitbeschäftigte grundsätzlich die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte. Dazu gehören beispielsweise Urlaubsanspruch, Kündigungsschutz, Mutterschutz sowie der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Auch Zuschläge für Sonn- und Feiertage müssen gezahlt werden, sofern im Betrieb eine entsprechende tarifliche oder vertragliche Regelung besteht. 

Mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben 

Es ist möglich, mehrere Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern gleichzeitig auszuüben. Für die Prüfung der Beitragsfreiheit werden die Verdienste zusammengerechnet. Liegt der regelmäßige Gesamtverdienst über 603 Euro monatlich, werden alle Beschäftigungen voll sozialversicherungspflichtig.  

Mehr zu den spezifischen Regelungen eines Minijobs, erfahren Sie im Steuertipp Ist ein Minijob steuerpflichtig?

Was ist ein Minijob als kurzfristige Beschäftigung?  

Ein Minijob kann nicht nur auf Dauer ausgelegt sein, es ist auch möglich, in einem kürzeren begrenzten Zeitraum zu arbeiten und in diesem mehr zu verdienen – hierbei handelt es sich um eine kurzfristige Beschäftigung. Diese Möglichkeit wird sehr gerne von Saisonkräften, zum Beispiel Erntehelfern, genutzt

Eine Beschäftigung gilt als kurzfristig, wenn sie im Laufe eines Kalenderjahres auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist. In der Landwirtschaft gelten abweichende Zeitgrenzen von 15 Wochen beziehungsweise 90 Arbeitstagen. Außerdem darf die Tätigkeit nicht auf die Sicherung des Lebensunterhalts ausgerichtet sein und nicht berufsmäßig ausgeübt werden. Das ist zum Beispiel bei Schülern, Studenten oder Altersvollrentnern der Fall, oder wenn noch eine Hauptbeschäftigung ausgeübt wird. 

Sind diese Bedingungen erfüllt, profitieren kurzfristig Beschäftigte von einer vollständigen Beitragsfreiheit. Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer müssen Beiträge in die Sozialversicherung zahlen.  

Achtung:

Auch hier gilt: Es ist möglich, mehrere kurzfristige Beschäftigungen zu haben, die wiederum für die Prüfung der Beitragsfreiheit zusammengerechnet werden.  

Als Arbeitnehmer zahlen Sie bei einer kurzfristigen Beschäftigung somit nur die anfallende Lohnsteuer zu ihrem persönlichen Steuersatz. Unter gewissen Voraussetzungen ist auch eine pauschale Versteuerung von 25 Prozent möglich.  

Was ist ein Midijob?

Ein Midijob ist ein Beschäftigungsverhältnis mit einem monatlichen Verdienst oberhalb der Minijob-Grenze bis zur Midijob-Obergrenze – also 2026 zwischen mindestens 603,01 Euro und maximal 2.000 Euro. Es handelt sich in der Regel nicht um einen Nebenjob, sondern eine Teilzeitbeschäftigung. 

Der wesentliche Unterschied zum Minijob besteht bei den Sozialabgaben. Beim Midijob zahlt nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch der Arbeitnehmer Beiträge zur Sozialversicherung. Diese sind jedoch zunächst reduziert und steigen mit zunehmendem Bruttolohn schrittweise an. Ab einem Bruttolohn von 2.000 Euro sind die regulären Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe zu entrichten. 

Midijobber profitieren so von geringeren Abgaben bei gleichzeitig vollem Schutz in der Sozialversicherung. Neben einem Anspruch auf Arbeitslosengeld und Krankengeld erwerben sie auch Ansprüche aus der Deutschen Rentenversicherung.  

Wieder gilt, dass mehrere Midijobs nebeneinander zusammengerechnet werden für die Ermittlung der Beitragshöhe.  

Steuern fallen im Midijob zu dem persönlichen Steuersatz an. 

Minijob vs. Midijob: Das Wichtigste auf einen Blick 

Ob Minijob oder Midijob die geeignetste Wahl ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Merkmale beider Beschäftigungsformen.

 Minijob als geringfügige Beschäftigung Minijob als kurzfristige Beschäftigung Midijob 
Verdienstgrenzen bis 603 Euro offenzwischen 603,01 und 2.000 Euro 
Voraussetzungen Erlaubnis des Hauptarbeitgebers, falls vorhanden Tätigkeit darf nicht auf die Sicherung des Lebensunterhalts ausgerichtet sein und nicht berufsmäßig ausgeübt werden -
Sozialabgaben pauschale Abgaben ausschließlich durch den Arbeitgeber keine Abgaben, weder durch den Arbeitgeber noch den Arbeitnehmer ermäßigte Abgaben durch den Arbeitnehmer 
Rentenversicherung Pflichtversicherung mit Zusatzbeitrag von 3,6 Prozent, aber mit Befreiungsmöglichkeit keine Abgaben, weder durch den Arbeitgeber noch den Arbeitnehmerermäßigte Abgaben durch den Arbeitnehmer 
Sozialleistungen Anspruch auf Lohnfortzahlung und gegebenenfalls Erwerb von Rentenversicherungsansprüchen kein Anspruch auf Sozialleistungen Anspruch auf sämtliche Sozialleistungen; zum Beispiel auch auf Kranken- oder Arbeitslosengeld 
Steuern2 Prozent pauschal, bezahlt durch den Arbeitgeber persönlicher Steuersatz, gegebenenfalls 25 Prozent pauschale Versteuerung möglich persönlicher Steuersatz 

Tipp:

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