Ist ein Minijob steuerpflichtig?
Die Entgeltgrenze für geringfügig Beschäftigte wird zum 1. Oktober angehoben. Was ist ein Minijob und wie viel darf ich verdienen? Die Vorstellung, mit einem Minijob keine Steuern zahlen zu müssen, stimmt übrigens nicht ganz. Prinzipiell ist auch ein Minijob steuerpflichtig. Es kommt darauf an, ob das Minijob-Gehalt pauschal durch den Arbeitgeber oder anhand von individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale des Minijobbers versteuert wird.

Was ist ein Minijob überhaupt?
Einen Minijob - oder auch geringfügige Beschäftigung genannt - haben Sie dann, wenn Sie bislang durchschnittlich nicht mehr als 450 Euro im Monat verdienen. Auf das Jahr gerechnet durfte Ihr Verdienst durchschnittlich nicht mehr als 5.400 Euro betragen. Das ändert sich ab Oktober 2022.
Neuregelungen ab dem 1.Oktober 2022: Das ändert sich
Die Grenze, wann ein Verdienst unter die Bedingungen eines Minijobs fällt, lag bisher fix bei 450 Euro. Das ändert sich zum 1. Oktober 2022. Denn: Ab diesem Zeitpunkt wird die Minijob-Grenze dynamisch ausgestaltet. Sie orientiert sich künftig an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Damit führen gesetzliche Mindestlohnerhöhungen auch automatisch zu einer Erhöhung der Entgeltgrenze für Minijobs.
Entgeltgrenze für Minijobs liegt neu bei 520 Euro
Ab dem 1. Oktober 2022 dürfen Minijobber durchschnittlich 520 Euro monatlich verdienen, da der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro je Stunde angepasst wird. Im Jahresdurchschnitt darf das Gehalt 6.240 Euro nicht überschreiten.
Sollte Ihr Verdienst mal darüber liegen, ändert sich an der Einstufung als geringfügiges Beschäftigungsverhältnis nichts, solange Sie im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 6.240 Euro verdienen. Auch unvorhersehbare Überschreitungen, beispielsweise im Krankheitsfall, sind in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres möglich. Dabei darf das Entgelt maximal das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze – also 1.040 Euro – betragen. Hierdurch können Sie bis zu 7.280 Euro im Jahr mit einem Minijob verdienen.
Verdienst oberhalb von 520 Euro: Midijob-Regelung greift
Überschreitet Ihr Arbeitsentgelt dauerhaft die Minijob-Grenze, handelt es sich nicht mehr um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis, sondern um einen lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen Midijob. Von einem Midijob spricht man, sobald Sie regelmäßig mehr als 450 Euro monatlich verdienen – aber höchstens 1.300 Euro. Ab dem 1. Oktober 2022 liegt der Übergangsbereich zwischen 520,01 Euro und maximal 1.600 Euro. Innerhalb dieser Midijob-Grenzen zahlen Sie geringere Sozialversicherungsbeiträge als bei einer „normalen“ sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit. Die Lohnsteuer wird nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen erhoben.
Welche Steuern fallen beim Minijob an?
Minijobs werden überwiegend pauschalversteuert. Dabei führt der Arbeitgeber pauschal zwei Prozent des Arbeitslohns an das Finanzamt ab. Die anfallenden Steuern sind damit abgegolten. Das heißt: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sind abgedeckt – als Arbeitnehmer müssen Sie also tatsächlich keine Steuern zahlen und Ihren Minijob-Lohn müssen Sie auch nicht in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Das funktioniert so allerdings nur, wenn Ihr Arbeitgeber auch einen Pauschalbetrag zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent des Arbeitslohns zahlt.
Achtung: Die Pauschalversteuerung ist für den Arbeitgeber nicht verpflichtend. Stattdessen kann Ihr Gehalt auch mit Ihren individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen besteuert werden. In diesem Fall nimmt Ihr Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug entsprechend Ihrer Steuerklasse vor und Sie erhalten am Jahresende eine Lohnsteuerbescheinigung. Handelt es sich bei Ihrem Minijob um eine Nebenbeschäftigung, werden Sie der Lohnsteuerklasse VI zugeordnet. Die Lohnsteuerbescheinigung müssen Sie am Jahresende unbedingt in Ihrer Einkommensteuererklärung eintragen. Denn: Sollten Sie weitere Einkünfte haben – zum Beispiel eine Rente, Einnahmen aus Vermietung oder Lohn aus einem anderen Beschäftigungsverhältnis – fallen nachträglich Steuern an. Der Bruttoarbeitslohn aus Ihrem Minijob wird mit diesen Einnahmen zusammengerechnet und versteuert. Hat Ihr Arbeitgeber bereits Lohnsteuer einbehalten, wird diese auf Ihre Einkommensteuer angerechnet.
Darf ich mehrere Minijobs haben?
Prinzipiell ja. Aber auch mit mehreren gleichzeitigen Minijobs gilt die Geringfügigkeitsgrenze von 520 Euro. Überschreitet das monatliche Arbeitsentgelt aller Minijobs zusammengerechnet diesen Betrag, werden Beiträge für die Sozialversicherung fällig.
Aber Vorsicht: Das gilt nur, wenn Sie neben Ihrem Minijob keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung haben. Neben Ihrem Hauptjob dürfen Sie nur eine geringfügige Beschäftigung ausüben.
Tipp:
Auch Minijobber profitieren von der sogenannten Energiepreispauschale. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass es sich bei dem Minijob um das erste Dienstverhältnis handelt. Dem Arbeitgeber muss vor der Auszahlung eine schriftliche Bestätigung dafür vorliegen.