Familie & Leben

Kindergeld oder Kinderfreibetrag – was lohnt sich mehr?

Was ist besser für mich, das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag? Eltern mit Kindern werden vom Staat mit verschiedenen Maßnahmen gefördert. Dabei steht ihnen entweder das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag zu. Aber was ist das genau? Und wann greift was?

Das Kindergeld

Das Kindergeld ist eine staatliche Geldleistung, die von den Familienkassen ausbezahlt wird. Es wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt und gehört nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen.

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Die Leistung steht allen Eltern zu, die ihren Wohnsitz oder Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, und das für jedes Kind ab der Geburt bis zu einem Alter von 18 Jahren. Wird ein Kind volljährig, gestaltet sich auch der Kindergeldanspruch komplizierter. Anspruch haben nun nur noch Eltern von Kindern, die zur Schule gehen, eine Ausbildung machen oder studieren.

Spätestens ab dem 25. Lebensjahr besteht kein Anspruch mehr auf das Kindergeld.

Eine Besonderheit gibt es zudem bei Kindern mit Behinderung. Eltern bekommen unabhängig vom Alter weiterhin Kindergeld, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Das Kind ist aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande, für seinen eigenen Lebensunterhalt zu sorgen. Das bedeutet, dass das Einkommen des Kindes maximal beim Grundfreibetrag liegen darf. Wenn das Kind mehr verdient, prüft die Familienkasse, ob das Einkommen den individuellen Bedarf des Kindes abdeckt.

  2. Die Behinderung muss vor dem 25. Geburtstag eingetreten sein.

Wie hoch ist das Kindergeld?

Die Höhe des Kindergeldes wurde bis zum Jahr 2022 durch die Anzahl der eigenen Kinder bestimmt. Im Jahr 2023 wurde der Betrag für alle Kinder vereinheitlicht.

Kindab Juli 2019ab 2021ab 2023
1. Kind204 Euro219 Euro250 Euro
2. Kind204 Euro219 Euro250 Euro
3. Kind210 Euro225 Euro250 Euro
jedes weitere Kind235 Euro250 Euro250 Euro

Muss das Kindergeld beantragt werden?

Ja, das Kindergeld wird Eltern nicht automatisch ausbezahlt, sondern muss vorher bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Dafür werden die Steueridentifikationsnummer des Kindes sowie die des Elternteils, der das Kindergeld erhalten soll, benötigt.

Der Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag wird nicht ausgezahlt, sondern bei der Einkommensteuer berücksichtigt. Er soll das steuerliche Existenzminimum eines Kindes einschließlich der Bedarfe für Betreuung, Erziehung und Ausbildung berücksichtigen.

Der Kinderfreibetrag setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:

  1. dem Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes und

  2. dem Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (kurz: BEA).

Wer hat Anspruch auf den Kinderfreibetrag?

Die Regelungen für den Kinderfreibetrag entsprechen denen für das Kindergeld. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie im Abschnitt "Wer hat Anspruch auf Kindergeld?".

Wie hoch ist der Kinderfreibetrag?

Der Kinderfreibetrag setzt sich aus der Summe des Freibetrages für das Existenzminimum des Kindes und des Freibetrages für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (kurz: BEA) zusammen. Jedes Elternteil hat Anspruch auf die Hälfte des Kinderfreibetrags. Insgesamt haben Eltern einen Anspruch in Höhe von:

 202220232024

Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes

5.620 Euro6.024 Euro6.612 Euro

Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf

2.928 Euro2.928 Euro2.928 Euro

Summe

8.548 Euro8.952 Euro9.540 Euro

Muss der Kinderfreibetrag beantragt werden?

Im Gegensatz zum Kindergeld muss der Kinderfreibetrag nicht beantragt werden. Dafür müssen Eltern lediglich die Anlage Kind in der Steuererklärung ausfüllen.

Kindergeld oder Kinderfreibetrag

Die Entscheidung, ob nun das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag einen größeren Vorteil bietet, müssen Eltern gar nicht treffen. Dafür führt das Finanzamt automatisch eine sogenannte Günstigerprüfung durch und entscheidet für den Steuerberechtigten, welche Variante die bessere ist. 

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass sich in den meisten Fällen das Kindergeld günstiger auswirkt. Erst bei einem hohen Einkommen lohnt sich dann der Kinderfreibetrag.

Tipp:

Beantragen Sie trotzdem das Kindergeld, auch wenn Sie sicher sind, dass sich bei Ihnen der Kinderfreibetrag mehr lohnt. So erhalten Sie monatliche Auszahlungen und nicht erst eine Erleichterung am Ende des Steuerjahres.