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Kindergeld auch für Zweitausbildungen?

Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt der Staat für Kinder in einer Ausbildung Kindergeld. Viele Eltern sind sich unsicher: Wird nur die erste Ausbildung gefördert, oder gibt es auch während einer weiteren Bildungsmaßnahme Kindergeld?

Der Staat unterscheidet nicht zwischen einer ersten oder einer weiteren Ausbildung. Hat ein Kind z. B. eine betriebliche Ausbildung abgeschlossen und studiert danach, gibt es weiter Kindergeld. Achtung: Handelt es sich bei der zweiten Ausbildung tatsächlich um ein Studium, prüft der Fiskus, ob das Kind nebenher mehr als 20 Wochenstunden arbeitet. Denn dann fällt das Kindergeld weg. Die meisten Studenten sind davon allerdings nicht betroffen, weil das Studium einen so umfangreichen Nebenjob selten zulässt.

Als zweite Ausbildung zählen auch ein Masterstudium oder ein PreMaster-Programm, das zwischen dem Bachelorabschluss und dem Masterstudium liegt.

Tipp: Prüfen Sie immer genau, ob Ihnen noch Kindergeld zusteht. Es geht um viel Geld – mindestens 184 Euro monatlich.  Hinzu kommen noch steuerliche Vorteile in der Einkommensteuererklärung.