Arbeit & Ausbildung

Diese 6 Kosten können Studenten steuerlich absetzen

Die Annahme, dass sich eine Steuererklärung für Studierende nicht lohnt, ist weit verbreitet. Wer daran festhält, verpasst jedoch die Chance, Geld zu sparen – auch wenn während des Studiums kein oder nur geringes Einkommen erzielt wird.

Drei Studierende diskutieren über Steuertipps vom Steuerring, während eine Person einen Laptop in der Hand hält.

Bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Kosten während des Studiums ist ein wichtiger Unterschied zu beachten: Es wird zwischen Erst- und Zweitstudium unterschieden. Warum das entscheidend für Ihre Steuererklärung ist, können Sie in unserem Artikel Wichtiger Unterschied in der Steuererklärung: Erststudium oder Zweitstudium? nachlesen.

1. Studien- und Semestergebühren absetzen 

Studiengebühren an Universitäten und Hochschulen sowie Semesterbeiträge, Lehrgangs-, Zulassungs- und Prüfungsgebühren können steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass diese Kosten nicht bereits durch Dritte, etwa durch Stipendien  oder den Arbeitgeber, übernommen wurden.

Gleiches gilt für Kosten zusätzlicher Weiterbildungen, wie etwa für Fremdsprachenzertifikate, IT-Kurse oder Kommunikationsschulungen, sofern diese selbst getragen werden – diese Ausgaben können in der Steuererklärung berücksichtigt werden.

2. Arbeitsmittel steuerlich absetzen

Arbeitsmittel, die für das Studium angeschafft oder ausschließlich dafür genutzt werden, können bis zu einem Wert von 800 Euro netto sofort abgeschrieben werden. Hierzu zählen Fachbücher, Kopien, Büromaterial sowie größere Anschaffungen wie Tablets oder Büromöbel. Computer und Software können seit 2021 unabhängig vom Anschaffungspreis vollständig  im Jahr der Anschaffung abgesetzt werden.

3. Steuervorteile bei Fahrtkosten zur Uni oder FH 

Auch die Fahrten zur Universität oder Hochschule – unabhängig davon, ob mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Auto – können steuerlich geltend gemacht werden. Für Fahrten mit Bus oder Bahn können die Ticketkosten abgesetzt werden. Bei Nutzung des Autos gilt eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Kilometer, ab dem 21. Kilometer erhöht sich diese auf 0,38 Euro.

4. Kosten bei Exkursionen steuerlich berücksichtigen

Auch Kosten, die im Rahmen von Exkursionen während des Studiums anfallen, können steuerlich abgesetzt werden, sofern sie unmittelbar mit der Ausbildung zusammenhängen. Dies gilt insbesondere, wenn die Exkursion in der Studienordnung vorgeschrieben und für den Abschluss erforderlich ist.

Im Erststudium sind diese Kosten als Sonderausgaben bis zu 6.000 Euro pro Jahr abziehbar. Im Zweitstudium können sie als Werbungskosten in unbegrenzter Höhe geltend gemacht werden, einschließlich Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten.

5. Kosten für auswärtige Unterbringung geltend machen

Studierende, die für das Studium eine Zweitwohnung am Studienort benötigen und ihren Hauptwohnsitz beibehalten, können die Kosten für die auswärtige Unterkunft steuerlich geltend machen, sofern die Unterkunft aus Studiengründen erforderlich ist. Absetzbar sind insbesondere Miete, Nebenkosten und gegebenenfalls Kosten für einen Stellplatz. Im Erststudium sind diese Aufwendungen als Sonderausgaben auf 6.000 Euro begrenzt, im Zweitstudium besteht keine Begrenzung. 

6. Steuerliche Regelungen zu Zinsen für Bildungsdarlehen

Zinsen für Bildungsdarlehen zählen zu den abziehbaren Ausbildungskosten, unabhängig davon, ob sie während des Studiums oder erst danach gezahlt werden. Tilgungsleistungen sind hingegen nicht absetzbar. Im Erststudium gilt eine Höchstgrenze von 6.000 Euro pro Jahr als Sonderausgaben, im Zweitstudium können die Kosten in voller Höhe als Werbungskosten geltend gemacht werden.