Familie & Leben

Steuerliche Entlastung für Familien: Kinderbonus 2022

Als Reaktion auf die hohen Energie- und Spritpreise hat die Bundesregierung ein umfangreiches Entlastungspaket auf den Weg gebracht, darunter fällt auch ein einmaliger Kinderbonus. Dieser beträgt 100 Euro je Kind und soll Familien in Zeiten außergewöhnlicher Belastungen zusätzlich unterstützen.

Nachdem Familien bereits in den Jahren 2020 und 2021 einen Kinderbonus erhalten haben, folgt nun ein dritter, einmaliger Bonus. Dieser beträgt 100 Euro und wird für jedes Kind ausgezahlt, für das im Jahr 2022 mindestens in einem Monat Anspruch auf Kindergeld besteht. Das gilt auch für Pflegeeltern und Eltern von Kindern mit Behinderungen, die 2022 Kindergeld bekommen. Auch Eltern, deren Kinder nach dem Auszahlungsmonat Juli, aber noch in diesem Jahr zur Welt kommen, erhalten den Kinderbonus. In diesen Fällen ist der Antrag auf Kindergeld Grundlage für die Bonuszahlung.

Wann wird der Bonus ausgezahlt?

Die Überweisung erfolgt im Juli 2022, wenige Tage nach der regulären Kindergeldzahlung. Die Familienkasse setzt den Kinderbonus fest und zahlt diesen automatisch an denjenigen Elternteil aus, an den auch regulär das Kindergeld überwiesen wird. Es muss also kein gesonderter Antrag gestellt werden.

Ist der Bonus steuerpflichtig?

Der Kinderbonus gilt nicht als steuerpflichtiges Einkommen, sondern als sogenannte Steuervergütung im Rahmen des steuerlichen Familienleistungsausgleichs. Aber: Das Finanzamt verrechnet den Kinderbonus 2022 – wie auch schon den Kinderbonus im vergangenen Jahr – über die Steuerklärung mit den Kinderfreibeträgen. Da diese im Regelfall Familien mit hohem Einkommen zugutekommen, holt sich der Fiskus den Bonus auf diese Weise von besserverdienenden Eltern wieder zurück. Übrigens: Der Kinderbonus wird nicht auf Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Wohngeld oder Unterhaltsvorschuss angerechnet. Damit werden vor allem Familien mit niedrigeren Einkommen entlastet.

Achtung: Der Einmalbonus von 100 Euro ist vom sogenannten Kindersofortzuschlag, der ebenfalls ab Juli 2022 zur Auszahlung kommt, zu unterscheiden. Dieser beträgt 20 Euro und soll von Armut betroffenen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen monatlich zugutekommen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

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