Steuer-1x1

Energiepreispauschale nun auch für Rentner und Versorgungsempfänger

Auch Rentner und Empfänger von Versorgungsbezügen haben mit den enormen Preissteigerungen im Energiebereich zu kämpfen. Deshalb hat die Bundesregierung beschlossen, diese Personengruppen ebenfalls durch Zahlung einer Energiepreispauschale vom 300 Euro finanziell zu entlasten. Das sollten Sie als Rentner oder Versorgungsempfänger zu diesem staatlichen Zuschuss wissen.

Wann erhalten Rentner die Energiepreispauschale?

Sie haben zum Stichtag 1. Dezember 2022 einen Anspruch auf eine Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen oder knappschaftlichen Rentenversicherung oder aus der Landwirtschaftlichen Alterskasse? Dann profitieren Sie von einer Energiepreispauschale. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um eine befristete Rente handelt. Der staatliche Zuschuss kann aber nur gewährt werden, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Energie-Pauschale gleich zweimal

Gut zu wissen: Haben Sie aufgrund einer Erwerbstätigkeit bereits eine Energiepreispauschale erhalten, können Sie diese als Rentner nochmals beanspruchen. Die Zahlungen schließen einander nicht aus, sodass Sie mit insgesamt 600 Euro Zuschuss rechnen können.

Beziehen Sie mehrere Renten nebeneinander (zum Beispiel Altersrente und Hinterbliebenenrente), dann bekommen Sie die Energiepreispauschale von 300 Euro jedoch nur einmal. Durch einen Datenabgleich zwischen den auszahlenden Stellen sollen unberechtigte Doppelzahlungen technisch ausgeschlossen werden.

Sie bekommen vergleichbare Leistungen aus einem Mitgliedsstaat der EU und sind aufgrund ihres Wohnsitzes in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig? Dann können Sie ebenfalls die Energiepreispauschale für Rentner beanspruchen. In diesem Fall müssen Sie in der Zeit vom 9. Januar 2023 bis zum 30. Juni 2023 einen Antrag der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See stellen.

Was gilt für Versorgungsempfänger?

Als Versorgungsempfänger steht Ihnen die Energiepreispauschale ebenfalls zu, wenn Sie am 01. Dezember 2022 einen Anspruch auf Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz oder dem Soldatenversorgungsgesetz haben und sich Ihr Wohnsitz in Deutschland befindet. Gemeint sind zum Beispiel pensionierte Beamte und Richter des Bundes, Soldaten im Ruhestand oder Bezieher von Hinterbliebenenversorgungsbezügen.

Aber auch hier gilt: Beziehen Sie mehrere Versorgungsleistungen gleichzeitig, erhalten Sie den staatlichen Zuschuss nur einmal. Das gilt auch, wenn Sie neben Ihren Versorgungsbezügen einen Anspruch auf Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben.

Wann und wie wird ausgezahlt?

  • Als Rentner können Sie mit der Zahlung zum 15.12.2022 rechnen. Dies passiert automatisch, einen Antrag müssen Sie deshalb nicht stellen.
  • Beziehen Sie Ihre Rente erstmals im Dezember 2022, erhalten Sie die Zahlung aus technischen Gründen erst zu Beginn des Jahres 2023.
  • Als Versorgungsempfänger erhalten Sie den Zuschuss ebenfalls im Dezember.

Die Zahlung ist zu versteuern

Aus Gründen der Steuergerechtigkeit unterliegt die gesamte Energiepreispauschale der Steuerpflicht. Bei Versorgungsempfängern erfolgt dies automatisch über die Abrechnung im Dezember 2022. Als Rentner haben Sie den Zuschuss im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung zu versteuern.

Tipp:

Bei den einkommensabhängigen Sozialleistungen wird die Energiepreispauschale nicht mit angerechnet und ist als ein staatlicher Zuschuss auch nicht pfändbar.

Alles neu und kompliziert? Als Mitglied im Steuerring helfen Ihnen unsere Berater nicht nur bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung, sondern beantworten auch Fragen rund ums Jahr!