BFH-Urteil zur doppelten Haushaltsführung: Zusammenleben mit dem Partner in der Zweitwohnung
Wer aus beruflichen Gründen an seinem Beschäftigungsort eine Zweitwohnung bezieht, kann die Kosten dafür in der Steuererklärung absetzen. Doch was passiert, wenn der Ehe- oder eingetragene Lebenspartner mit in diese Wohnung zieht? Über diese Frage hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Damit das Finanzamt eine doppelte Haushaltsführung anerkennt und Sie die entsprechenden Aufwendungen als Werbungskosten absetzen können, müssen drei Kriterien erfüllt sein:
- Sie benötigen die zweite Wohnung aus beruflichen Gründen.
- Sie beziehen die Zweitwohnung am Beschäftigungsort, von wo aus Sie Ihren Arbeitsplatz schneller erreichen als von Ihrem Hauptwohnsitz.
- In Ihrer Hauptwohnung am Hauptwohnsitz haben Sie einen eigenen Hausstand – und damit Ihren Lebensmittelpunkt. Dort halten Sie sich regelmäßig auf und führen Ihr Privatleben. Nur gelegentliche Besuche oder Ferienaufenthalte reichen nicht aus, um von einer Hauptwohnung zu sprechen.
Auch bei verheirateten Arbeitnehmern und eingetragenen Lebenspartnern – ob mit oder ohne Kinder – wird der Lebensmittelpunkt durch die Haupt- bzw. Familienwohnung begründet, die die Partner regelmäßig aufsuchen und wo das hauswirtschaftliche Leben stattfindet.
Handelt es sich um eine doppelte Haushaltsführung, wenn der Partner mit in der Zweitwohnung wohnt?
Mit dieser Frage hat sich der BFH vor kurzem beschäftigt (Urteil vom 1. Oktober 2019, AZ VIII R 29/16): Zieht Ihr Partner zu Ihnen in eine familiengerechte Wohnung nahe Ihrem Beschäftigungsort, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sich dorthin Ihr Lebensmittelpunkt verschiebt – und demnach keine doppelte Haushaltsführung vorliegt. Das gilt auch dann, wenn Sie die frühere Familienwohnung beibehalten und noch zeitweise nutzen.
Im Zweifelsfall – also bei Unsicherheiten, ob tatsächlich ein beruflich begründeter doppelter Haushalt vorliegt oder ob Sie die zweite Wohnung eher aus privaten Gründen nutzen – kann Ihnen das Finanzamt folgende Fragen stellen:
- Sind die Ehepartner in eine familiengerechte Wohnung am Beschäftigungsort eingezogen?
- Wie oft und wie lange halten sich die Partner jeweils in den beiden Wohnungen auf?
- Wie groß sind die jeweiligen Wohnungen und wie ist deren Ausstattung?
- Wie lange dauert der Aufenthalt am Beschäftigungsort?
- Wie groß ist die Entfernung zwischen beiden Wohnungen?
- Wie hoch ist die Anzahl der Heimfahrten?
- Zu welchem Ort bestehen die engeren persönlichen Beziehungen?
Tipp:
Liegen in Ihrem speziellen Fall Umstände vor, die eine doppelte Haushaltsführung begründen, erbringen Sie unbedingt die geeigneten Nachweise dafür: Dokumentieren Sie beispielsweise Ihre Familienheimfahrten genau und untermauern Sie mit Hilfe von Abrechnungen über den Strom- und Wasserverbrauch, an welchem Ort sich Ihr Lebensmittelpunkt befindet.