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Ist die Zweitwohnungsteuer absetzbar?

Viele Menschen in Deutschland unterhalten mehr als einen Wohnsitz – und müssen deshalb eine Zweitwohnungsteuer zahlen, die die Städte erheben. Lässt sich diese Steuer über die Einkommensteuererklärung absetzen?

Der Name ist Programm: Die Zweitwohnungsteuer wird dann fällig, wenn ein Steuerpflichtiger in einer Stadt mit einem Zweitwohnsitz gemeldet ist. Die Höhe dieser Steuer richtet sich meist nach der jährlichen Kaltmiete und unterscheidet sich von Stadt zu Stadt – in Berlin beträgt sie beispielsweise 15 Prozent, in München neun und in Hamburg acht Prozent. Die Steuersätze finden Sie in der Regel relativ unkompliziert auf den entsprechenden Websites der Städte und Gemeinden.

Wann kann die Zweitwohnungsteuer in der Steuererklärung abgesetzt werden?

Damit die Zweitwohnungsteuer über die Steuererklärung abgesetzt werden kann, müssen die Bedingungen für eine doppelte Haushaltsführung vorliegen. Das heißt konkret:

  • Der Arbeitnehmer hat einen eigenen Hausstand am Lebensmittelpunkt, zum Beispiel eine Wohnung oder ein Haus, in dem die Familie lebt.
  • Der Arbeitnehmer unterhält zusätzlich aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort – weil der Lebensmittelpunkt zu weit weg vom Arbeitsort liegt, um täglich zu pendeln.

Sind diese Bedingungen erfüllt, lässt sich die gezahlte Zweitwohnungsteuer in der Steuererklärung als Werbungskosten ansetzen.

Welche Kosten für einen Zweitwohnsitz lassen sich steuerlich ansetzen?

Neben den Werbungskosten können Sie auch alle weiteren Kosten in Zusammenhang mit dem Zweitwohnsitz steuerlich geltend machen. Dazu gehören zum Beispiel die Miet- und Mietnebenkosten, Rundfunkgebühren, Renovierungskosten und Aufwendungen für notwendige Einrichtungsgegenstände.

Tipp:

Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es Befreiungsmöglichkeiten von der Zweitwohnungsteuer, etwa bei verheirateten Personen. Prüfen Sie hierzu am besten die Richtlinien der Stadt oder Gemeinde, in der Sie Ihre Zweitwohnung gemeldet haben.