Altersteilzeit und Steuererklärung: Das sollten Arbeitnehmer wissen
Wer sich für ein Modell der Altersteilzeit entscheidet, um schrittweise oder früher in den Ruhestand zu wechseln, denkt häufig zunächst an die bessere Work-Life-Balance oder den gleitenden Übergang in die Rente. Die steuerlichen Auswirkungen werden dagegen oft unterschätzt. Dabei kann die Altersteilzeit erhebliche Folgen für die Steuererklärung haben und sogar zu Steuernachzahlungen führen.
Was ist Altersteilzeit?
Die Altersteilzeit ist im Altersteilzeitgesetz (AltTZG) geregelt und ermöglicht älteren Arbeitnehmern, ihre Arbeitszeit vor dem Renteneintritt zu reduzieren. Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Sie kann nur durch eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden.
Wer kann die Altersteilzeit nutzen?
Eine Altersteilzeitvereinbarung ist grundsätzlich ab dem 55. Lebensjahr möglich. Die Laufzeit muss dabei mindestens bis zu dem Zeitpunkt reichen, an dem erstmals ein Anspruch auf eine Altersrente besteht.
Wie funktioniert das Modell der Altersteilzeit?
Die Modelle der Arbeitsteilzeit sind vielfältig. Im Durchschnitt reduziert sich die Arbeitszeit um die Hälfte. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können dabei unterschiedliche Modelle vereinbaren:
- Teilzeitmodell: Die Arbeitszeit wird während der gesamten Altersteilzeit halbiert.
- Stufenmodell: Die Arbeitszeit wird schrittweise verringert.
- Blockmodell: Am bekanntesten ist die Aufteilung in eine Aktiv- und eine Passivphase. In der Aktivphase arbeitet der Arbeitnehmer weiterhin Vollzeit. In der anschließenden Passivphase erfolgt eine Freistellung von der Arbeit, während weiterhin Arbeitsentgelt gezahlt wird.
Aufstockung bei Altersteilzeit
Gemeinsam haben diese Modelle, dass nicht nur die Arbeitszeit, sondern auch das Gehalt halbiert wird. Um finanzielle Nachteile abzumildern, ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Regelarbeitsentgelt aufzustocken. Die gesetzliche Mindestaufstockung beträgt 20 Prozent des Regelarbeitsentgeltes.
Für Arbeitnehmer besonders interessant: Der Aufstockungsbetrag ist grundsätzlich steuer- und sozialabgabenfrei.
Welche steuerlichen Auswirkungen hat Altersteilzeit?
Auch wenn Aufstockungsbeträge steuerfrei sind, bleiben sie für die Einkommensteuer nicht ohne Folgen. Sie unterliegen dem sogenannten Progressionsvorbehalt.
In der Praxis bedeutet das:
- Das Arbeitsentgelt selbst wird regulär versteuert.
- Die steuerfreien Aufstockungsbeträge erhöhen den individuellen Steuersatz.
- Sämtliche Einkünfte werden dadurch höher besteuert. Damit kommt es regelmäßig zu Steuernachzahlungen, vor allem wenn in der Passivphase keine Werbungskosten mehr anfallen, beispielsweise für die Fahrt auf Arbeit.
Weiterhin wird durch den Aufstockungsbetrag eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung ausgelöst, wenn dieser einen Betrag in Höhe von 410 Euro im Jahr überschreitet.