Weihnachtsgeld – bleibt nach Steuern noch etwas übrig?
Viele Arbeitgeber leisten um die Weihnachtszeit eine Sonderzahlung – zur Freude ihrer Beschäftigten. Vom sogenannten Weihnachtsgeld bleibt jedoch häufig weniger übrig als erwartet. Denn die Sonderzahlung ist steuer- und sozialversicherungspflichtig. Gut zu wissen: Mit der richtigen Gestaltung kann die Steuerlast gemindert werden.
Wann und wieviel Weihnachtsgeld wird ausgezahlt?
Die Höhe des Weihnachtsgeldes kann sehr unterschiedlich ausfallen. Dabei spielt es auch eine Rolle, ob die Zahlung freiwillig erfolgt oder aufgrund vertraglicher oder anderer Verpflichtungen. Grundsätzlich sind dem Arbeitgeber aber keine Grenzen gesetzt. Auch der Auszahlungszeitpunkt ist sehr variabel. Viele Arbeitnehmer erhalten das Weihnachtsgeld mit dem November- oder Dezembergehalt.
Wann wird das Weihnachtsgeld versteuert?
Steuerlich wird zwischen laufendem Arbeitslohn und sonstigen Bezügen unterschieden. Unter sonstigen Bezügen – darunter fällt auch das Weihnachtsgeld – versteht man einmalige oder unregelmäßige Zahlungen. Während laufender Arbeitslohn steuerlich dem Monat zugerechnet wird, in dem der Lohnzahlungszeitraum endet, kommt es bei einem sonstigen Bezug auf den Zuflusszeitpunkt an. Was das bedeutet zeigt ein Beispiel.
Beispiel:
Das Weihnachtsgeld wird zusammen mit dem Dezembergehalt 2022 am 3. Januar 2023 überwiesen. Das Dezembergehalt gilt im Jahr 2022 als zugeflossen und ist mit der Lohnabrechnung Dezember zu erfassen. Das Weihnachtsgeld ist im Januar 2023 abzurechnen.
Warum bleibt vom Weihnachtsgeld weniger übrig als erwartet?
In der Lohnabrechnung fällt die Lohnsteuer häufig höher aus als beim normalen Gehalt. Das liegt an einer besonderen Steuerberechnung, die der Arbeitgeber vornehmen muss. Wie die Lohnsteuer ermittelt wird, zeigt folgendes Beispiel:
Ein Arbeitnehmer mit der Steuerklasse 1 erhält neben seinem Dezembergehalt von 2.500 Euro eine Weihnachtsgratifikation in derselben Höhe.
Lohnsteuer auf den laufenden Arbeitslohn lt. Lohnsteuertabelle | Jahr | Monat | Lohnsteuer |
Laufender Arbeitslohn (Dezembergehalt) | 2.500 Euro | 258 Euro | |
Sonstiger Bezug (Weihnachtsgeld) | 2.500 Euro | ? | |
Summe Brutto | 5.000 Euro |
Lohnsteuer auf das Weihnachtsgeld: | Jahr | Monat | Lohnsteuer |
voraussichtlicher Jahresarbeitslohn inklusive Weihnachtsgeld | 32.500 Euro | 3.670 Euro | |
voraussichtlicher Jahresarbeitslohn ohne Weihnachtsgeld | 30.000 Euro | 3.096 Euro | |
Differenz = Lohnsteuer für das Weihnachtsgeld | 574 Euro | ||
Summe der Lohnsteuer für den Abrechnungsmonat Dezember | 832 Euro |
Wenn in unserem Beispiel das Dezembergehalt 2.500 Euro beträgt und das Weihnachtsgeld ebenfalls 2.500 Euro, dann beläuft sich das Gesamtbruttogehalt in diesem Monat auf 5.000 Euro.
- Als Lohnsteuer auf den laufenden Arbeitslohn ohne Weihnachtsgeld muss laut Lohnsteuertabelle 258 Euro gezahlt werden.
Wie hoch ist die Lohnsteuer, die zusätzlich vom Weihnachtsgeld abgeht? Diese Frage klärt eine Beispielberechnung, die zeigt, dass hierfür das Jahresgehalt des Arbeitnehmers herangezogen wird.
- Der voraussichtliche Jahresarbeitslohn beläuft sich inklusive Weihnachtsgeld auf 32.500 Euro. Die Lohnsteuer davon lautet nach Lohnsteuertabelle 3.670 Euro.
- Beträgt der voraussichtliche Jahresarbeitslohn ohne Weihnachtsgeld 30.000 Euro, dann ist nach Lohnsteuertabelle eine Lohnsteuer in Höhe von 3.096 Euro fällig.
- Die Differenz beider Lohnsteuerbeträge ergibt die Lohnsteuer für das Weihnachtsgeld, nämlich 574 Euro.
Der Arbeitnehmer im Beispiel zahlt also insgesamt für den Abrechnungsmonat Dezember 832 Euro ans Finanzamt.
Hinzu kommen gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge. So kommt trotz großzügiger Sonderzahlung nur ein Teil des vom Arbeitgeber aufgewendeten Bruttobetrages als Netto auf dem Konto des Arbeitnehmers an.
Gestalten und Steuern sparen!
Hohe steuerliche Belastungen lassen sich umgehen. Folgende Möglichkeiten gibt es:
Inflationsausgleichsprämie
Noch bis zum Ende 2024 können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern eine steuer- und sozialversicherungsfreie Sonderzahlung als Inflationsausgleichsprämie bis maximal 3.000 Euro zahlen.
Gehaltsumwandlung
Die Sonderzahlung durch eine Gehaltsumwandlung zugunsten steuerfreier Beiträge in eine betriebliche Altersvorsorge nutzen.
Sachzuwendung
Anstelle einer Barzuwendung kann das Weihnachtsgeld auch in Form einer steuerbegünstigten Sachzuwendung gewährt werden. Erhält der Arbeitnehmer zum Beispiel ein Notebook oder ein Tablet, kann der Arbeitgeber diese Zuwendung pauschal versteuern. Die Sachzuwendung unterliegt dann nicht mehr der individuellen Lohnsteuer. Die Pauschalsteuer übernimmt regelmäßig der Arbeitgeber.
Rabattfreibetrag
Arbeitnehmer profitieren unter bestimmten Voraussetzungen vom sogenannten Rabattfreibetrag. Waren oder Dienstleistungen, die der Arbeitgeber ansonsten überwiegend für den Bedarf seiner Kunden herstellt, vertreibt oder erbringt, bleiben dann bis zu einem Betrag von 1.080 Euro im Kalenderjahr steuerfrei. Der Arbeitgeber kann diese steuerfreien Sachbezüge auch anstelle des Weihnachtsgeldes gewähren.
Tipp:
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