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Weihnachtsgeld – bleibt nach Steuern noch etwas übrig?

Viele Arbeitgeber leisten um die Weihnachtszeit eine Sonderzahlung – zur Freude ihrer Beschäftigten. Vom sogenannten Weihnachtsgeld bleibt jedoch häufig weniger übrig als erwartet. Denn die Sonderzahlung ist steuer- und sozialversicherungspflichtig. Gut zu wissen: Mit der richtigen Gestaltung kann die Steuerlast gemindert werden.

Eine Frau mit Wollmütze und Schal hat ihre kleine Tochter, die ebenfalls eine Wollmütze trägt, auf dem Arm. Beide sind auf dem Weihnachtsmarkt und schauen sich an einem Stand Weihnachtsschmuck an. Im Vordergrund hängen rote Herzen an einer Girlande. Das Kind staunt über die schönen Sachen und greift nach einer Christbaumkugel.

Wann und wieviel Weihnachtsgeld wird ausgezahlt?

Die Höhe des Weihnachtsgeldes kann sehr unterschiedlich ausfallen. Dabei spielt es auch eine Rolle, ob die Zahlung freiwillig erfolgt oder aufgrund vertraglicher oder anderer Verpflichtungen. Grundsätzlich sind dem Arbeitgeber aber keine Grenzen gesetzt. Auch der Auszahlungszeitpunkt ist sehr variabel. Viele Arbeitnehmer erhalten das Weihnachtsgeld mit dem November- oder Dezembergehalt.

Wann wird das Weihnachtsgeld versteuert?

Steuerlich wird zwischen laufendem Arbeitslohn und sonstigen Bezügen unterschieden. Unter sonstigen Bezügen – darunter fällt auch das Weihnachtsgeld – versteht man einmalige oder unregelmäßige Zahlungen. Während laufender Arbeitslohn steuerlich dem Monat zugerechnet wird, in dem der Lohnzahlungszeitraum endet, kommt es bei einem sonstigen Bezug auf den Zuflusszeitpunkt an. 

Warum bleibt vom Weihnachtsgeld weniger übrig als erwartet?

In der Lohnabrechnung fällt die Lohnsteuer häufig höher aus als beim normalen Gehalt. Das liegt an einer besonderen Steuerberechnung, die der Arbeitgeber vornehmen muss. Wie die Lohnsteuer ermittelt wird, zeigt folgendes Beispiel:

Ein Arbeitnehmer mit der Steuerklasse 1 erhält neben seinem Dezembergehalt von 2.500 Euro eine Weihnachtsgratifikation in derselben Höhe.

Lohnsteuer auf den laufenden Arbeitslohn lt. Lohnsteuerrechner des BundesfinanzministeriumsJahrMonat Lohnsteuer
Laufender Arbeitslohn (Dezembergehalt) 2.500 Euro207 Euro
Sonstiger Bezug (Weihnachtsgeld) 2.500 Euro541 Euro
Summe Brutto 5.000 Euro 
Lohnsteuer auf das WeihnachtsgeldJahrMonatLohnsteuer
voraussichtlicher Jahresarbeitslohn inklusive Weihnachtsgeld32.500 Euro 3.021 Euro
voraussichtlicher Jahresarbeitslohn ohne Weihnachtsgeld30.000 Euro 2.480 Euro
Differenz = Lohnsteuer für das Weihnachtsgeld  541 Euro
Summe der Lohnsteuer für den Abrechnungsmonat Dezember  748 Euro

Wenn in unserem Beispiel das Dezembergehalt 2.500 Euro beträgt und das Weihnachtsgeld ebenfalls 2.500 Euro, dann beläuft sich das Gesamtbruttogehalt in diesem Monat auf 5.000 Euro.

  • Als Lohnsteuer auf den laufenden Arbeitslohn ohne Weihnachtsgeld muss laut Lohnsteuerrechner des Bundesfinanzministeriums 207 Euro gezahlt werden.

Wie hoch ist die Lohnsteuer, die zusätzlich vom Weihnachtsgeld abgeht? Diese Frage klärt eine Beispielberechnung, die zeigt, dass hierfür das Jahresgehalt des Arbeitnehmers herangezogen wird.

  • Der voraussichtliche Jahresarbeitslohn beläuft sich inklusive Weihnachtsgeld auf 32.500 Euro. Die Lohnsteuer davon lautet nach Lohnsteuerrechner des Bundesfinanzministeriums 3.021 Euro.
  • Beträgt der voraussichtliche Jahresarbeitslohn ohne Weihnachtsgeld 30.000 Euro, dann ist nach Lohnsteuertabelle eine Lohnsteuer in Höhe von 2.480 Euro fällig.
  • Die Differenz beider Lohnsteuerbeträge ergibt die Lohnsteuer für das Weihnachtsgeld, nämlich 541 Euro.

Der Arbeitnehmer im Beispiel zahlt also insgesamt für den Abrechnungsmonat Dezember 748 Euro ans Finanzamt.

Hinzu kommen gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge. So kommt trotz großzügiger Sonderzahlung nur ein Teil des vom Arbeitgeber aufgewendeten Bruttobetrages als Netto auf dem Konto des Arbeitnehmers an.

Gestalten und Steuern sparen!

Hohe steuerliche Belastungen lassen sich umgehen. Folgende Möglichkeiten gibt es:

Erholungsbeihilfe

Arbeitgeber können für den Weihnachtsurlaub eine Erholungsbeihilfe bezahlen. Diese beträgt 156 Euro für den Arbeitnehmer selbst sowie 104 Euro für dessen Ehegatten und 52 Euro pro Kind. Die Erholungsbeihilfe unterliegt der Pauschalsteuer, die regelmäßig der Arbeitgeber übernimmt. 

Gehaltsumwandlung

Die Sonderzahlung durch eine Gehaltsumwandlung zugunsten steuerfreier Beiträge in eine betriebliche Altersvorsorge nutzen.

Sachzuwendung

Anstelle einer Barzuwendung kann das Weihnachtsgeld auch in Form einer steuerbegünstigten Sachzuwendung gewährt werden. Erhält der Arbeitnehmer zum Beispiel ein Notebook oder ein Tablet, kann der Arbeitgeber diese Zuwendung pauschal versteuern. Die Sachzuwendung unterliegt dann nicht mehr der individuellen Lohnsteuer. Die Pauschalsteuer übernimmt regelmäßig der Arbeitgeber.

Rabattfreibetrag 

Arbeitnehmer profitieren unter bestimmten Voraussetzungen vom sogenannten Rabattfreibetrag. Waren oder Dienstleistungen, die der Arbeitgeber ansonsten überwiegend für den Bedarf seiner Kunden herstellt, vertreibt oder erbringt, bleiben dann bis zu einem Betrag von 1.080 Euro im Kalenderjahr steuerfrei. Der Arbeitgeber kann diese steuerfreien Sachbezüge auch anstelle des Weihnachtsgeldes gewähren.

Tipp:

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