Valentinstag mit Folgen? Bei der Hochzeit Steuern sparen
Es ist zwar nicht besonders romantisch, aber trotzdem: Entschließt sich ein Paar zu heiraten, sollte es auch die steuerlichen Folgen beachten. Da am Valentinstag bestimmt manch einer die Frage der Fragen stellt, zeigen wir Ihnen, wie Sie schon bei der Hochzeitsfeier Steuern sparen können.

Um schon bei der Hochzeitfeier Steuern zu sparen, müssen Sie zuhause bzw. im heimischen Garten feiern, denn dann können Sie vom Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen profitieren.
Wenn Sie vor dem Fest eine Putzhilfe oder einen Gärtner engagieren, um Haus und Hof auf Vordermann zu bringen, sind die Kosten absetzbar. Das gleiche gilt für Köche, Service-Kräfte oder Barkeeper, die Sie an ihrem großen Tag begleiten. Wichtig: Die Speisen und Getränke müssen vor Ort zubereitet werden.
In der Steuererklärung werden nur die Arbeitskosten, also keine Materialkosten, berücksichtigt. Achten Sie darauf, dass die Posten in der Rechnung getrennt voneinander aufgeführt werden. Außerdem dürfen Sie die Rechnung nur per Überweisung begleichen, Barzahlungen akzeptiert das Finanzamt nicht. Am besten heben Sie die Rechnung sowie den Einzahlungsbeleg auf, falls es Nachfragen gibt.
Achtung: Es gilt einen Höchstbetrag. Bei haushaltsnahen Beschäftigungen und Dienstleistungen werden 20 Prozent der Aufwendungen, insgesamt aber höchstens 4.000 Euro im Jahr abgezogen. Den Höchstbetrag erreichen Sie also bei Ausgaben von 20.000 Euro.