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Eheschließung: Welche Steuervorteile ergeben sich durch eine Hochzeit?

Es ist Sommer und somit auch Hochzeitssaison. Neben Ringen, Kuchen & Co. gibt es rund um Heirat und Ehe auch einige steuerliche Themen, die Brautpaare beachten sollten.

Lohnsteuerklassen für Ehepaare

Vor der Hochzeit haben Ledige meistens die Steuerklasse 1. Eine Eheschließung wird elektronisch an die Finanzbehörde gemeldet. Diese vermerkt dann in der Datenbank der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale die Steuerklasse 4 für beide Ehepartner. Diese Steuerklasse ist die richtige Wahl für Ehepaare, deren Gehalt ungefähr gleich hoch ist. Bei den künftigen Gehaltsabrechnungen ziehen die Arbeitgeber die Steuern dann nach der neuen Steuerklasse ab. Als Frischvermählte wundern Sie sich vielleicht: An der Höhe des Steuerabzugs ändert sich im Vergleich zur Steuerklasse 1 nichts.

Eheleute haben auch die Möglichkeit, die Steuerklassenkombination 3 und 5 zu wählen. Das bringt oftmals Vorteile, wenn einer der Ehepartner wesentlich mehr verdient – oder überhaupt nicht berufstätig ist, beispielsweise während eines Studiums. Diese Steuerklassenänderung müssen Sie selbst gemeinsam mit Ihrem Partner beim Finanzamt beantragen. Bis der Antrag bearbeitet ist und Ihre Arbeitgeber die Änderungen dann bei der Gehaltsabrechnung berücksichtigen, kann es einige Zeit dauern.

Achtung:

Entscheiden Sie sich für die Steuerklassen 3 und 5, sind Sie regelmäßig verpflichtet eine Steuererklärung einzureichen (sogenannte Pflichtveranlagung). Es kann sein, dass der gemeinsame Steuerabzug durch die Arbeitgeber niedriger als die festzusetzende Steuer im Rahmen der Einkommensteuererklärung ausfällt – die Folge wäre eine Nachzahlung.

Eine Alternative ist die Steuerklasse 4 mit Faktor. Das Faktorverfahren hat den Vorteil, dass die Lohnsteuer zwischen Ihnen und Ihrem Partner gerechter verteilt wird. Die Lohnsteuer wird relativ korrekt ermittelt, sodass nach einer Steuererklärung keine höheren Nachzahlungen zu befürchten sind. Auch hier gilt: Eine Veranlagung zur Einkommensteuer ist in der Regel verpflichtend.

Übrigens: Paare können durch eine nicht ganz optimale Wahl der Steuerklassen keine Fehler machen. Denn bei einer gemeinsamen Steuererklärung werden zu viel bezahlte Lohnsteuern einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag erstattet.

Zusammenveranlagung: gemeinsame Einkommensteuererklärung

Heiraten Sie in diesem Jahr, können Sie und Ihr Ehepartner für 2023 eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, auch wenn die Hochzeit erst am 31.12. des Jahres erfolgt. Sind das jeweilige Einkommen und der Lohnsteuerabzug unterschiedlich hoch, erfolgt über die Steuererklärung ein Ausgleich, da bei einer Zusammenveranlagung das Ehegattensplitting gewährt wird.

Freistellungsauftrag bei den Banken

Mit Änderung durch das Jahressteuergesetz 2022 können Sie ab dem Veranlagungszeitraum 2023 pro Person 1.000 Euro an Kapitalerträgen bei Ihren Banken vom Steuerabzug freistellen. Durch eine Hochzeit steht Ihnen zusammen ein Freistellungsvolumen von insgesamt 2.000 Euro zu – rein rechnerisch also nicht mehr als vorher. Trotzdem ergeben sich aus gemeinsamen Freistellungsaufträgen bis maximal 2.000 Euro gewisse Vorteile, wenn zum Beispiel ein Ehepartner niedrigere Kapitalerträge als 1.000 Euro hat: Der nicht ausgeschöpfte Betrag des einen Ehegatten kann dann auf den anderen übertragen werden. Ebenso ist bei einzelnen Kapitalanlagen eine Verrechnung von Verlusten des einen Partners mit Gewinnen des anderen Partners möglich.

Riester-Verträge

Sind Sie und Ihr Ehegatte berufstätig, müssen Sie auch beide weiterhin Ihren jeweiligen Mindesteigenbetrag für die Riester-Rente einzahlen, um die ungekürzte Zulage zu erhalten. Studiert jedoch beispielsweise Ihr Partner noch, stand diesem bisher keine Riesterförderung zu. Ab dem Hochzeitsjahr ist der Ehegatte jedoch „mittelbar“ anspruchsberechtigt. Voraussetzung: Ihr Partner hat einen eigenen Vertrag, zahlt seinen Mindesteigenbeitrag und Sie haben einen anderen Vertrag. Um die Grundzulage von 175 Euro zu erhalten, müssen mindestens 60 Euro im Jahr eingezahlt werden.

Kindergeld

Ihr Partner hat aus einer früheren Beziehung zwei Kinder, die beim anderen Elternteil leben, und Sie planen zusammen weiteren Familienzuwachs? Den Antrag auf Kindergeld können sowohl Sie als auch Ihr Ehegatte bei der Familienkasse stellen. Kinder aus früheren Beziehungen gelten zwar als Zählkinder, das künftige gemeinsame Kind mit Ihnen wäre dann – bei Antragstellung durch Ihren Ehegatten – das „dritte“ Kind Ihres Partners. Jedoch ist die Höhe des Kindergeldes ab dem 01.01.2023 gleich und beträgt für alle Kinder jeweils 250 Euro.

Aufwendungen für die Hochzeitsfeier

Sie richten Ihre Feier zu Hause aus und lassen sich von einem Catering-Service bewirten? Dann können Sie eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

Ansonsten handelt es sich um Kosten der privaten Lebensführung, die das Finanzamt in der Steuererklärung nicht berücksichtigt – auch nicht als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen.

Tipp:

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