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Steuern 2024: Was ändert sich für Arbeitnehmer?

Auch in diesem Jahr wurden einige Freibeträge erhöht und neue Regelungen sind in Kraft getreten. Damit will die Regierung die Bürger finanziell entlasten und auf die Inflation reagieren. Was genau sich ändert und wie davon profitiert werden kann, fasst der Steuerring für Sie zusammen.

Erhöhung Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag ist ein festgesetzter Betrag, auf den keine Einkommensteuer gezahlt werden muss. Erst wenn dieser überschritten wird, fallen Steuern an. So soll für jeden das Einkommen zur Bestreitung des Existenzminimums gesichert werden. Der Grundfreibetrag ist im Laufe der Jahre immer wieder angehoben worden. Für das Jahr 2024 wurde er auf 11.604 Euro erhöht. Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern, die eine gemeinsame Einkommensteuererklärung einreichen, gilt der doppelte Betrag von 23.208 Euro.

Die Entwicklung des Grundfreibetrags 2024

20242023202220212020
11.604 Euro10.908 Euro10.347 Euro9.744 Euro9.168 Euro

Höhere Freigrenze beim Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer. Der Zuschlag muss erst ab dem Überschreiten einer bestimmten Grenze gezahlt werden. Seit 2021 fällt dieser Zuschlag für rund 90 Prozent derer, die ihn zuvor gezahlt haben, durch die Erhöhung der Freigrenze weg. Im Jahr 2024 wird die Freigrenze von 17.543 Euro (Jahr 2023) auf 18.130 Euro angehoben. Dadurch werden weitere Steuerzahler finanziell entlastet und kleinere sowie mittlere Einkommen gestärkt.

Anhebung des Unterhaltshöchstbetrags

Unterhaltsleistungen können in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen angegeben werden. Für diese Angabe gibt es einen Höchstbetrag, der wiederum an den Grundfreibetrag gekoppelt ist und im Jahr 2024 auf 11.604 Euro festgesetzt wurde.

Höhere Freibeträge für Kinder

Eltern können für unverheiratete Kinder bis 25 Jahre einen Kinderzuschlag erhalten. Dafür müssen einige Bedingungen erfüllt sein. So müssen Eltern beispielsweise mit dem Kind in einem Haushalt leben und Kindergeld für dieses Kind erhalten. Im Jahr 2024 steigt der Kinderzuschlag von maximal 250 Euro auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind.

Auch der Kinderfreibetrag steigt 2024 um 360 Euro und beträgt nun 6.384 Euro pro Kind.

Höhere Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage

Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine staatliche Geldzulage zur Förderung der Vermögensbildung von Arbeitnehmern. Dabei werden vermögenswirksame Leistungen, also Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt, vom Staat subventioniert. Die Voraussetzung dafür ist, dass bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. In 2024 wird die Einkommensgrenze für Ledige auf 40.000 Euro angehoben und für zusammen veranlagte Verheiratete beziehungsweise Verpartnerte entsprechend auf 80.000 Euro.

Verbesserungen bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Im Jahr 2024 wird der Freibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen von 1.440 Euro auf 2.000 Euro erhöht. Dieser erhöhte Freibetrag gilt ausschließlich für freiwillige Leistungen des Arbeitgebers an Mitarbeiter, welche für mindestens ein Jahr durchgehend im Unternehmen beschäftigt waren. Darüber hinaus muss es sich um eine Vermögensbeteiligung am Unternehmen des eigenen Arbeitgebers handeln, die in Form von Sachbezügen gewährt wird.