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Steuern 2021: Was ändert sich?

Höherer Grundfreibetrag, mehr Kindergeld, Wegfall des Solis – das neue Jahr bringt wieder zahlreiche steuerliche Änderungen mit sich. Wie immer fasst der Lohnsteuerhilfeverein Steuerring die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammen. Achtung: Einige Änderungen sind befristet, andere gelten auch rückwirkend ab dem Jahr 2020.

Höherer Grundfreibetrag

Im Jahr 2021 steigt der Grundfreibetrag auf 9.744 Euro an. Ab 1. Januar 2022 erhöht sich der Betrag weiter auf 10.347 Euro. Bei Abgabe einer gemeinsamen Steuererklärung von Ehe- oder eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich der Betrag auf 19.488 Euro (2021) und 10.347 Euro (2022). Bis zu dieser Höhe bleibt das Einkommen komplett steuerfrei – die Erhöhung hat also Vorteile für alle Steuerzahler.

Wegfall des Solidaritätszuschlags

Für die meisten Steuerzahler fällt der Solidaritätszuschlag ab 2021 weg: Singles mit einem Einkommen bis zu rund 73.000 Euro zahlen keinen Soli mehr. Bei Ehe- und eingetragenen Lebenspartnern hängt dies von der Anzahl der Kinder ab. Das Finanzamt zieht beispielsweise bei Familien mit zwei Kindern bis zu einem Jahresbrutto von rund 151.000 Euro keinen Soli mehr ein – viele Arbeitnehmer müssen also weniger Steuern zahlen. Liegt das Einkommen über den genannten Grenzen, erhöht sich der Solidaritätszuschlag schrittweise.

Höherer Unterhaltshöchstbetrag

Der Unterhaltshöchstbetrag steigt – wie der Grundfreibetrag – auf 10.347 Euro an. Wer also bedürftige Angehörige oder andere begünstigte Personen unterstützt, kann Zahlungen bis zu diesem Betrag als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung ansetzen. Das eigene Einkommen der unterstützten Person wird dabei jedoch berücksichtigt. Achtung: Bei Zuwendungen an Unterhaltsempfänger im Ausland gelten die entsprechenden länderspezifischen Werte.

Mehr Kindergeld und höhere Kinderfreibeträge

Für das erste und zweite Kind steigt das Kindergeld in 2021 monatlich von 204 auf 219 Euro an. Für das dritte Kind vergibt die Familienkasse 225 Euro im Monat und ab dem vierten Kind sind es 250 Euro. Die Freibeträge für Kinder erhöhen sich insgesamt auf 5.172 Euro (2021) und 5460Euro (2022) (8.388 Euro bei Abgabe einer gemeinsamen Steuererklärung für die Jahre 2021 und 2022).

Höhere Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung

Erstmals seit 1975 gibt es nun vielfältige steuerliche Änderungen für Menschen mit Behinderung. So verdoppeln sich beispielsweise die Pauschbeträge, wobei die konkrete Höhe vom jeweiligen Grad der Behinderung abhängig ist. Außerdem gibt es ab 2021 eine behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale und überarbeitete Regeln rund um den Pflegepauschbetrag.

Höhere Entfernungspauschale

Ab dem 21. Kilometer erhöht sich für Pendler die Entfernungspauschale von bisher 0,30 auf 0,35 Euro. Gut zu wissen: Diese Pauschale steigt ab 2024 nochmals auf 0,38 Euro an und gilt dann vorerst bis 2026. Die Erhöhung betrifft auch Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung, nicht jedoch die Reisekosten.

Mobilitätsprämie

Geringverdienende, bei denen sich die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer nicht mehr auswirkt, weil ihr zu versteuerndes Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegt, profitieren künftig von der Mobilitätsprämie. Diese ist auch zunächst bis 2026 gültig. Wichtig: Wenn das Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, muss in der Regel keine Steuererklärung abgeben werden. Wer jedoch von der Mobilitätsprämie profitieren möchte, kann diese nur mit einer Steuererklärung beantragen.

Ehrenamtliche Tätigkeiten

Um das Ehrenamt in Deutschland stärker zu fördern, steigt der Übungsleiterfreibetrag von 2.400 auf 3.000 Euro an. Das beinhaltet auch die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuer. Die Ehrenamtspauschale erhöht sich auf 840 Euro.

Verbilligte Vermietung

Wer eine Wohnung oder ein Haus an Angehörige vermietet, bietet oft günstigere Mietkonditionen an. Um als Vermieter trotzdem die Werbungskosten, wie Erhaltungsaufwendungen oder Finanzierungskosten, in der Steuererklärung vollständig absetzen zu können, musste die Miete bisher mindestens 66 Prozent des ortsüblichen Mietpreises betragen. Ab 2021 liegt dieser Mindestwert nur noch bei 50 Prozent – ein Vorteil für beide Parteien. Das gilt übrigens auch bei der Vermietung an fremde Personen.

Nachwirkungen 2020: teilweise rückwirkende steuerliche Änderungen

Homeoffice-Pauschale

Die aufgrund der Corona-Pandemie eingeführte Homeoffice-Pauschale beträgt fünf Euro pro Tag, maximal jedoch 600 Euro im Jahr. Diese lässt sich in der Steuererklärung unter den Werbungskosten ansetzen, falls kein häusliches Arbeitszimmer vorhanden ist, aber trotzdem von zu Hause aus gearbeitet wird – oder falls ein Arbeitszimmer vorhanden ist, die tatsächlichen Aufwendungen aber nicht angesetzt werden. Diese Homeoffice-Regelung betrifft rückwirkend auch das Steuerjahr 2020 und ist auf zwei Jahre befristet. Achtung: Für Arbeitstage im Homeoffice entfällt die Entfernungspauschale.

Höherer Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz hat sich der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 1.908 Euro im Jahr auf 4.008 Euro im Jahr erhöht. Auch diese Regelung gilt rückwirkend für 2020 – sie ist jedoch ab sofort unbefristet und verschafft Alleinerziehenden zusätzlich für die kommenden Jahre einen Steuervorteil.

Längerer Auszahlungszeitraum des Corona-Bonus

Den steuerfreien Corona-Bonus von bis zu 1.500 Euro können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern länger auszahlen als ursprünglich festgelegt – und zwar bis zum 30. Juni 2021.

Tipp:

Es gibt auch in diesem Jahr wieder viele Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Sammeln Sie bereits direkt ab Jahresanfang die entsprechenden Belege für die Steuererklärung 2021. Sie möchten Ihre Steuererklärung nicht selbst erledigen? Dann hilft Ihnen einer unser 1.100 Berater ganz in Ihrer Nähe.

Über den Steuerring: Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e. V. (Steuerring) zählt mit rund 380.000 Mitgliedern und über 1.100 Beratungsstellen zu den größten Lohnsteuerhilfevereinen in Deutschland. Der Steuerring wurde 1969 gegründet. Seither erstellt der Verein für seine Mitglieder die Steuererklärungen und bietet ihnen Steuerberatung (gem. § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz).