Krankheit & Behinderung

Pflegegeld: Was gilt steuerlich?

Pflegegeld unterstützt Menschen, die aufgrund einer Pflegebedürftigkeit auf Hilfe angewiesen sind und zu Hause versorgt werden. Dabei stellt sich für viele Pflegebedürftige und Angehörige die Frage, welche steuerlichen Auswirkungen mit dem Bezug von Pflegegeld verbunden sind.

Eine herzliche Umarmung zwischen einer älteren und einer jüngeren Person. Der Beitrag erklärt das Pflegegeld.

Was ist Pflegegeld?

Pflegegeld ist eine Leistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung. Es wird gezahlt, wenn eine pflegebedürftige Person mit mindestens Pflegegrad 2 ihre Pflege zu Hause selbst organisiert.

Die pflegebedürftige Person kann frei entscheiden, wie sie das Pflegegeld verwenden möchte – häufig wird es aber genutzt, um Angehörige, Freunde oder andere private Pflegepersonen für ihre Unterstützung zu entlohnen oder zusätzliche Hilfen zu finanzieren.

Das Pflegegeld unterscheidet sich von anderen Leistungen der Pflegeversicherung, beispielsweise:

  • Pflegesachleistungen für professionelle Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst
  • Entlastungsbetrag für zusätzliche Unterstützungsangebote wie eine Haushaltshilfe oder eine Tagespflege
  • Pflegehilfsmittel oder Zuschüsse für Anpassungen im Wohnbereich

Welche Leistungen genutzt werden können, hängt insbesondere vom Pflegegrad und der individuellen Pflegesituation ab. 

Muss Pflegegeld versteuert werden?

Pflegegeld gehört nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen und muss daher auch nicht versteuert werden. Außerdem unterliegen die Leistungen nicht dem sogenannten Progressionsvorbehalt.

Der Gesetzgeber möchte dafür sorgen, dass Pflegebedürftige so lange wie möglich in ihrem bekannten Umfeld leben können, dabei soll das Pflegegeld finanziell helfen. Es wird daher nicht als Einkommen, sondern als Unterstützung zur Sicherstellung der häuslichen Pflege behandelt. Das gilt unabhängig davon, ob die Pflege durch:

  • Angehörige,  
  • Freunde,  
  • Nachbarn oder  
  • andere private Pflegepersonen

übernommen wird.  

Muss Pflegegeld in der Steuererklärung angegeben werden?

Nein, Pflegegeld muss grundsätzlich nicht in der Steuererklärung eingetragen werden. Es handelt sich nicht um steuerpflichtige Einnahmen und beeinflusst daher normalerweise nicht die Einkommensteuer. 

Tipp:

Auch wenn das Pflegegeld nicht in der Steuererklärung angegeben werden muss, können dort rund um die Pflege weitere Kosten steuerlich berücksichtigt werden. Dazu zählen je nach Einzelfall beispielsweise außergewöhnliche Belastungen, der Behinderten-Pauschbetrag oder die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen.

Steuerliche Auswirkung einer Weitergabe von Pflegegeld an Dritte

Obwohl Pflegegeld erstmal steuerfrei ist, können Abgaben im Zusammenhand mit der Weitergabe an Dritte anfallen.  

Pflegegeld für Angehörige bleibt steuerfrei 

Erhält eine Person Pflegegeld und gibt dieses ganz oder teilweise an eine private Pflegeperson weiter, führt dies grundsätzlich nicht zu steuerpflichtigen Einnahmen. Dafür müssen jedoch die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit erfüllt sein.  

Ausnahme: Pflege als Erwerbstätigkeit 

Anders kann die steuerliche Beurteilung aussehen, wenn die Pflege nicht im privaten Rahmen erfolgt, sondern eine Person regelmäßig und beruflich gegen Entgelt pflegt. Wer Pflegeleistungen selbstständig oder gewerblich anbietet, muss die Einnahmen grundsätzlich steuerlich prüfen lassen. Entscheidend ist dabei nicht die Bezeichnung der Zahlung, sondern die tatsächliche Ausgestaltung der Tätigkeit.

Tipp:

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