Steuer-1x1Arbeit & Ausbildung

Neue Steuerregeln für dienstliche Elektroautos

Elektro- und Hybridautos sollen für bessere Luft sorgen und den Klimaschutz stärken. Damit E-Fahrzeuge breitere Zustimmung in der Gesellschaft finden, hat die Bundesregierung die bisherigen Fördermaßnahmen für die Elektromobilität verlängert und erweitert: Wer ein Elektroauto fährt, genießt bestimmte Steuervorteile. Das betrifft auch elektrische Dienstwagen.

 

Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmer, die ihren Firmenwagen auch für private Fahrten nutzen, müssen diesen geldwerten Vorteil immer versteuern. Dafür wird meist die Ein-Prozent-Regelung angewendet: Zusätzlich zu Ihrem Bruttogehalt versteuert Ihr Arbeitgeber – bei Autos mit Verbrennungsmotoren – monatlich ein Prozent des gesamten inländischen Bruttolistenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Wagens, zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung. Eine Alternative zur Ein-Prozent-Regelung stellt die Fahrtenbuchmethode dar.

Steuervorteile für Elektroautos als Firmenwagen

Der Gesetzgeber möchte den Erwerb von teureren Elektroautos ankurbeln und hat daher einen sogenannten Nachteilsausgleich eingeführt. Für die private Nutzung von elektrobetriebenen Dienstwagen gelten nun folgende steuerliche Regeln:

  • Überlässt Ihnen Ihr Arbeitgeber ein Elektroauto für private Fahrten nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2031, wird die Bemessungsgrundlage halbiert: Pro Monat kommt zum Bruttolohn also nur noch ein Prozent des halben Bruttolistenpreises dazu. Diese Halbierung gilt auch bei der Anwendung der Fahrtenbuchmethode.
  • Für überlassene Kraftfahrzeuge im genannten Zeitraum, die keinerlei CO2-Emmissionen aufweisen und deren Bruttolistenpreis nicht mehr als 40.000 Euro beträgt, wird lediglich ein Viertel des Bruttolistenpreises mit einem Prozent zusätzlich zum Arbeitslohn versteuert. Auch hier können Sie die Fahrtenbuchmethode einsetzen.

Wichtig: Die Neuregelungen gelten für alle Firmenwagen, die nach dem 31. Dezember 2018 zur privaten Nutzung überlassen werden – der Zeitpunkt der Anschaffung oder Unterzeichnung des Leasingvertrages ist dabei unerheblich. Die Fahrzeuge müssen den Vorgaben des Elektromobilitätsgesetzes entsprechen (gem. § 3, Abs. 2 Nr. 1 oder 2).

Elektroautos: Welche Voraussetzungen müssen für Steuervorteile erfüllt sein?

Erfolgte die Nutzungsüberlassung vor dem 1. Januar 2019, bleibt es also bei den alten Regelungen.
 

Tipp:

Sie wollen sich dieses Jahr privat ein Elektro- bzw. Hybridauto kaufen oder leasen? Wenn ihr neues Auto weniger als 60.000 Euro kostet, erhalten Sie derzeit vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bis Ende 2020 einen Umweltbonus von bis zu 4.000 Euro – teilweise vom Staat und teilweise vom Hersteller finanziert. Eine Liste der aktuell förderfähigen Elektrofahrzeuge gibt es beim BAFA. Weitere Förderungsmaßnahmen sind geplant.