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Neue Meldepflichten ab 2026 für Bitcoin & Co.: Was ist steuerlich zu beachten?

Mit dem Beginn des Jahres 2026 werden alle Bewegungen in Ihrem Wallet an die Finanzverwaltung gemeldet. Dies betrifft nicht nur den Handel mit Bitcoin, sondern sämtliche Aktionen mit allen virtuellen Währungen, wie Stablecoins, E-Geld, CBDCs und teilweise auch NFTs.

Ein Mann arbeitet remote am Laptop und analysiert Aktien- und Kryptowährungsmärkte.

Was ist das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG)? 

Mit dem Beschluss des Kryptowerte-Steuertransparenzgesetzes (KStTG) wurde die DAC 8 EU-Amtshilferichtline in deutsches Recht umgesetzt. Sie verpflichtet Krypto-Dienstleister wie Börsen oder Verwahrer alle Transaktionen ihrer Kunden zu melden. Erfasst werden insbesondere Käufe, Verkäufe, Tauschvorgänge sowie Erträge aus Staking oder Lending. Die gemeldeten Daten werden automatisch an die betreffenden Finanzbehörden weitergegeben und innerhalb der EU zwischen den Steuerbehörden ausgetauscht. Ziel ist die Erhöhung der Steuertransparenz und Bekämpfung von Steuerverkürzung im Kryptobereich.  

Geschäfte mit Bitcoin & Co. sind steuerpflichtig! 

Grundsätzlich handelt es sich bei dem Handel mit Kryptowährungen meist nicht um Einkünfte aus Kapitalvermögen. Coins & Co. zählen im Steuerrecht zu den „anderen Wirtschaftsgütern“. Sie werden hauptsächlich als sonstige Einkünfte in der Steuererklärung berücksichtigt.

Welche Krypto-Vorgänge sind steuerpflichtig? 

Steuerpflichtig ist grundsätzlich der Gewinn, also der Verkaufserlös abzüglich der ursprünglichen Anschaffungskosten. Das gilt nicht nur für den Verkauf gegen Euro, sondern auch für den Tausch – etwa wenn Bitcoin in eine andere Kryptowährung getauscht wird. Ebenso wird die Verwendung als Zahlungsmittel (z. B. der Kauf einer Pizza mit Bitcoin) steuerlich wie ein Verkauf behandelt. 

Werden durch das bloße Halten oder Zurverfügungstellen von Kryptowährungen laufende Erträge erzielt, sind auch diese steuerpflichtig. Dazu zählen insbesondere Einnahmen aus Staking oder vergleichbaren Modellen. 

Haltefrist, Freigrenze und Vereinfachungsregeln 

Aber nicht jeder Gewinn aus Kryptowährungen ist automatisch steuerpflichtig. Die Haltefrist spielt hierbei eine zentrale Rolle: Liegt zwischen der Anschaffung und dem Verkauf mehr als ein Jahr, ist der erwirtschaftete Gewinn steuerfrei. Sollte außerhalb dieser Jahresgrenze ein Verlust entstehen, kann dieser ebenfalls nicht in der Steuererklärung berücksichtigt werden.  

Innerhalb der einjährigen Frist greifen zudem Freigrenzen. Zwar gibt es keinen Freibetrag wie bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, dafür gibt es für die Gewinne aus der Veräußerung von anderen Wirtschaftsgütern, zum Beispiel den Verkauf von Kryptowährung, eine Freigrenze von 1.000 €. Für sonstige Einnahmen, zum Beispiel aus Staking und Lending, gibt es eine Freigrenze von 256 €. Diese Grenzen sind personenbezogen.  

Achtung:

Diese Freigrenzen sind feste Grenzen. Bleiben sie unterschritten, ist der gesamte Betrag steuerfrei. Sobald eine Freigrenze jedoch auch nur um einen Euro überschritten wird, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig – nicht nur der übersteigende Teil. 

Da nicht jede Transaktion einem bestimmten Bitcoin zugeordnet werden kann, gelten Vereinfachungsregelungen – meist wird die First In First Out-Methode verwendet. Bei einem Verkauf wird also so getan, als würde derjenige Bitcoin verkauft werden, der zuerst eingekauft wurde.

Wann muss ich eine Steuererklärung einreichen? 

Eine Steuererklärung ist erforderlich, sobald Ihre Einkünfte aus Kryptowährungen die geltenden Freigrenzen überschreiten. Dazu zählen Gewinne aus dem Verkauf, Tausch oder der Verwendung als Zahlungsmittel sowie Erträge aus Staking oder Lending.

Wichtig ist, dass alle Wallets und Plattformen berücksichtigt werden, auf denen Sie aktiv sind, da die Finanzverwaltung nun automatisch über Ihre Transaktionen informiert wird. Ein vollständiger Steuerreport (gibt es von diversen Anbietern im Internet) hilft, die Daten korrekt zu erfassen und unangenehme Nachzahlungen oder Strafen zu vermeiden.

Tipp:

Ihnen ist das alles zu kompliziert und Sie möchten am liebsten Ihre Steuerangelegenheiten abgeben? Dann ist vielleicht eine Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein Steuerring für Sie interessant. Mehr zum Steuerring und seinen Leistungen erfahren Sie hier auf der Webseite – und einen persönlichen Berater in Ihrer Nähe finden Sie in unserer Beratungsstellensuche.