Krankheit & BehinderungFamilie & Leben
Medikamente für die Hausapotheke
Mit inzwischen rechtskräftigem Urteil hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz am 8. Juli 2013 entschieden: Medikamente für die Hausapotheke (z. B. Schmerzmittel oder Erkältungspräparate) können ohne ärztliche Verordnung nicht als „außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich geltend gemacht werden.
Mit inzwischen rechtskräftigem Urteil hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz am 8. Juli 2013 entschieden: Medikamente für die Hausapotheke (z. B. Schmerzmittel oder Erkältungspräparate) können ohne ärztliche Verordnung nicht als „außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich geltend gemacht werden.