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Motorisierter Lattenrost als außergewöhnliche Belastung?
Wird ein handelsübliches Doppelbett einseitig mit einem motorisch verstellbaren Lattenrost ausgerüstet, sind die Anschaffungskosten nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen.
![Steuererklärung - Motorisierter Lattenrost als außergewöhnliche Belastung](/fileadmin/user_upload/Bilderallg/steuertipps/2013/steuererklaerung-motorisierter-lattenrost-keine-aussergewoehnliche-belastung.jpg)
Bei dem Bett handelt es sich nach Ansicht des Finanzgerichts Baden-Württemberg um einen Gebrauchsgegentand des täglichen Lebens (Urteil vom 24. April 2013). Ausnahme: Vor dem Erwerb des Doppeltbettes bescheinigt ein Amtsarzt seine medizinische Notwendigkeit.