Kann ich die Ferienbetreuung meines Kindes von der Steuer absetzen?
Die langen Sommerferien stellen berufstätige Eltern jedes Jahr vor dieselbe Herausforderung: Wer kümmert sich um die Kinder, wenn Schule und Kita geschlossen sind, der eigene Urlaub aber begrenzt ist? Eine Lösung ist die Ferienbetreuung – und das Beste: Unter bestimmten Voraussetzungen sind die Kosten dafür steuerlich absetzbar.

Was zählt als absetzbare Ferienbetreuung?
Ferienbetreuung umfasst jede Form der Aufsicht und Beschäftigung von Kindern während der Schulferien – ob durch Horte, Feriencamps oder durch private Betreuer wie Tagesmütter oder -väter. Entscheidend ist, dass die Betreuung im Vordergrund steht – was oft auch durch den Begriff „Ferienbetreuung“ auf der Rechnung erkennbar ist. Diese Kosten können in der Anlage Kind der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Werden hingegen in erster Linie besondere Fähigkeiten oder Inhalte vermittelt, z. B. bei Fußballcamps, Sprachreisen oder Feriennachhilfe, sieht das Finanzamt den Lernaspekt im Fokus – diese Kosten sind nicht absetzbar.
Wann sind die Kosten absetzbar?
Grundsätzlich können Sie Betreuungskosten – also auch Kosten bei Ferienbetreuung – absetzen, wenn das Kind unter 14 Jahre alt ist, zu Ihrem Haushalt gehört und Sie steuerpflichtig sind. Wichtig ist außerdem, dass Sie einen schriftlichen Vertrag geschlossen haben und die offenen Kosten unbar, also per Überweisung, beglichen haben.
Für Kinder mit Behinderung gilt diese Altersgrenze nicht, solange die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr aufgetreten ist.
Achtung: Keine steuerliche Anerkennung für zusätzliche Kosten
Es lassen sich jedoch nicht alle Kosten im Rahmen der Ferienbetreuung ansetzen. Nicht begünstigt sind:
- Verpflegungskosten
- Eintrittsgelder zum Beispiel für Schwimmbäder, Museen oder den Zoo
- Sportkurse
- Übernachtungskosten bei Feriencamps
Fallen bei einer absetzbaren Ferienbetreuung zusätzliche Kosten an, sollten diese auf der Rechnung klar getrennt ausgewiesen sein. Nur so erkennt das Finanzamt den betreuungsbezogenen Anteil an.
Wann sind die Schulferien 2025?
Grundsätzlich spielt es keine Rolle, in welchen Schulferien die Betreuung stattfindet – egal ob Sommer-, Herbst-, Oster- oder Weihnachtsferien. Wichtig ist allein, dass eine tatsächliche Betreuung stattfindet und die steuerlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Viele befristete Ferienangebote liegen in folgenden Zeiträumen:
Bundesland | Sommerferien 2025 | Herbstferien 2025 | Winterferien 2025 |
Baden-Württemberg | 31.07. - 13.09. | 27.10. - 31.10. | 22.12. - 05.01. |
Bayern | 01.08. - 15.09. | 03.11. - 07.11. | 22.12. - 05.01. |
Berlin | 24.07. - 06.09. | 20.10. - 01.11. | 22.12. - 02.01. |
Brandenburg | 24.07. - 06.09. | 20.10. - 01.11. | 22.12. - 02.01. |
Bremen | 03.07. - 13.08. | 13.10. - 25.10. | 22.12. - 05.01. |
Hamburg | 24.07. - 03.09. | 20.10. - 31.10. | 17.12. - 02.01. |
Hessen | 07.07. - 15.08. | 06.10. - 18.10. | 22.12. - 10.01. |
Mecklenburg-Vorpommern | 28.07. - 06.09. | 20.10. - 25.10. | 22.12. - 05.01. |
Niedersachsen | 03.07. - 13.08. | 13.10. - 25.10. | 22.12. - 05.01. |
Nordrhein-Westfalen | 14.07. - 26.08. | 13.10. - 25.10. | 22.12. - 06.01. |
Rheinland-Pfalz | 07.07. - 15.08. | 13.10. - 24.10. | 22.12. - 07.01. |
Saarland | 07.07. - 14.08. | 13.10. - 24.10. | 22.12. - 02.01. |
Sachsen | 28.06. - 08.08. | 06.10. - 18.10. | 22.12. - 02.01. |
Sachsen-Anhalt | 28.06. - 08.08. | 13.10. - 25.10. | 22.12. - 05.01. |
Schleswig-Holstein | 28.07. - 06.09. | 20.10. - 30.10. | 19.12. - 06.01. |
Thüringen | 28.06. - 08.08. | 06.10. - 18.10. | 22.12. - 03.01. |
Auch Betreuungskosten außerhalb der Ferien sind absetzbar
Nicht nur Ferienangebote zählen: Auch regelmäßige Betreuungskosten können in der Steuererklärung angegeben werden. Alle Details dazu finden Sie in unserem Steuertipp: Kinderbetreuungskosten in der Steuererklärung absetzen. Hier erfahren Sie welche Regelungen es bei Fahrtkosten, der Betreuung durch Angehörige und für getrenntlebende Eltern gibt.