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Immobilien: Zinsen sind auch nach Verkauf absetzbar

Zinsen für ein Immobilien-Darlehen können Vermieter als Werbungskosten in der Steuererklärung ansetzen. Unabhängig davon, ob sie mit der Schuldaufnahme den Kauf, Herstellungskosten oder größere Erhaltungsaufwendungen finanziert haben. Wie sind aber Zinsen zu beurteilen, die nach dem Verkauf weiterhin anfallen, weil der Erlös der Immobilie nicht zur vollständigen Tilgung der Darlehen ausreicht?

Auch diese Zinsen sind als nachträgliche Werbungskosten weiterhin steuerlich absetzbar. Es spielt keine Rolle, ob die Immobilie innerhalb oder nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist verkauft wurde.

Allerdings müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Der Verkaufserlös reicht nicht aus, um die Verbindlichkeiten zu tilgen.
  2. Zum Zeitpunkt des Verkaufs bestand noch eine Vermietungsabsicht.

Den ursprünglichen Vorsatz, weiter Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, müssen Betroffene ausreichend nachweisen. Die Finanzämter prüfen streng.

Tipp: Suchen Sie in Anzeigen auch weiterhin einen Mieter. Falls Sie einen Makler zur Unterstützung benötigen, muss der Auftrag sowohl die weitere Vermietung als auch den Verkauf umfassen.