Ehegattensplitting: Welche Folgen hätte eine Abschaffung?
Das Ehegattensplitting gehört zu den wichtigsten Bestandteilen des deutschen Einkommensteuerrechts. Gleichzeitig wird kaum ein steuerliches Thema so kontrovers diskutiert. Während die einen darin eine notwendige Entlastung für Ehepaare sehen, halten andere das Modell für nicht mehr zeitgemäß und fordern eine Reform oder sogar die Abschaffung. Doch was würde ein Wegfall des Ehegattensplittings tatsächlich bedeuten?
Was ist das Ehegattensplitting?
Das Ehegattensplitting ist eine besondere Form der Besteuerung verheirateter Paare und eingetragener Lebenspartnerschaften, wenn sie sich gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagen lassen. Dabei werden die zu versteuernden Einkommen beider Partner addiert und anschließend halbiert. Für diese Hälfte wird die Einkommensteuer berechnet. Anschließend wird das Ergebnis wieder verdoppelt.
Durch dieses Verfahren wird die Steuerbelastung ausgeglichen, wenn die Einkommen der Ehepartner unterschiedlich hoch sind mit dem Ergebnis einer geringeren Gesamtbelastung. Grund dafür ist die sogenannte Steuerprogression: Der besserverdienende Ehepartner unterliegt aufgrund seines höheren Einkommens in der Regel einem höheren Steuersatz und müsste daher auch mehr Einkommensteuer zahlen. Verdienen beide Ehegatten gleich viel, haben sie keine Vorteile im Vergleich zu Alleinstehenden.
Vereinfachtes Beispiel:
Partner A erzielt 2026 ein zu versteuerndes Einkommen von 90.000 Euro. Partner B hat im selben Jahr kein eigenes Einkommen.
Ohne Ehegattensplitting würde Partner A die Einkommensteuer auf 90.000 Euro allein zahlen. Sein Steuersatz wird auf Basis der 90.000 Euro ermittelt, wodurch Steuern in Höhe von circa 19.500 Euro anfallen.
Mit Ehegattensplitting wird das gemeinsame Einkommen von 90.000 Euro auf beide Partner verteilt. Steuerlich werden jeweils 45.000 Euro angesetzt und auf dieser Basis der Steuersatz ermittelt. Da der Einkommensteuertarif in Deutschland progressiv ausgestaltet ist, fällt die Gesamtsteuer mit insgesamt circa 11.000 Euro dadurch deutlich niedriger aus.
Eine ausführliche Erklärung des Ehegattensplittings sowie Voraussetzungen und Sonderfälle finden Sie im Artikel Was ist Ehegattensplitting?.
Ehegattensplitting und Steuerklassen: Was ist der Unterschied?
Das Ehegattensplitting wird häufig mit den Steuerklassen für Ehepaare verwechselt. Beide Themen hängen zwar mit der Besteuerung von Ehepartnern zusammen, erfüllen aber unterschiedliche Funktionen.
Die Steuerklassen bestimmen zunächst nur, wie viel Lohnsteuer monatlich vom Gehalt einbehalten wird. Sie beeinflussen also die Höhe des Nettogehalts, das Arbeitnehmer während des Jahres ausgezahlt bekommen. Die tatsächliche Steuerlast wird jedoch erst mit der Einkommensteuererklärung endgültig berechnet. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel Steuerklasse ändern - lohnt sich das?.
Das Ehegattensplitting wirkt dagegen erst bei der jährlichen Einkommensteuerveranlagung. Dabei werden die Einkommen beider Ehepartner zusammen betrachtet und nach dem Splittingtarif besteuert. Der steuerliche Vorteil entsteht vor allem dann, wenn die Einkommen der Partner unterschiedlich hoch sind.
Warum wird über eine Abschaffung diskutiert?
Aktuell wird stark darüber diskutiert, ob das Ehegattensplitting noch den heutigen gesellschaftlichen Realitäten entspricht.
Befürworter einer Reform argumentieren unter anderem:
- Es werden vor allem Ehepaare mit stark unterschiedlichem Einkommen begünstigt.
- Es schafft den Anreiz, dass ein Partner – in der Regel der gering verdienende – weniger arbeitet oder sogar ganz auf die Erwerbstätigkeit verzichtet.
- Das Ehegattensplitting ist an die Ehe statt an das Vorhandensein von Kindern geknüpft.
Befürworter des Splittings halten dagegen:
- Ehepartner wirtschaften häufig gemeinsam und tragen gemeinsam Verantwortung.
- Familien profitieren von einer geringeren Steuerbelastung.
- Eine Abschaffung könnte insbesondere Familien mit nur einem Einkommen finanziell deutlich stärker belasten.
Wer wäre von einer Abschaffung besonders betroffen?
Nicht jedes Paar wäre gleich stark von der Abschaffung betroffen. Entscheidend ist vor allem die Einkommensverteilung.
| Einkommen Partner A | Einkommen Partner B | Typischer Splittingvorteil |
| 90.000 Euro | 0 Euro | sehr hoch |
| 75.000 Euro | 25.000 Euro | hoch |
| 60.000 Euro | 35.000 Euro | mittel |
| 50.000 Euro | 45.000 Euro | gering |
| 45.000 Euro | 45.000 Euro | nahezu keiner |
Die Tabelle zeigt das Grundprinzip. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt immer von den individuellen Verhältnissen ab.
Ist die Abschaffung bereits beschlossen?
Nein, eine allgemeine Abschaffung des Ehegattensplittings ist derzeit nicht beschlossen. Zwar gibt es regelmäßig politische Vorschläge, das Splitting zu reformieren oder künftig nur noch für neu geschlossene Ehen anzuwenden. Ob und wann eine solche Änderung tatsächlich umgesetzt wird, hängt vom Gesetzgeber ab.
Welche Alternativen werden diskutiert?
Im Zusammenhang mit einer möglichen Reform des Ehegattensplittings werden auch verschiedene Alternativen diskutiert.
Realsplitting
Eine mögliche Alternative ist das Realsplitting. Dabei könnte ein Ehepartner einen begrenzten Betrag seines Einkommens auf den anderen übertragen. Die Höhe würde sich voraussichtlich an einer festen Grenze, beispielsweise am Grundfreibetrag, orientieren. Im Vergleich zum bisherigen Splitting wäre die steuerliche Entlastung damit begrenzt.
Vor allem Ehepaare mit kleineren bis mittleren Einkommensunterschieden (bis zu circa 25.000 Euro) könnten weiterhin profitieren, während bei größeren Differenzen die Steuerbelastung stärker steigen würde.
Familiensplitting
Eine weitere Alternative ist das Familiensplitting. Dabei würde nicht nur der Ehepartner, sondern auch die Anzahl der Kinder steuerlich berücksichtigt. Ein Teil des Einkommens könnte rechnerisch auf die Familienmitglieder (sowohl auf den Ehepartner als auch fiktiv auf die Kinder) verteilt werden, wodurch sich die Steuerbelastung insbesondere für Familien mit mehreren Kindern verringern könnte.