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Altersvorsorgedepot: Was die Reform für Ihre Altersvorsorge bedeutet

Am 27. März 2026 hat der Deutsche Bundestag eine umfassende Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen. Die bisherige Riester-Rente soll nun schrittweise durch neue, moderne Vorsorgelösungen ersetzt werden – im Zentrum steht dabei das Altersvorsorgedepot. Die Bestätigung durch den Bundesrat steht noch aus.

Ein Mann sitzt an Küchentisch und liest in einer Zeitung.

Was ist das Altersvorsorgedepot? 

Im Mittelpunkt der Reform steht das Altersvorsorgedepot – ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge, das nächstes Jahr eingeführt werden soll. Damit ist es möglich, privat Geld zunächst steuerfrei für die Altersvorsorge anzusparen und zusätzlich Förderungen vom Staat zu erhalten. Wie bei einem Riestervertrag wird es eine Ansparphase und eine Auszahlungsphase geben.  

Wann starten die begünstigten Altersvorsorgeprodukte? 

Die Reform der privaten Altersvorsorge wurde vom Bundestag bereits am 27. März 2026 beschlossen, muss aber noch vom Bundesrat bestätigt werden. Der nächste Plenarsitzungstermin des Bundesrates ist am 8. Mai 2026. Sollte an diesem Tag eine Zustimmung erfolgen, könnten die Altersvorsorgeprodukte wie bisher geplant ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden.  

Was gibt es für neue Altersvorsorgeprodukte?  

Wie schon bei der Riester-Rente muss es sich bei den Produkten um Altersvorsorgeverträge nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) handeln, um die staatliche Förderung in Anspruch nehmen zu können.  

Die neuen Altersvorsorgeverträge lassen sich in zwei Gruppen einteilen. 

Altersvorsorgedepot ohne Garantie 

Beim Altersvorsorgedepot handelt es sich um ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot, in das Sparer regelmäßig Geld einzahlen und dieses am Kapitalmarkt investieren – insbesondere in ETFs, Fonds oder Aktien. 

Im Gegensatz zur bisherigen Riester-Rente gibt es keine verpflichtende Beitragsgarantie mehr. Dadurch kann ein höherer Aktienanteil genutzt werden, was langfristig bessere Renditechancen ermöglicht. Gleichzeitig profitieren Sparer von staatlichen Zulagen und steuerlichen Vorteilen während der Ansparphase. 

Das Altersvorsorgedepot richtet sich vor allem an Personen, die langfristig Vermögen aufbauen möchten und bereit sind, dafür kurzfristige Schwankungen in Kauf zu nehmen. 

Standarddepot mit Garantie  

Neben dem Altersvorsorgedepot wird es weiterhin klassische Altersvorsorgeprodukte geben, die stärker auf Sicherheit ausgelegt sind. Anleger müssen dabei in der Ansparphase keine Anlageentscheidungen treffen, stattdessen können zwei Fonds bespart werden, die der Anbieter festlegt. Die Renditen des Standarddepots sind in der Regel geringer, bieten dafür aber Garantien.  

Das Standarddepot richtet sich vor allem an sicherheitsorientierte Anleger, die Wert auf planbare Auszahlungen im Alter legen. 

Wie funktioniert das Altersvorsorgedepot in der Praxis? 

Damit das Altersvorsorgedepot besser verstanden werden kann, lohnt sich ein Blick auf den Ablauf über die Zeit. Denn das System besteht im Kern aus zwei wichtigen Phasen: der Ansparphase, in der Sie Geld einzahlen und investieren, und der Auszahlungsphase, in der Sie sich Ihr angespartes Kapital im Alter wieder auszahlen lassen. 

Funktionsweise der Ansparphase 

Die Ansparphase ist der Zeitraum, in dem Sie regelmäßig Geld in Ihr Altersvorsorgedepot einzahlen und investieren. Sie kann viele Jahre oder sogar Jahrzehnte dauern – je früher Sie beginnen, desto stärker profitieren Sie vom Zinseszinseffekt.  

Während der Ansparphase müssen keine Steuern auf Gewinne oder Wertsteigerungen gezahlt werden. Das Geld bleibt komplett im Depot und kann dort weiterwachsen. Eine Vorabpauschale fällt nicht an. 

Der Depotwert erhöht sich allerdings nicht nur durch die Rendite am Kapitalmarkt und den Zinseszins, sondern zusätzlich durch Zulagen vom Staat. Die Zulagenhöhe ist abhängig davon, ob es sich bei dem Einzahlenden um 

  • eine unmittelbar förderberechtigte Person, in der Regel Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung,  
  • oder einen mittelbar Förderberechtigten, meist Ehepartner von unmittelbar Förderberechtigten,  

handelt. In beiden Fällen wird eine Mindesteinzahlung in Höhe von 120 Euro pro Jahr vorausgesetzt, um von Zulagen zu profitieren.

Unmittelbar Förderberechtigte erhalten für jeden eingezahlten Spar-Euro künftig 50 Cent Grundzulage bis zu einer Einzahlung von 360 Euro. Für jeden weiteren Spar-Euro werden 25 Cent vom Staat bezahlt bis zu einer Einzahlung von 1.440 Euro. Durch die Einzahlung von 1.800 Euro im Jahr ist es möglich, die maximale Förderung von 540 Euro im Jahr zu erhalten.  

Mittelbar Förderberechtigte erhalten maximal 175 Euro pro Jahr.  

Es ist auch möglich mehr als 1.800 Euro je Kalenderjahr in das Depot einzuzahlen, maximal aber 6.840 Euro. Für diese zusätzliche Einzahlung gibt es aber keine Zulage und auch keinen Sonderausgabenabzug. Hier profitiert man nur von der unterlassenen Besteuerung des Depots.

Familien sollen besonders profitieren, deshalb werden auch Kinder berücksichtigt. Durch die sogenannte Kinderzulage sollen Eltern pro Kind und Jahr bis zu 300 Euro zusätzlich erhalten können – und das bereits ab einem monatlichen Einzahlbetrag von 25 Euro.  

Wie auch bei der Riester-Rente bekommen Sparende entweder die eben erwähnten staatliche Zulagen oder einen Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug in der Einkommensteuererklärung. Welche Variante den höheren Vorteil bringt, wird bei Abgabe der Steuererklärung automatisch vom Finanzamt geprüft – durch eine Günstigerprüfung. Sollte der Sonderausgabenabzug günstiger sein, wird die Differenz zu der erhaltenen Zulage erstattet. 

Funktionsweise der Auszahlungsphase 

In der Auszahlungsphase greift nun die Versteuerung. Die Höhe ist abhängig von der Einzahlungsphase.  

Geförderte Einzahlungen bis maximal 1.800 Euro werden mit dem eigenen individuellen Steuersatz nach § 22 Nr. 5 EStG voll versteuert.  

Für nicht geförderte Einzahlungen zwischen 1.801 Euro und 6.840 Euro ergibt sich eine günstigere Besteuerung. Für eine korrekte Aufschlüsselung wird der Anbieter eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. 

Bleiben alte Verträge für die Riester-Rente bestehen? 

Bestehende Riester-Verträge bleiben bestehen, sie können auch nach 2027 weiter bespart werden. Ab 2027 können allerdings keine neuen Verträge mehr nach dem alten Modell abgeschlossen werden. Möchten Sie Ihren Riester-Vertrag kündigen oder umwandeln, müssen Sie selbst aktiv werden. 

Tipp:

Der Steuerring hält Sie bei steuerlichen Themen auf dem Laufenden. Mehr zum Steuerring und seinen Leistungen erfahren Sie hier auf der Webseite – und einen persönlichen Berater in Ihrer Nähe finden Sie in unserer Beratungsstellensuche.