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Zumutbare Belastung: Die stille Hürde bei der Steuer

Wer Krankheitskosten oder Pflege steuerlich absetzen möchte, stößt schnell auf einen entscheidenden Begriff: die zumutbare Belastung. Doch was verbirgt sich dahinter und ab wann führen außergewöhnliche Belastungen wirklich zu einer Steuererleichterung?

Ein Arzt untersucht den Fuß einer Patientin in einer modernen Arztpraxis.

Was ist die zumutbare Belastung?

Nicht alle außergewöhnlichen Ausgaben können in der Steuererklärung vollständig abgesetzt werden. Das deutsche Steuerrecht (§ 33 Abs. 1 EstG) geht davon aus, dass Privatpersonen finanzielle Belastungen in einem gewissen Umfang selbst tragen können – und auch müssen. Dieser Anteil heißt zumutbare Belastung oder auch zumutbare Eigenbelastung. 

Das bedeutet: Erst wenn die Summe der Ausgaben einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, kann der übersteigende Betrag als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.

Welche Ausgaben sind von der zumutbaren Belastung betroffen?

Die zumutbare Eigenbelastung spielt immer dann eine Rolle, wenn Sie in der Steuererklärung außergewöhnliche Belastungen ansetzen möchten. Was darunter fällt ist nicht eindeutig geregelt – wichtig ist aber, dass die Kosten zwangsläufig entstanden sind und der Steuerpflichtige sich diesen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. 

Typische Beispiele für außergewöhnliche Belastungen sind: 

  • Krankheitskosten
  • Kosten für die häusliche Pflege und das Pflegeheim
  • Unterhaltsleistungen an Bedürftige
  • Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung
  • Kosten für Medikamente oder medizinische Hilfsmittel 

Wie hoch ist die zumutbare Belastung 2025? 

Die zumutbare Belastung ist kein pauschaler Wert, sondern von Person zu Person unterschiedlich und berücksichtigt damit die individuelle wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen. Der genaue Wert ist abhängig von der Einkommenshöhe sowie der Anzahl der Kinder und liegt je nach Lebenssituation zwischen 1 und 7 Prozent der Gesamteinkünfte. 

Wie wird die zumutbare Belastung berechnet?

Der individuelle Wert der zumutbaren Belastung steht nirgendwo, sondern muss bei Bedarf selbst in drei Schritten ermittelt werden: 

  • Auswahl der richtigen Tabelle anhand der Frage „Haben Sie Kinder?“. Falls die Antwort „Ja“ lautet, nutzen Sie bitte die Tabelle für Steuerpflichtige mit Kindern und bei „Nein“ die Tabelle für Steuerpflichtige ohne Kinder.
  • Lesen Sie den Prozentwert ab.
  • Berechnen Sie die Grenze in Stufen.

Zumutbare Belastung: Tabelle für Steuerpflichtige mit Kindern

Bei Steuerpflichtigen mit Kindern wird der Gesamtbetrag der Einkünfte und die Anzahl der Kinder relevant:

 bis 15.340 Eurovon 15.340 Euro bis 51.130 Euroüber 51.130 Euro
bis zu 2 Kinder2 Prozent*3 Prozent*4 Prozent*
3 oder mehr Kinder1 Prozent*2 Prozent*3 Prozent*

*Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte.

Zumutbare Belastung: Tabelle für Steuerpflichtige ohne Kinder

Bei Steuerpflichtigen ohne Kinder wird der Gesamtbetrag der Einkünfte und die Art der Veranlagung relevant:

 bis 15.340 Eurovon 15.340 Euro bis 51.130 Euroüber 51.130 Euro
einzelveranlagt5 Prozent*6 Prozent*7 Prozent*
zusammenveranlagt4 Prozent*5 Prozent*6 Prozent*

*Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte.

Berechnung der zumutbaren Belastung in Stufen anhand eins Beispiels

Sven ist verheiratet und hat 2 Kinder. Er und seine Frau haben zusammen ein Gesamteinkommen von 60.000 Euro brutto. 

1. Richtige Tabelle auswählen: Sven hat Kinder und nutzt deshalb die „Tabelle für Steuerpflichtige mit Kindern“. 

2. Prozentsatz ablesen: Die Gesamteinkünfte liegen bei über 51.130 Euro und Sven hat 2 Kinder. Sein Prozentsatz beträgt 4 Prozent.

3. Im dritten Schritt wird es nun etwas kompliziert – jetzt folgt die Berechnung stufenweise auf der Grundlage der Kinderanzahl: 

  • Stufe 1: Bei zwei Kindern und einem Einkommen bis 15.340 Euro gelten 2 Prozent. 2 Prozent vom Maximalbetrag (15.340 Euro) sind 306,80 Euro.
  • Stufe 2: Bei zwei Kindern und einem Einkommen zwischen 15.340 Euro und 51.130 Euro gelten 3 Prozent. Vom Maximalbetrag (51.130 Euro) muss nun der Maximalbetrag aus Stufe 1 (15.340 Euro) abgezogen werden. Die Differenz liegt nun bei 35.790 Euro – 3 Prozent davon sind 1.073,70 Euro.
  • Stufe 3: Bei zwei Kindern und einem Einkommen über 15.340 Euro gelten 4 Prozent. Vom Maximalbetrag (Gesamteinkünfte von 60.000) muss nun wieder der Maximalbetrag aus Stufe 2 (51.130 Euro) abgezogen werden. Die Differenz liegt nun bei 8.870 Euro – 4 Prozent davon sind 354,80 Euro.
  • Stufe 4: Auf der letzten Stufe werden die drei Zwischenergebnisse addiert – das Ergebnis ist die individuelle zumutbare Belastung. In diesem Fall beträgt sie 1.735,30 Euro.

Sven kann also alle Kosten über dem Schwellenwert von 1.735,30 Euro brutto steuerlich absetzen.

Wo trägt man die zumutbare Belastungsgrenze in der Steuererklärung ein?

Die zumutbare Belastungsgrenze muss nicht selbst in der Steuererklärung eingetragen werden. Steuerpflichtige geben lediglich ihre außergewöhnlichen Belastungen an – beispielsweise Krankheitskosten, Pflegekosten oder Beerdigungskosten. Das Finanzamt berechnet automatisch die zumutbare Eigenbelastung auf Grundlage des Einkommens, Familienstands und der Kinderzahl. Nur Ausgaben, die diese Grenze überschreiten, werden steuerlich berücksichtigt.

Warum sollte man die eigene zumutbare Belastung kennen?

Auch wenn das Finanzamt die zumutbare Belastungsgrenze automatisch berechnet, ist es für Steuerzahler sinnvoll, diese selbst im Blick zu behalten. Denn: Mit gezielter Ausgabenplanung lassen sich außergewöhnliche Belastungen steuerlich optimal nutzen.

Haben Sie in diesem Jahr bereits hohe außergewöhnliche Ausgaben (z. B. Krankheitskosten) gehabt und liegen nur knapp unter der zumutbaren Belastung? Dann kann es sich lohnen, geplante Anschaffungen – etwa eine neue Brille – noch in diesem Jahr zu tätigen. So überschreiten Sie die Grenze und sichern sich den steuerlichen Vorteil.

Liegt Ihre Belastung dagegen deutlich unter der Grenze, können Rechnungen oder Ausgaben gezielt ins Folgejahr verschoben werden. So erhöhen Sie im nächsten Jahr die Chance, mit den Kosten über der zumutbaren Belastung zu liegen und steuerlich davon zu profitieren.

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