Familie & Leben

Unterhalt für die Schwiegermutter: Nur bei intakter Ehe steuerlich absetzbar?

Im entschiedenen Fall lebte die Klägerin von ihrem Ehemann getrennt und leistete dennoch Unterhaltszahlungen an ihre Schwiegermutter.

Das Finanzamt lehnte einen Abzug der Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung ab, weil die Klägerin gegenüber ihrer Schwiegermutter nicht gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet sei. Das Finanzgericht bestätigte dies und sah die Zahlungen nur bei einer intakten Ehegemeinschaft als abzugsfähig an.

Der Bundesfinanzhof gab letztlich der Klägerin Recht (vgl. Urteil vom 27.7.2011), denn der Wortlaut der maßgeblichen steuerlichen Vorschrift setzt lediglich den zivilrechtlichen Bestand einer Ehe voraus. Ein Abzug von Unterhaltsaufwendungen nur bei intakter Ehe sei aus dem Gesetz nicht abzuleiten.