Familie & Leben

Unterhalt an Angehörige im Ausland

Sie zahlen Unterhalt an Angehörige, die im Ausland leben? Dann müssen Sie die Voraussetzungen für den Abzug der Unterhaltsaufwendungen nachweisen.

Zu belegen sind die Bedürftigkeit des Unterstützungsempfängers (amtliche zweisprachige Unterhaltserklärung) und die tatsächlich erbrachten Zahlungen.

Das Finanzgericht München hat mit seinem Urteil vom 24. Mai 2012 entschieden, dass Bargeldzahlungen an Unterhaltsempfänger im Ausland durch vollständig ausgefüllte Empfängerbestätigungen nachgewiesen werden können. Nachträglich ausgestellte oder zusammengefasste Empfängerbestätigungen haben jedoch keinen Beweiswert. Darüber hinaus sind regelmäßig nur sichere und leicht nachprüfbare – soweit möglich inländische – Beweismittel zuzulassen.