Familie & Leben

Steuervorteile beim ersten Kind

Endlich ist es soweit: Der lang ersehnte, erste Nachwuchs ist gesund auf die Welt gekommen. Nach den ersten Wochen voller Glücksgefühle, kommen bei vielen Eltern steuerliche Fragen auf. Der Steuerring liefert die Antworten.

Wie erfährt das Finanzamt von dem Kind?

Das läuft automatisch. Durch eine entsprechende Benachrichtigung des Standesamts beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ändert sich in der Datenbank die Kinderzahl bei den elektronischen Abzugsmerkmalen (ELStAM). Haben die Eltern die Steuerklassenkombination drei/fünf, beträgt der Kinderzähler in der Steuerklasse drei 1,0. In der Steuerklasse fünf gibt es keinen Eintrag. Bei der Kombination vier/vier erhalten beide Elternteile den Zähler von 1,0. Das ist manchmal verwirrend – aber korrekt.

Der Arbeitgeber muss vor jeder Lohn- oder Gehaltsabrechnung einen Abgleich mit der Datenbank vornehmen. Bis die Daten geändert sind, vergeht etwas Zeit – mögliche Verluste können Sie mit der Steuererklärung für das Geburtsjahr ausgleichen.

Müssen Eltern die Steuer-ID für ihr Kind beantragen?

Nein, diese wichtige Nummer teilt Ihnen nach einigen Wochen das BZSt schriftlich mit – nachdem das Standesamt die Geburt dort elektronisch gemeldet hat.

Wird auch das Kindergeld automatisch ausgezahlt?

Nein! Das Kindergeld müssen Eltern eigenständig bei der zuständigen Familienkasse schriftlich beantragen. Für die meisten jungen Eltern ist das die Familienkasse bei der Agentur für Arbeit. Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst haben teilweise bei ihrem Arbeitgeber eine eigene Familienkasse; dann ist diese grundsätzlich der richtige Ansprechpartner.

Was müssen Eltern bei der Beantragung vom Kindergeld beachten?

Im Antragsformular für Kindergeld müssen Sie die elfstellige Steuer-ID des berechtigten Elternteils und die des Kindes angeben. Damit werden Doppelzahlungen vermieden – denn selbstverständlich gibt es für ein Kind auch nur einmal Kindergeld. Eltern können den Antrag auch formlos stellen. Allerdings ist das weniger empfehlenswert, da dabei oft wichtige Angaben vergessen werden.

Tipp:

Da Ihnen die Steuer-ID erst einige Wochen nach der Geburt vom BZSt mitgeteilt wird, sollten Sie den Kindergeldantrag auch nicht unmittelbar nach der Geburt stellen – sondern noch warten, bis Sie alle notwendigen Informationen vorliegen haben. Beachten Sie jedoch unbedingt, dass das Kindergeld nur längstens sechs Monate rückwirkend gezahlt wird.

Die Familienkassen verlangen zudem einen Nachweis über die Geburt des Kindes. Dafür können frischgebackene Eltern die Geburtsbescheinigung nutzen – diese erhalten Sie kostenlos vom Standesamt erhalten.

Übrigens: Viele Steuervorteile für Eltern hängen vom Kindergeldanspruch ab. Ob dieser besteht, weiß das Finanzamt nur, wenn Sie einen Antrag auf Kindergeld gestellt haben. Beantragen Sie daher immer das Kindergeld.

Wie hoch ist das Kindergeld?

Für das erste Kind gibt es 204 Euro. Der Gesetzgeber plant, das Kindergeld ab Januar 2021 zu erhöhen – um 15 Euro auf dann insgesamt 219 Euro. Das Kindergeld steht Ihnen ab der Geburt Ihres Kindes zu und wird monatlich ausgezahlt.

Mit der Geburt eines Kindes entstehen jede Menge Kosten. Können Eltern die Kosten für die Erstausstattung von der Steuer absetzen?

Das geht leider nicht, da die Aufwendungen zu den privaten Ausgaben zählen. Die staatliche Beteiligung an den Kosten endet mit der Zahlung von Kindergeld und der Gewährung der Kinderfreibeträge. Die Aufwendungen für Himmelbett, Strampelanzüge und Co. sind also Sache der Eltern – und die der hoffentlich vielen Verwandten und Bekannten.