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Steuererklärung 2019: neuer Aufbau der Steuerformulare

Viele Steuerzahler haben es vielleicht noch nicht bemerkt, aber wer sich um seine Steuererklärung 2019 kümmert, stellt schnell fest: Der Aufbau der amtlichen Vordrucke hat sich im Vergleich zu den letzten Jahren verändert.

Für das Steuerjahr 2019 und alle künftigen Jahre wurden die Formulare zum Ausfüllen der Steuererklärung größtenteils modifiziert. Insgesamt ist der Aufbau übersichtlicher geworden. Damit Sie kein ungünstiges Steuerergebnis riskieren, sollten Sie trotzdem ganz genau hinschauen – und weder einen Eintrag noch ein komplettes Formular vergessen.

Was hat sich beim Aufbau der Formulare für die Steuererklärung 2019 geändert?

Der bisherige Hauptvordruck – den man früher auch Mantelbogen nannte – bestand aus zwei Blättern. Der neue Hauptvorduck wurde nun auf ein Blatt reduziert und enthält lediglich die allgemeinen Angaben zu Ihrer Person. Neben den vielen bekannten Formularen, wie beispielsweise die Anlage N oder die Anlage Kind, gibt es ab 2019 zudem vier neue Anlagen für:

  • Außergewöhnliche Belastungen
  • Sonderausgaben
  • Haushaltsnahe Aufwendungen
  • Sonstiges

Dieser Aufbau erscheint zunächst ungewohnt, bringt jedoch einen entscheidenden Vorteil mit sich: Auf den neu geschaffenen, übersichtlichen Vordrucken ist mehr Platz für detaillierte Angaben zu den einzelnen steuerlichen Sachverhalten.

Bei den Daten, die etwa Arbeitgeber, Rentenstellen oder Krankenkassen an das Finanzamt elektronisch übermittelt haben, sind die entsprechenden Felder in den Formularen dunkelgrün hinterlegt und mit einem „e“ gekennzeichnet. Diese bereits übermittelten Daten müssen Sie in der Steuererklärung nun grundsätzlich nicht mehr angeben. Das ermöglicht den Beamten vom Finanzamt eine reibungslosere, maschinelle Bearbeitung.

Worauf sollten Sie beim neuen Aufbau der Formulare besonders achten?

Die grün hinterlegten Felder finden Sie vor allem in den Anlagen N, R und Vorsorgeaufwand. Daher sollten besonders Arbeitnehmer und Rentner überprüfen, ob die Daten korrekt an das Finanzamt elektronisch übertragen wurden. Ihre e-Daten können Sie den Dokumenten entnehmen, die Ihnen die mitteilungspflichtigen Stellen zugeschickt haben. Entdecken Sie darin einen Fehler, müssen Sie das Finanzamt aufklären – und eine Korrektur in den dunkelgrünen Feldern der Steuerformulare vornehmen.

Ihre individuellen Aufwendungen – also zum Beispiel Werbungskosten, Kosten bei Krankheit und Behinderung oder für Baumaßnahmen – müssen Sie weiterhin in den entsprechenden Formularen eintragen, auch wenn die Vordrucke neu gestaltet und dem Finanzamt einige andere Daten bereits bekannt sind.

Wichtig: Heben Sie die Zahlungsbelege sorgfältig auf. Nach dem Prinzip der Belegvorhaltepflicht müssen Sie die Nachweise zwar meist nicht direkt mit der Steuererklärung abgeben, aber das Finanzamt kann diese jederzeit anfordern.

Haben Sie in den Vordrucken alles ordentlich ausgefüllt, soll künftig auch die Bearbeitung durch das Finanzamt zügiger verlaufen – und so im Idealfall eine Steuerrückerstattung schneller auf Ihrem Konto sein.

Tipp:

Viele Steuerzahler nutzen nicht mehr die amtlichen Vordrucke, sondern geben die Steuererklärung elektronisch ab. In der elektronischen Form gibt es keine grün hinterlegten Felder, sodass Sie dann alle Daten eintragen oder mit einem Zertifikat abrufen müssen.