Familie & Leben

Steuerentlastung für Hochwasseropfer

Das Hochwasser hat weite Teile Deutschlands noch fest im Griff. Um die entstandenen Schäden zu beheben, werden viele Betroffene tief in die Tasche greifen müssen. Nutzen Sie also alle steuerlichen Möglichkeiten!

Generell gilt: Die Kosten für die Schadensbeseitigung am Haus und der Wiederbeschaffung von Hausrat sowie lebensnotwenigen Gegenständen (z. B. Kleidung) sind als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzbar. Die Erstattungen Dritter (Versicherungen, Arbeitgeber, Staat etc.) müssen von den Ausgaben abgezogen werden. Zudem verrechnet das Finanzamt den angesetzten Betrag mit der zumutbaren Eigenbelastung. Die verbleibenden, abziehbaren Aufwendungen können auch als Freibetrag beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden.

Um Betroffene zu entlasten, hat das Bundesfinanzministerium außerdem einige weitere Maßnahmen auf den Weg gebracht. Zu den wichtigsten Möglichkeiten der Steuererleichterung zählen u. a.: die Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer, die Stundung fälliger Steuern, der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge sowie ein erleichterter Abzug der Erhaltungsaufwendungen bei vermietetem Wohneigentum.

Für alle die Spenden wollen: Zwischen dem 01.06.2013 und dem 31.05.2014 genügt als Nachweis der Zuwendungen auf ein Sonderkonto der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts (Kontoauszug).