Arbeit & Ausbildung

Sprachkurs im Ausland

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 9. Januar 2013 entschieden: Aufwendungen für einen Spanisch-Sprachkurs in Südamerika sind in der Regel nur anteilig als Werbungskosten abzugsfähig.

Die mit einer Fortbildung verbundenen Reisekosten sind als Werbungskosten uneingeschränkt abziehbar, wenn die Reise nahezu ausschließlich beruflich veranlasst ist. Liegt der Reise aber kein unmittelbarer beruflicher Anlass zugrunde, sind die Reisekosten aufzuteilen. Anders als bei sonstigen Fortbildungs-Reisen besteht bei Sprachreisen für die Wahl des auswärtigen Kursortes keine unmittelbare berufliche Veranlassung. Denn hier wird die Entscheidung für ein Land und den Ort meist von privaten und touristischen Interessen des Steuerpflichtigen bestimmt.

Die Aufteilung der Reisekosten ist grundsätzlich nach dem Verhältnis der beruflichen und privaten Zeitanteile vorzunehmen.