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Sachbezüge: Versandkosten gehören zur Freigrenze

Sie sind ein netter Zusatz zum Gehalt, die Sachbezüge des Arbeitgebers. Dabei gilt: Gewährt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Sachbezüge in Höhe von maximal 44 Euro (brutto) monatlich, fällt hierfür keine Lohnsteuer an. Sind dabei eventuell entstehende Versand- und Verpackungskosten schon mit einberechnet?

Ja, laut dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg sind Versand- und Verpackungskosten Teil des Vorteils.

Im verhandelten Fall hat eine Spedition ihre Mitarbeiter mit Prämien für unfallfreies Fahren und den pfleglichen Umgang mit den Fahrzeugen belohnt. Die Mitarbeiter suchten sich eine Prämie aus und bestellten diese auf Kosten des Arbeitgebers. Die Rechnung belief sich dabei in der Regel auf 43,99 Euro zuzüglich Versandkosten von rund 7 Euro. Die 44-Euro-Grenze wurde von dem Unternehmen damit nicht eingehalten. Das Finanzamt nahm die Spedition daraufhin für die nicht von ihr einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer in Haftung.

Tipp: Achten auch Sie als Arbeitnehmer darauf, die 44-Euro-Grenze nicht durch Versandkosten zu überschreiten. Sonst kann es sein, dass Ihr Arbeitgeber die Rechnung nicht übernimmt.